Wer ein Musterimpressum der Kanzlei Flegl Rechtsanwälte nutzt und deren Hinweis auf die Quelle entfernt, dem droht eine saftige Abmahnung.
Wer ein Musterimpressum der Kanzlei Flegl Rechtsanwälte nutzt und den Hinweis auf die Quelle aus dem Code entfernt, dem droht Ungemacht. Der Webmaster erhält mitunter eine Abmahnung im Wert von 600 bis 700 Euro. Auf der Kanzleiseite finden sich Impressen für Privatpersonen und alle möglichen Rechtsformen von Firmen. Diese bietet man den Nutzern zwar kostenlos aber offenbar nicht frei von jeglichen Gefahren an.
Die in Leonberg und Stuttgart beheimatete Kanzlei Flegl bietet unter der Internet-Adresse www.flegl-rechtsanwaelte.de diverse Impressen an. Dort findet sich nicht nur das Musterimpressum für eine Privatperson, sondern auch für einen Verein, eine UG (haftungsbeschränkt), AG, GbR, GmbH, Ltd. und viele andere Rechtsformen mehr. Derzeit berichten im Internet alle möglichen Rechtsanwälte von Abmahnungen, die die Hilfesuchenden kürzlich von der Leonberger Flegl Rechtsanwälte GmbH erhalten haben, weil man das Urheberrecht des Rechtsanwalts Dr. Jochen Flegl verletzt hat.
Wieso darf man Flegl Rechtsanwälte nicht verlinken?
Immerhin werden die Nutzer vor dem Einbau des Musterimpressums gewarnt. Der Quellenhinweis am Ende des Quellcodes dürfe im eigenen Impressum nicht verändert oder entfernt werden, heißt es dort. Von Abmahnungen steht an dieser Stelle natürlich nichts. Es handelt sich dennoch um eine Urheberrechtsverletzung, selbst wenn man nur Teile des Impressums bei sich einbaut. Da nützt auch das freundliche Lächeln der blonden Rechtsfachwirtin und die informativen Texte über die juristischen Hintergründe eines Impressums wenig. Fakt ist: Wer die Texte benutzt und den Hinweis löscht, könnte hochpreisige Post bekommen. Die unerlaubte Verwendung kostet die Abgemahnten in der Regel zwischen 600 und 700 Euro. Der Schadenersatz wird zu den Abmahnkosten summiert, eine Unterlassungserklärung ist natürlich auch noch zu unterzeichnen, womit man gänzlich auf alle eigenen Rechte verzichten würde.
Kurios die Aufforderung, dass man im Impressum NICHT die Kanzleiwebseite von Flegl verlinken darf. Ob die schon mal was von Suchmaschinenoptimierung gehört haben? Betreiber anderer Webseiten zahlen SEO-Buden Unsummen für einen guten Linkaufbau. Google beeinflusst in ihrer Suchmaschine die Sichtbarkeit einer Seite recht positiv, wenn viele andere Seiten diese verlinken würden.
Abmahn- statt Impressums-Generator?
Rechtsanwalt Frank Weiß kommentiert die Vorgehensweise der abmahnenden Kanzlei wie folgt: Der auf der Webseite angebotene Text enthält „nicht nur die reinen Impressumsangaben sondern zusätzlich einen (völlig unnötigen) Text in Bezug auf die Haftung für Inhalte, die Haftung für Links, das Urheberrecht und den Datenschutz. Es macht insofern den Eindruck, dass die Flegl Rechtsanwälte, Leonberg, diesen Text nur mit in ihr Muster-Impressum aufgenommen haben um hier eine urheberrechtliche Schutzfähigkeit des Flegl-Muster-Impressums zu erreichen. Ein anderer Sinn und Zweck ist für uns insofern nicht erkenntlich, zumal das TMG derartige Angaben im Impressum nicht vorsieht.“
Laienhaft ausgedrückt heißt das: Wäre das Impressum kürzer ausgefallen, indem man alles Irrelevante weggelassen hätte, hätte man wohl gar keine Abmahnungen verschicken können. Urheberrechtsverletzungen können nämlich nur bei Erreichen der sogenannten „Schöpfungshöhe“ verschickt werden, alles darunter gilt mangels Inhalt als gemeinfrei. Besteht die „persönliche geistige Schöpfung“ nach (§ 2 Abs. 2 UrhG) in diesem Fall etwa darin, dass man dem Impressum etwas hinzugefügt hat, was man laut Telemediengesetz gar nicht braucht ?!?
So findet sich im Impressum auch eine Warnung an alle Versender von Spam- und Werbemails, dass man beim Erhalt unerwünschter Nachrichten möglicherweise juristisch gegen sie vorgehen würde. Das gehört wirklich nicht zwingend in ein Impressum und wird gegen Spammer aufgrund deren Anonymität auch genau gar nichts bringen. Der Klient von Frank Weiß gab zudem an, er habe den geforderten Hinweis auf die Quelle nicht im angebotenen Quellcode gehabt. Bei unserem Testlauf (Stand von heute) war der Hinweis aber überall mit drin.
Abmahnung von Flegl Rechtsanwälte erhalten? Wie reagieren?
Gehen Sie zu einem Fachanwalt für Medienrecht. Und bitte zu keinem Feld-Wald-und-Wiesen-Anwalt, der von allem möglichen aber nicht vom Internet Ahnung hat ! Bitte niemals die beigefügte Unterlassungserklärung unterschrieben zurückschicken. Auch bitte keine Anrufe tätigen, um die abmahnende Kanzlei zu kontaktieren. Überlassen Sie das lieber Ihrem Fachanwalt. Sie bezahlen ihn schließlich dafür.
Update
Rechtsanwalt Weiß antwortete uns heute freundlicherweise auf unsere E-Mail. Er wies uns darauf hin, dass es zwischenzeitlich durch Kollegen schon erste Urteile gebe. In einem (recht kuriosen) Urteil vom LG Stuttgart (Az.: 17 S 71/15) ist zu lesen:
„Dabei ist zu berücksichtigen, dass der streitgegenständliche Text insofern durch gesetzliche Anforderungen vorgegeben ist, als dass ein Impressum bestimmte Pflichtangaben enthalten muss und üblicherweise weitere rechtliche Ausführungen enthält. Die Besonderheit und Individualität mit hinreichender Gestaltungshöhe des von der Klägerin angebotenen Muster-Impressums ist allerdings darin zu sehen, dass es nicht – wie der Kammer aus eigener Anschauung bekannt – die ganz überwiegende Anzahl der Impressen in Prosa-, sondern in Reimform abgefasst ist.
Damit hebt es sich in ungewöhnlicher Weise von zuvor bekannten lmpressumsformen ab und überragt diese deutlich, da gerade nicht wie allgemein üblich die rechtlichen Ausführungen schlicht schriftlich dargelegt, sondern (diese) in eine dichterische Form gebracht werden.“
Es gibt zu der Causa Flegl Rechtsanwälte noch mehr Urteile. Es lohnt sich also, einen Fachanwalt einzuschalten.
Quelle Beitragsbild geralt, thx! (CC0 1.0)
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