Causa Redtube: Das LG Köln irrte sich offenbar bei der Bearbeitung der Auskunftsersuchen. Man ging dabei von einer P2P-Tauschbörse aus.
Peinlicher Zwischenfall im LG Köln. Nach Informationen der Welt haben sich die Richter am Landgericht Köln offenbar bei der Bearbeitung der Auskunftsersuchen von u+c geirrt. Laut Begründung ging man von der missbräuchlichen Nutzung einer P2P-Tauschbörse aus. Die Telekom wurde zur Preisgabe gezwungen, weil die Richter glaubten, jemand habe die Pornos im Internet in einer Tauschbörse verbreitet.
In der Begründung führt das LG Köln aus, durch das „unbefugte öffentliche Zugänglichmachen des geschützten Werkes über eine sogenannte Tauschbörse liegt eine Rechtsverletzung des §19 UrhG vor„. Die Richter haben doch tatsächlich RedTube für eine P2P-Tauschbörse gehalten.
Die Welt mutmaßt, die Anträge könnten möglicherweise absichtlich irreführend formuliert worden sein. Bei der Bearbeitung ging beim LG Köln offenbar unter, dass es bei den Auskunftsersuchen um keine regulären Tauschbörsenverfahren ging.
Zudem ist es möglich, dass man in den kommenden Tagen noch weitere Internetprovider zur Auskunft verpflichten wird. In dem Fall würde es bei den bisher 10.000 Abmahnungen nicht bleiben. Die Anzahl der verschickten Briefe könnte dramatisch ansteigen.
Bei derartig schwerwiegenden Fehlern im Vorfeld dürfte die Gefahr höchst gering sein, dass die Abmahnungen von u+c vor Gericht eingeklagt werden. Wahrscheinlich hat man es darauf sowieso nicht abgesehen. Die Zahlungsmoral bei Porno-Abmahnungen ist bekanntlich sehr gut. Wie jeder weiß, ging die Causa RedTube noch weiter.
Tarnkappe.info