Der Musikverband IFPI zwang durch ein Mailänder Gericht Cloudflare in die Knie. Ihre DNS-Server dürfen mehrere Seiten nicht mehr verbinden.
Das von der IFPI durchgesetzte Urteil hat Vorbildcharakter. Viele Rechteinhaber könnten sich daran ein Beispiel nehmen, selbst wenn es in Italien und nicht hierzulande gesprochen wurde. Das Verfahren gegen Quad9 als Anbieter für DNS-Server läuft noch, somit ist das Urteil aus Mailand das erste seiner Art.
DNS steht für Domain Name System. Die Domain (z.B. tarnkappe.info) wird dort vom DNS in die zugehörige IP-Adresse umgewandelt, um den Surfer mit der Webseite zu verbinden, die er besuchen will.
IFPI zwingt Cloudflare gerichtlich in die Knie
Mehreren italienischen Plattenfirmen ist es unter der Federführung der IFPI gelungen, ein bahnbrechendes Urteil zu erwirken. Dieses zwingt Cloudflare zur Sperre mehrerer Piratenseiten. Die DNS-Server von Cloudflare dürfen die Surfer nicht mehr mit mehreren illegalen Anbietern verbinden. Die Vorschläge für die Sperren kamen von der AGCOM, der italienischen Aufsichtsbehörde für das Kommunikationswesen. Durchgesetzt haben die Sperren nun die Antipiraterie-Gruppe FPM und FIMI, die Landesgruppe des IFPI-Netzwerkes.
Die DNS-Server von Cloudflare müssen spätstens 30 Tage nach dem Urteil umgestellt sein, um eine Verbindung mit den BitTorrent-Indexern zu verhindern. Sollte Cloudflare dem nicht nachkommen, droht dem IT-Konzern eine tägliche Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro. Sich neue Domains zu suchen, wird nichts helfen. CloudFlare muss somit alle zukünftigen Domains blockieren, von denen aus diese Websites betrieben werden.
10.000 Euro Strafe täglich bei Missachtung
„Wir begrüßen die Entscheidung des Gerichts, die das von Agcom in Italien durchgeführte Programm zur Sperrung von Websites weiter stärkt und gleichzeitig die Wirksamkeit der Durchsetzungsmaßnahmen erhöht, die von den Rechteinhabern zum Schutz ihrer Online-Inhalte durchgeführt werden“, kommentierte Enzo Mazza, CEO der Federazione Industria Musicale Italiana, kurz FIMI. Er fügte hinzu: „Das Urteil ist insofern wichtig, als Cloudflare zum ersten Mal die Rolle eines Internet-Vermittlers zuerkannt wird, der bisher von dieser Klage verschont geblieben war. In diesem Sinne ist es auch eine der ersten Anwendungen der Urheberrechtsrichtlinie, die seit November in Kraft ist“.
IFPI: Online-Piraten nutzen häufig Cloudflare
CloudFlare ist für ihn ein spezielles Thema. „Es ist ein Monopolist eines Vermittlungsdienstes, den diese Websites nutzen“, erklärte Mazza gegenüber der lokalen Presse.
„Es bietet Dienste an, die häufig von Piraten genutzt werden, um ihren Hosting-Anbieter zu verschleiern. Eine Art zusätzliche Sicherheitsebene, die sie vor Meldeaktivitäten bei Verstößen schützt. Darüber hinaus verfügt es über einen öffentlichen DNS-Resolverdienst (1.1.1.1), den die Endnutzer verwenden, um die von den Behörden auferlegten Beschränkungen für die Dns-Dienste von Verbindungsanbietern zu umgehen. Wir können sagen, dass alternative Dns wie der 1.1.1.1-Dienst definitiv zu den ersten Mitteln gehören, die zur Überwindung von Hemmschwellen eingesetzt werden“.
Anbieter sitzt Anfragen oft aus
„Umgekehrt reagierte CloudFlare nicht auf Anordnungen von Urheberrechtsinhabern, solche Seiten zu sperren. Aber auch nicht auf Anordnungen der Justiz oder der Kommunikationsbehörde Agcom. Jetzt muss sie dies tun, weil ein Gericht sie dazu verpflichtet hat und sie in der Lage sein wird, mit Sanktionen gegen das italienische Unternehmen von CloudFlare vorzugehen, das somit ein großes Risiko eingeht.“
CloudFlare hat viele Kunden, auch legitime, für viele Dienste, die als Vermittler zwischen einer Unternehmens-Website und dem Webhoster (wer auch immer sie hostet) fungieren. So zum Beispiel Sicherheitsdienste, die dazu dienen, Websites vor Cyberangriffen vom Typ DDoS schützen.
„Wenn CloudFlare kooperiert, gibt es für diese Piratenseiten keine Alternative mehr, um sich vor den Behörden zu verstecken. Andere Unternehmen, die ähnliche Dienstleistungen anbieten, wie Ovh, arbeiten bereits mit uns zusammen“, fügt Mazza von der IFPI-Tochter hinzu.
Urteil mit Vorbildcharakter
Da es in der Causa Quad9 noch kein finales Urteil gibt, ist die Entscheidung der IFPI-Tochter die erste ihrer Art. Sicherlich werden in Italien und anderswo alle möglichen Betreiber von DNS-Server künftig dazu gezwungen, permanent rechtsverletzende Webseiten aus ihren Diensten zu entfernen.
Sie wären dann bei lückenlos bestehenden Netzsperren der Internet-Anbieter für Otto-Normal-Surfer nicht mehr erreichbar. In der Folge würden mit den Seitenzugriffen auch die Erlöse der Online-Piraten gnadenlos in die Tiefe fallen.