Webhoster Uberspace dazu verurteilt, YouTube-DL rauszuwerfen


Kommentare zu folgendem Beitrag: Webhoster Uberspace dazu verurteilt, YouTube-DL rauszuwerfen

auf warez-Seiten einfach nach " 4K Video Downloader" suchen… und fertich

Oder einfach den jDownloader verwenden.

Per android benutze ich newpipe, instant download ohne zusätzlichen konverter

https://newpipe.net/

Nett das es heißt „… hosten der Stream-Ripping-Software ist verboten…“. Die Software wurde aber nie bei Uberspace gehostet. Diese lag schon immer auf Github. So gesehen wird da nichts gehostet.

Dann stand das in der Pressemitteilung des BVMI falsch drin. Dann wird’s wohl nur die Website gewesen sein, die Uberspace gehostet hat.

Da steht im O.-Ton:

„Das Landgericht Hamburg hat am vergangenen Freitag, 31. März, geurteilt, dass die Person, die das Hosting der Software verantwortet, verpflichtet wird, das Hosting der Software einzustellen.“

Ich sauge mir das ja nicht aus den Fingern.

Natürlich, ich gebe ihnen Recht. In der Pressemitteilung wird das so wiedergegeben. Und auch ja, diese ist so nicht richtig. Und auch ja, sie saugen dich das nicht aus den Fingern.

Die Software selbst liegt nun mal nicht auf dem Account des Kunden bei Uberspace. Alle Downloads (Quellcode, kompilierter Code, Installationspakete,…) liegen auf Github.

Auf dem Account des Kunden läuft nur eine Art Webpräsenz wie „Ich habe eine Software geschrieben. Schaut euch meinen Code bei Github an. Dort könnt ihr euch die jeweils neuste Version herunterladen, am Projekt teilhaben, Fehler melden, Features wünschen, etc.“.

Und letztes scheint wohl vielen nicht klar zu sein. Das ist meiner Meinung nach das Problem hier.

LG, Tom

Mir stellt sich dabei die Frage:
Ist nun einfach die Pressemitteilung des BVMI falsch geschrieben oder gar ein falsches Urteil gefällt worden. Das Urteil kann ich momentan (noch) nicht finden!?

Schon etwas klarer und ausführlicher

https://netzpolitik.org/2023/gerichtsurteil-musikindustrie-geht-erfolgreich-gegen-youtube-downloader-vor/

OK…nach dem heutigen Artikel bei Netzpolitik, würde ich jetzt auch behaupten, dass es sich um ein Fehlurteil handelt, ohne selber Jurist zu sein!

„Jeder Hoster, der wegen irgendwas eine Abmahnung bekommt, sollte dann lieber sicherheitshalber schon mal den Kunden loswerden, wenn er ansonsten befürchten muss, auch dann, wenn die Rechtswidrigkeit gar nicht offensichtlich ist, als Mit-Täter in Haftung genommen zu werden.“

Das wäre ja schon eine Handlung bei nicht bewiesenem Verdacht. Dann braucht man ja auch keine Gerichte mehr, die etwas für illegal erklären! Ich hoffe mal, dass sich das in einer nächsten Instanz aufklärt und berichtigt wird…