Thomas Urmann litt vor Gericht unter Gedächtnislücken. Bei anderen Fragestellungen berief er sich auf seine anwaltliche Schweigepflicht.
Am 22.10.2014 fand der Gerichtstermin wegen der Redtube-Abmahnungen statt, die Rechtsanwalt Thomas Urmann im Auftrag der Schweizer The Archive AG durchgeführt hat. Urmann litt vor Gericht offenbar unter Gedächtnislücken. Bei anderen Fragestellungen berief er sich auf seine anwaltliche Schweigepflicht.
Die Esslinger Anwaltskanzlei Weiß & Partner hat im Februar 2014 für einen ihrer Mandanten Schadensersatzklage beim Amtsgericht Regensburg eingereicht. Gegner des Verfahrens ist sowohl Rechtsanwalt Thomas Urmann persönlich als auch die U + C Rechtsanwälte Urmann + Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Sie sollen verklagt werden auf Ersatz der Kosten, die durch die Abwehr der Redtube-Abmahnungen entstanden sind.
Die unzähligen Abmahnungen von angeblichen Urheberrechtsverletzern, die die Streaming-Webseite Redtube besucht haben, löste letztes Jahr in der Bevölkerung eine große Verunsicherung aus. Nach Auffassung der Abmahner reichte das reine Betrachten eines Videos aus, um gegen die Urheberrechte von The Archive AG zu verstoßen. Bis heute wurde nicht geklärt, wie man an die IP-Adressen der Abgemahnten gelangt ist. Bislang galt der Empfang von Streams im Gegensatz zu Downloads nicht als Urheberrechtsverletzung, weil das Werk nach erfolgter Betrachtung nicht physisch vorliegt.
Thomas Urmann konnte sich nicht mehr erinnern
Im Vorfeld haben beide Parteien abwechselnd schriftlich ihre Ansichten beim Amtsgericht Regensburg dargelegt. Während der mündlichen Verhandlung am 22.10.2014 erschien auch Rechtsanwalt Urman. Dort wurden die Ansichten der Parteien des Rechtsstreits mündlich vorgetragen.
„Auffallend war, dass sich Rechtsanwalt Urmann zu vielen Fragen unter Verweis auf seine anwaltliche Verschwiegenheitspflicht überhaupt nicht äußerte.“ Bei anderen Fragen litt Urmann offenbar unter Gedächtnislücken. „Anderes habe er gerade nicht mehr präsent“, berichtet Anwalt Alexander Bräuer (Weiß & Partner) vom Verlauf der Gerichtsverhandlung.
Dann regte der Vorsitzende Richter an, das Verfahren bis zum Abschluss der strafrechtlichen Ermittlungen auszusetzen. Damit hat sich das Amtsgericht vorerst aus seiner prekären Lage gerettet und muss aktuell gar nichts entscheiden. Die Richter können nun abwarten, welche Rückmeldung von der zuständigen Staatsanwaltschaft kommen wird. Damit wird das Verfahren enorm verzögert.
Dem Widerspruch durch Weiß & Partner wurde nicht stattgegeben. Das AG Regensburg hat sich dazu entschlossen, das Schadensersatzverfahren nach § 149 ZPO wegen des Verdachts einer Straftat auszusetzen. Für Thomas Urmann ist das Verfahren damit nicht ausgestanden. Aber zumindest die erste Gefahr ist somit abgewendet. Weiß & Partner will Rechtsmittel gegen den Beschluss, den Schadensersatzprozess auszusetzen, einlegen. Man tut dies in der Hoffnung, dass das Verfahren im Interesse zehntausender Abgemahnter zeitnah fortgesetzt wird.
Weiteres Ungemach droht
Ungemach droht Urmann aber auch noch aus ganz anderer Richtung. Im August 2014 unterlag Urmann in einem Verfahren gegen den Geschäftsführer einer Wurstwarenfabrik. Das Amtsgericht Augsburg verurteilte ihn zu zwei Jahren Bewährung wegen Insolvenzverschleppung und Betrug. Schon von daher droht ihm der Entzug seiner Zulassung als Rechtsanwalt. Darüber muss aber noch die zuständige Anwaltskammer in einem berufsrechtlichen Verfahren entscheiden. 2013 verlor Urmann in Regensburg zudem ein Verfahren wegen massenhafter Abmahnungen aufgrund von angeblich fehlerhafter Webseiten von E-Commerce-Anbietern, wo Fehler im Impressum und bei den AGBs abgemahnt wurden. Die Verfahrensweise seiner Kanzlei U + C wurde vom Gericht als „unmoralisch und unseriös, sondern auch vorsätzlich sittenwidrig“ bezeichnet.
Sollte er im Fall der Redtube-Abmahnungen vor Gericht unterliegen, könnten zahlreiche andere Abgemahnte ebenfalls auf die Idee kommen, von Urmann ihren Schadenersatz bzw die Kosten zurückzuverlangen. Dann rollt möglicherweise eine Welle von Klagen auf ihn zu. Einige Abgemahnte hatten sich ja mit Morddrohungen gegen die Schreiben zur Wehr gesetzt.
Die Webseite von U + C ist offline, die Gründe dafür sind unbekannt. In Regensburg kursieren derzeit Gerüchte, dass die Betreibergesellschaft seiner Kanzlei angeblich insolvent sein soll. Bislang fehlt dafür von Seiten des zuständigen Amtsgerichts allerdings die Bestätigung. Im Vorfeld hatte das LG Hamburg weitere Porno-Abmahnungen untersagt.
Tarnkappe.info