Rundfunkbeitrags-Service ausgetrickst durch Drittanbieter
Rundfunkbeitrags-Service ausgetrickst durch Drittanbieter
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Rundfunkbeitrags-Service ausgetrickst: Drittanbieter zockt Verbraucher ab

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen macht darauf aufmerksam, dass ein Drittanbieter den Rundfunkbeitrags-Service ausgetrickst hat.

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen warnt vor der Internetplattform service-rundfunkbeitrag .de. Diese hätte den Rundfunkbeitrags-Service ausgetrickst mit dem Anspruch, solche Leistungen wie das Melden von Adress- oder Namensänderungen sowie einer neuen Bankverbindung bequem per Online-Formular zu erledigen. Jedoch erhebt der Drittanbieter damit für an sich völlig kostenfreie Leistungen Gebühren. Für die Daten-Übermittlung an den Beitragsservice fallen satte 29,99 Euro an.

Gehäufte Beschwerden von Verbrauchern führten bei der Verbraucherzentrale Niedersachsen zu einer Warnmeldung. In einem konkreten Fall wollte ein Kunde den Rundfunkbeitrags-Service mit einer Änderung seiner Bankverbindung für sich nutzen. Bei seiner Suche stieß er indessen auf die Website service-rundfunkbeitrag .de.

Dreister Drittanbieter hat Rundfunkbeitrags-Service ausgetrickst

Wie die Verbraucherzentrale mitteilt, handelt es sich bei dem Drittanbieter „um einen kostenpflichtigen Dienst der Firma SSS Software Special Service GmbH, Horhausen“. Das Portal hat nichts mit dem Beitragsservice der öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten zu tun. Die Original-Website ist hingegen unter rundfunkbeitrag.de erreichbar.

Außer Spesen nichts gewesen

Tim-Oliver Tettinger, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen, eröffnet:

„Uns erreichen aktuell vermehrt Beschwerden zu dem Drittanbieter, da sich Nutzerinnen und Nutzer getäuscht fühlen“. Denn: Die Website bietet keinerlei Mehrwert. „Alle angebotenen Änderungen können auf der Seite des Beitragsservice per Online-Formular kostenlos beantragt werden. Der Hinweis auf die Kosten kann zwischen der Formulierung zum SEPA-Lastschriftmandat leicht übersehen werden.“

In einer Pressemitteilung macht die Verbraucherzentrale Niedersachsen zudem auf die leichte Verwechslungsgefahr der beiden Seiten rund um den Rundfunkbeitrags-Service aufmerksam. Sie weist darauf hin, wenn die Betroffene einmal die erhobene Gebühr auf des Drittanbieters einzahlen, so sei ein Widerruf nach Beauftragung meist nicht mehr möglich.

Der Drittanbieter lässt sich bei Inanspruchnahme seines Rundfunkbeitrags-Service durch die Verbraucher „bestätigen, die Ausführung der Dienstleistung vor Ende der Widerrufsfrist zu wünschen und das Widerrufsrecht zu verlieren, sobald der Vertrag vollständig erfüllt ist“. Tim-Oliver Tettinger bestätigt:

„Das ist bei Online-Dienstleistungen, die häufig sofort erbracht werden sollen, durchaus üblich. Hier führt die Regelung aber dazu, dass Betroffene an den Vertrag gebunden sind – auch, wenn sie den Irrtum später bemerken. Das Geld ist dann leider meist verloren.“

Expertenrat bietet Schutz vor Drittanbieterseiten

Tim-Oliver Tettinger rät Verbrauchern, damit sie auf ihrer Suche gar nicht erst Seiten von Drittanbietern anvisieren, dazu: „sich die Ergebnisse bei einer Online-Suche genau anzusehen. Insbesondere die als „Anzeige“, „Gesponsert“ oder „Werbung“ markierten ersten Treffer sollten gemieden werden. Auch ein Blick ins Impressum und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann helfen, Drittanbieter als solche zu identifizieren“.

Über

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.