Österreich. Das OLG hat das Urteil des Wiener Handelsgerichts kürzlich aufgehoben. Die Internet-Provider sind nun nicht mehr zu Netzsperren verpflichtet.
Netzsperren: Das Oberlandesgericht hat die einstweilige Verfügung des Wiener Handelsgerichts kürzlich aufgehoben. Die Internet-Provider sind nicht mehr verpflichtet, isohunt.to, 1337x.to, h33t.to und thepiratebay.se zu blockieren. Der Interessenverband IFPI will Rechtsmittel dagegen einlegen. Für die Plattenlabels ist das Website-Blocking ein „legitimes Mittel des Rechtsschutzes“.
Handelsgericht Wien hebt Netzsperren wieder auf
Die Verpflichtung der österreichischen Internet-Provider ihren Kunden den Zugang zu strukturell rechtsverletzenden Internet-Portalen zu sperren, wurde somit aufgehoben – wenn auch nur vorübergehend. Das Urteil wurde Ende Mai gesprochen und nun öffentlich bekannt gemacht. Im Vorjahr hatte das Handelsgericht Wien per einstweiliger Verfügung festgestellt, dass A1 Telekom, UPC & Co. den Zugang zu derartigen Anbietern sperren müssen. Noch ist das Urteil des OLG nicht rechtskräftig. Die IFPI will das Verfahren in der nächsten Instanz durch den Obersten Gerichtshof (OGH) klären lassen.
Laut Urteil können Netzsperren nur dann in Betracht kommen, sofern die Rechteinhaber zuvor alle zumutbaren Anstrengungen unternommen haben, um gegen alle Beteiligten vorzugehen, die die Rechtsverletzung begangen oder dazu beigetragen haben. Das wären auch die Tauschbörsen-Nutzer. Laut IFPI-Pressemitteilung könne oder wolle man gegen einzelne User „aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht vorgehen“.
Datenschutz oder Unwillen der ISPs?
Deswegen bliebe ihnen nur die Möglichkeit des Unterlassungsanspruchs gegen den Internet-Provider übrig, der die beantragten Netzsperren ablehnt. In diesem Fall war es A1 Telekom. In der Pressemitteilung bemängelt die IFPI Austria die bestehenden Möglichkeiten zur Verschleierung der Identität der Webseiten-Betreiber:
„Ein Vorgehen gegen die Betreiber der illegalen Websites scheitert aus faktischen Gründen. Sie sind sich der Illegalität ihres Handelns voll bewusst und nutzen jede Möglichkeit aus, ihre Identität zu verschleiern – und davon bietet das Internet mehr als genug, z.B. indem die Domain-Namen illegaler Websites in Tonga (Endung: „.to“) oder anderen Ländern registriert werden, die dies anonym ohne jeglichen Identitätsnachweis zulassen. Auch die Verschleierung mit Hilfe so genannter Proxy-Server ist üblich. Der Slogan „Löschen statt Sperren“ klingt vielleicht gut, ist aber in der Praxis ohne Relevanz, weil der Server, auf dem zu löschen wäre, weder bekannt noch überhaupt auffindbar ist.“
Weitere Netzsperren gegen Piraterie-Seiten beantragt
Bereits wenige Tage nach dem Urteil des Oberlandesgerichts wurde die nächste Welle an Sperraufforderungen losgetreten. Dieses Mal sollten die Internet-Anbieter die alternativen Domains movie4k.tv, movie.to, movie2k.pe und kinox.tv sperren. Maximilian Schubert, Generalsekretär der ISPA (ähnlich wie der Branchenverband ECO in Deutschland), glaubt, die Unternehmen würden durch die Sperraufforderungen gegen ihren Willen in eine „Richterrolle gedrängt“
Dies seien „Sperren auf Zuruf“. Die Unternehmen laufen dabei laut Schubert Gefahr, gegen Artikel 3 der Verordnung zum Digitalen Binnenmarkt zu verstoßen, die auch die Netzneutralität regelt. „Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass die Rechteinhaber nun ihre Felle hinwegschwimmen sehen und daher versuchen den Druck auf die Provider neuerlich zu erhöhen und die eigene Verantwortung abzuwälzen, anstatt den Ausgang der derzeit anhängigen Verfahren abzuwarten“, fasst Schubert die „Panikreaktion der Rechteinhaber“ zusammen.
Fazit
Bislang hat man in Österreich in Sachen Netzsperren noch gar nichts final entschieden. Lediglich hat man damit die nächste Runde im Kampf um die Website-Blocking Verfahren offiziell eröffnet. Auf die Sperren von KinoX, Movie4k & Co. dürfte das aktuelle Urteil auch Auswirkungen haben. Bleibt abzuwarten, wie der OGH in dieser Fragestellung entscheiden wird.
Tarnkappe.info