Der Anwalt Christian Solmecke empfiehlt in der Causa RedTube allen Porno-Konsumenten, sie sollen Schadenersatz vom Land NRW verlangen.
Der Kölner Anwalt Christian Solmecke empfiehlt allen Betroffenen im Nachrichtenmagazin Focus, sie sollen Schadenersatz vom Land Nordrhein-Westfalen verlangen, sollten die Porno-Konsumenten ihre Abmahnung bereits bezahlt haben. Die Identität der Anschlussinhaber wurde der abmahnenden Kanzlei vom Landgericht Köln auf Grundlage falscher Beschlüsse preisgegeben.
Porno-Konsumenten sollen Schadenersatz fordern. Das Kölner Landgericht hatte vielfach verfügt, dass Internetanbieter die Adressen von Computernutzern herausgeben mussten. Nach Ansicht vieler Anwälte sind diese Beschlüsse aufgrund der Formulierung der Anträge komplett falsch. Im Fall von YouPorn oder RedTube kann keine Rede von einer Tauschbörse sein. Eine Porno-Website ist keine Bittorrent-Tauschbörse, dort wurden von den Abgemahnten keine Werke Dritten zugänglich gemacht oder Dateien ausgetauscht. Die Kölner Richter hätten die Anträge entweder nicht gelesen, oder diese schlichtweg nicht verstanden, glaubt Solmecke. Das Landgericht Köln hat die Beschlüsse im Nachhinein als „Versehen“ deklariert.
Eine Sprecherin der verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) ist der Meinung, es dürfe nicht sein, dass Gerichte massenhaft Daten von Telekommunikationskunden herausgeben. Dieses Vorgehen sei nicht konform mit der Rechtslage. Abmahn-Kanzleien sollten es künftig schwerer haben, an die Identität der Anschlussinhaber zu gelangen, weswegen vom vzbv strengere juristische Vorgaben gefordert werden.
Bislang ist unklar, ob derartige Schadenersatzforderungen von Porno-Konsumenten wirklich Aussicht auf Erfolg hätten. Natürlich kämpft auch ein Anwalt Solmecke in eigener Sache, wenn er solche Aussagen gegenüber der Presse tätigt.
Tarnkappe.info