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Bildquelle: eyestetix studio

Uberspace: Musiklabels verklagen Webhoster wegen youtube-dl

Der Webhoster Uberspace bekommt juristischen Ärger, weil er trotz Abmahnung und Klage mehrerer Labels das Download-Tool youtube-dl hostet.

Der deutsche Webhoster Uberspace hat nach eigenen Angaben schon mehrere tausend Euro in die eigene Verteidigung in der Causa youtube-dl investiert. Nachdem die RIAA einst die Löschung des Quellcodes von Github erreichen konnte, gehen nun drei Plattenfirmen gegen den Hoster der Webseite vor.

Uberspace beugt sich nicht dem Willen der Plattenlabels

Die deutschen Tochterfirmen von Sony Entertainment, der Warner Music Group und Universal Music stören sich daran, dass die Software dafür benutzt werden kann, um damit Urheberrechtsverletzungen durchzuführen. Neben YouTube funktioniert die Extraktion der Tonspur bei so ziemlich allen Videoportalen und Mediatheken, die man sich vorstellen kann. Unter den unzähligen Vertretern findet man auch die ZDF Mediathek, Zattoo, WSJ, Weibo, den WDR, VoxMedia, Vimeo, USAToday, TikTok, Syfy, Spotify, Spiegel, Sky, RottenTomatoes, RockstarGames, ORF, NYTimes, NTV, MySpace, Jamendo, HuffPost, Heise, Google Podcasts und endlos viele Porno-Portale. Die Liste der unterstützen Portale, denen man mit der Software den Ton entnehmen kann, wirkt ohne Übertreibung schier endlos.

Uberspace mit Hauptsitz Mainz wirft man eine Mittäterschaft an den Urheberrechtsverletzungen vor, weil man seinen Kunden nicht aus dem Netz tilgen will. In der Folge will man Uberspace in die Störerhaftung nehmen.

Uberspace – ein Webhoster als Mittäter?

Nach Medienberichten geht die Geschäftsleitung von Uberspace davon aus, dass es den Labels von Anfang an darum ging, mit diesem Verfahren eine Art Grundsatzurteil zu erwirken. Doch zunächst wäre zu klären, ob das öffentliche Anbieten dieses Tools überhaupt juristisch angreifbar ist. Sollten die Labels gewinnen, würden solche Fragen in der Folge keine Rolle mehr spielen. Dann müssten Webhoster die fraglichen Inhalte ohne Widerspruch entfernen. Für eine eigene Prüfung sollen sie offenbar keine Zeit mehr haben.

Eine Privatkopie oder doch nicht?

Befürworter des Tools gehen davon aus, die Nutzung von youtube-dl sei durch die Privatkopie gedeckt. Da man auf der von Uberspace gehosteten Webseite keine Werbung schaltet, handelt es sich um keine gewerbliche Nutzung. Zudem ist YouTube keine offensichtlich rechtswidrige Quelle. Strittig wäre bei der Privatkopie nur, dass man bei dessen Anfertigung keine technischen Schutzmaßnahmen umgehen darf. Ob der „Kopierschutz“ von YouTube darunter fällt, müsste das Landgericht Hamburg somit klären.

Kritiker werfen den Klägern vor, dass sie nun gleich mehrfach abkassieren wollen. Die Google-Tochter YouTube zahlt an die Plattenfirmen (wenn auch vergleichsweise geringe) Lizenzgebühren. Dazu kommen die Gebühren, bekannt als Leermedien- oder Pauschalabgaben, die automatisch beim Kauf eines PCs, Druckers, Smartphones oder eines anderen Speichermediums erhoben werden. Folglich wollen die Rechteinhaber erwirken, dass man keine Privatkopien mehr von den bereits mehrfach bezahlten YouTube-Videos erstellen darf. Doch ist das legal?

Labels verlangen Online-Zensur auf Zuruf!

Und sie wollen dafür sorgen, dass Webhoster wie Uberspace idealerweise den eingereichten DMCA-Löschaufforderungen zeitnah nachkommen. Das wäre so etwas wie Zensur auf Zuruf. Denn für eine inhaltliche Prüfung der Ansprüche wäre keine Zeit mehr.

Uberspace
Logo von Uberspace

Wenn Uberspace das Verfahren verliert, wird es für sie richtig teuer. Den Streitwert hat man im Vorfeld auf 100.000 Euro angesetzt. Im schlimmsten Fall fallen an Anwalts- und Gerichtskosten zirka 10.000 Euro an. Mögliche Geldstrafen vom LG Hambug kämen dann noch oben drauf.

Wer sich ein wenig für die Geschichte von Uberspace interessiert: Die Kollegen von t3n haben vor ein paar Jahren ein recht interessantes Portrait vom „etwas anderen Hosting-Unternehmen“ veröffentlicht.

Lars Sobiraj

Über

Lars Sobiraj fing im Jahr 2000 an, als Quereinsteiger für verschiedene Computerzeitschriften tätig zu sein. 2006 kamen neben gulli.com noch zahlreiche andere Online-Magazine dazu. Er ist der Gründer von Tarnkappe.info. Außerdem brachte Ghandy, wie er sich in der Szene nennt, seit 2014 an verschiedenen Hochschulen und Fortbildungseinrichtungen den Teilnehmern bei, wie das Internet funktioniert.