Dem Anbieter zweier Portale für Streaming-Manipulationen hat das Landgericht (LG) Frankfurt künftig verwehrt, seine Dienste bereitzustellen.
In einem Eilverfahren hat das Landgericht (LG) Frankfurt (Az. 2-03 O 466/20) einem Anbieter von Streaming-Manipulation-Webseiten dessen Dienstleistungs-Angebote untersagt. Darüber berichteten der Bundesverband Musikindustrie (BVMI) und sein internationaler Dachverband IFPI (International Federation of the Phonographic Industry).
Bereits im Jahr 2019 hat sich der BVMI gemeinsam mit dem Dachverband IFPI einer breiten Koalition von Stakeholdern (Interessenvertretern) der Industrie zur Bekämpfung von Streaming-Manipulationen angeschlossen. Die Majors ebenso wie unabhängige Labels, Verlage, Online-Plattformen und Künstlerorganisationen haben einen gemeinsamen „Code of Best Practice“ unterzeichnet. Darin strebt man an, Streaming-Manipulationen zu erkennen und zu verhindern. Im Kern will man infolge die Auswirkungen auf den Markt verringern. Darauf basiert auch das Vorgehen in diesem aktuellen Fall.
Dem Anbieter der Streaming-Manipulation-Webseiten www.likeservice24.de und www.likeservice24.com ist es künftig verwehrt, seine Dienste anzubieten. Zu dessen Repertoire gehörten einerseits der Verkauf von Erzeugung zusätzlicher Plays auf Streaming-Plattformen, wie Spotify, YouTube, Soundcloud und Deezer. Hier ist der Anbieter wegen Irreführung zur Unterlassung verurteilt. Das weitere Angebot, das sowohl die Erzeugung zusätzlicher Views und Likes umfasst, als auch gekaufte Abonnenten und Rezensionen für Musik auf kommerziellen Online-Media-Plattformen bereitstellt, hat das LG Frankfurt als wettbewerbswidrig untersagt. Das Gericht bezeichnete auch dieses Sortiment als irreführend und infolge als unlauter.
Notwendigkeit der Maßnahme gegen Streaming-Manipulation
Frances Moore, Geschäftsführerin der IFPI, verdeutlicht hierzu
„Dies ist eine weitere positive Entscheidung in einer Reihe von deutschen Gerichten, die den laufenden Kampf der Tonträgerindustrie gegen Streaming-Manipulationen weltweit unterstützt. IFPI und ihre Partner in der Branche setzen sich weiterhin dafür ein, diese schädliche Praxis zu bekämpfen, die nicht nur Künstler, Songwriter und andere Rechteinhaber ihrer rechtmäßigen Vergütung beraubt, sondern auch Musikfans in die Irre führt.“
Auswirkungen auf den Streaming-Markt
Dr. Florian Drücke, Vorstandsvorsitzender des BVMI, veranschaulicht
„Wir wissen zwar nicht, welche konkreten Schritte die Streaming-Dienste selbst zur Verhinderung solcher Aktivitäten auf ihren Plattformen unternehmen. Wir ergreifen unsererseits in jedem Fall aber rechtliche Schritte, um sicherzustellen, dass der Streaming-Markt ordnungsgemäß funktioniert. Denn Manipulationen schaden den Künstler:innen und ihren Partnern, sie gefährden die Genauigkeit der Tantiemenzahlungen ebenso wie die Glaubwürdigkeit eines wichtigen Branchenbarometers, der Charts. Im Namen der Musikschaffenden wie der Fans werden wir das nicht hinnehmen.“
Vergleichbare Angebote von Streaming-Manipulationen hatten bereits im März und im August letzten Jahres in den vom BVMI geführten Verbandsverfahren die Landgerichte Berlin, Darmstadt, Bremen, Hamburg sowie Köln verboten.
Tarnkappe.info