Für die Bereitstellung des Bitcoin-Mixerdienstes Bitcoin Fog im Darknet, muss der Betreiber nun für 12 1/2 Jahre in das Gefängnis.
Über einen Zeitraum von mehr als zehn Jahren galt Bitcoin Fog, der Bitcoin-Mixerdienst im Darknet von dem heute 36-jährigen Betreiber Roman Sterlingov, einem russisch-schwedischen Staatsbürger, als bevorzugte Wahl für Kriminelle. Damit wuschen sie ihre illegal erworbenen Einnahmen aus Drogenhandel, Cybercrime, Identitätsdiebstahl und dem Handel mit kinderpornografischem Material.
Der Bitcoin-Mixerdienst soll dabei Transaktionen mit über 1,2 Millionen Bitcoin abwickelt haben, die zum Zeitpunkt der Transaktionen einen Wert von etwa 400 Millionen US-Dollar hatten. Ende April 2021 nahmen die US-Behörden Sterlingov am Flughafen von Los Angeles fest. Aktuell erfolgte das Urteil. Demgemäß muss Sterlingov nun für zwölfeinhalb Jahre hinter Gitter.
Darknet-Krypto-Mixerdienst Bitcoin Fog bestand von 2011 bis 2021
Den Darknet-Krypto-Mixerdienst Bitcoin Fog hat Sterlingov Ende 2011 ins Leben gerufen. Beworben hat er die Website unter dem Pseudonym Akemashite Omedetou, was „Happy New Year“ bedeutet. Bitcoin Fog konnte man über das Tor-Netzwerk erreichen. Für die Nutzung der Plattform war eine obligatorische Registrierung und eine Mindesteinzahlung von 0,01 Bitcoin erforderlich. Der Registrierungsprozess war jedoch nicht an eine E-Mail gebunden und erforderte lediglich einen Benutzernamen und ein Passwort.
Der US Internal Revenue Service (IRS) warf Sterlingov damals vor, Geldwäsche ohne Rückverfolgung der Zahlungen zugelassen zu haben. Internal Revenue Service ist die Bundessteuerbehörde der Vereinigten Staaten. Sterlingov nahm Provisionen von immerhin zwei bis 2,5 Prozent. Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass er für seine Dienste dabei rund acht Millionen US-Dollar an BTC eingenommen hat.
Sterlingov warf man weiterhin vor, 1,2 Millionen BTC gemixt zu haben. Ein Großteil des gemixten Geldes soll von Darknet-Drogenmärkten, wie von Silk Road, Agora, Evolution und AlphaBay in Auftrag gegeben worden sein. Zudem hätte man im Dezember 2013 den Bitcoin-Mixer verwendet, um einen Teil der 96.000 BTC aus dem Raub des Sheep Marketplace zu waschen.
Neben der Haftstrafe wird Geldstrafe über 395.563.025,39 US-Dollar für Bitcoin Fog-Betreiber fällig
Wie das U.S. Department of Justice (DOJ) in einer aktuellen Pressemitteilung informierte, befand eine Jury Sterlingov im März 2024 nach einem einmonatigen Prozess „der Verschwörung zur Geldwäsche, der Geldwäsche, des Betriebs eines nicht lizenzierten Geldtransfergeschäfts und der Geldüberweisung ohne Lizenz im District of Columbia für schuldig“. Weiterhin teilten sie mit:
„Zusätzlich zu seiner Haftstrafe wurde Sterlingov dazu verurteilt, eine Geldstrafe in Höhe von 395.563.025,39 US-Dollar zu zahlen. Zudem wurden beschlagnahmte Kryptowährungen und Geldwerte von etwa 1,76 Millionen US-Dollar eingezogen. Darüber hinaus wurden Sterlingovs Anteile an der Bitcoin Fog-Wallet einbehalten, die insgesamt etwa 1.345 Bitcoin umfassen und derzeit einen Wert von mehr als 103 Millionen US-Dollar haben.“
Die stellvertretende Generalstaatsanwältin Lisa Monaco kommentiert das Urteil:
„In den tiefsten Winkeln des Internets bot er Kriminellen aller Art, von Drogenhändlern bis hin zu Identitätsdieben, ein Zuhause, um Hunderte Millionen Dollar an illegalen Einnahmen zu lagern. Das heutige Urteil spiegelt die Entschlossenheit des Ministeriums wider, die kriminellen Netzwerke zu zerschlagen, die es kriminellen Akteuren ermöglichen, zu florieren, und sicherzustellen, dass die Kriminellen, die sie betreiben, bestraft werden.“
Guy Ficco, Leiter der IRS Criminal Investigation (IRS-CI) ergänzt:
„Sterlingovs Versuch, seine illegalen Aktivitäten in einen Mantel der Anonymität zu hüllen, scheiterte letztlich an der ausgefeilten Zusammenarbeit unserer Spezialagenten und Partner der Kriminalpolizei. Die heutige hohe Gefängnisstrafe und die Hunderte Millionen an Geldstrafen gegen den Angeklagten unterstreichen die Schwere dieser Verurteilung und sollten als deutliches Zeichen dafür dienen, dass diese Art von krimineller Aktivität nicht toleriert wird.“
Follow-the-Money-Technik führte Ermittler zu Bitcoin Fog-Betreiber
Wired sprach Ende April 2021 mit dem Mitbegründer von Chainalysis, Jonathan Levin. Er gab Auskunft darüber, dass angebliche Transaktionen, die 2011 von Sterlingov stammten, dem IRS die Hinweise gaben, die sie brauchten, um ihn zu fassen. Sterlingov hat diese Transaktionen offenbar zur Einrichtung des Server-Hostings verwendet. Levin veranschaulichte gegenüber Wired:
„Dies ist ein weiteres Beispiel dafür, wie Ermittler mit den richtigen Tools die Transparenz der Kryptowährung nutzen können, um den Fluss illegaler Gelder zu verfolgen“
Wie Wired weiter ausführte, habe Sterlingov 2011 das Server-Hosting von Bitcoin Fog mit der inzwischen nicht mehr existierenden digitalen Währung Liberty Reserve bezahlt. In der Blockchain fanden sich Beweise dafür, dass Sterlingov zunächst Euro gegen Bitcoins auf der ehemaligen Kryptowährungsbörse Mt. Gox tauschte. Er bewegte diese dann über mehrere nachfolgende Adressen. Schließlich tauschte er sie auf einer anderen Währungsbörse gegen Liberty Reserve. Wired informierte:
„Auf der Grundlage der Rückverfolgung dieser Finanztransaktionen, so die IRS, identifizierte sie dann Mt. Gox-Konten, die Sterlingovs Privatadresse und Telefonnummer verwendeten, und sogar ein Google-Konto, das ein russischsprachiges Dokument auf seinem Google Drive enthielt, in dem Anweisungen zur Verschleierung von Bitcoin-Zahlungen enthalten waren. Dieses Dokument beschrieb genau die Schritte, die Sterlingov angeblich unternahm, um die von ihm verwendeten Liberty Reserve-Fonds zu kaufen.“
Im Prozess gab Sterlingov gemäß Blocktrainer zwar zu, „dass er aus datenschutzrechtlichen Gründen privater Nutzer von Bitcoin Fog war, jedoch nicht als Betreiber fungierte. Seine Verteidiger, Tor Ekeland und Mike Hassard, betonten, dass es keine stichhaltigen Beweise für seine Beteiligung am Darknet Bitcoin-Mixerdienst Bitcoin Fog gibt. Weder Zeugen und Serverprotokolle noch Hinweise auf Sterlingovs elektronischen Geräten oder Notebooks oder private Schlüssel für Bitcoin-Adressen mit illegalen Geldern soll es gegeben haben„.
Die Verteidigung stellte zudem die Zuverlässigkeit des Blockchain-Analyse-Unternehmens Chainalysis und dessen Rückverfolgungsheuristiken („Co-Spend“ und „Peel-Chain“) infrage. Blocktrainer kommt zu dem Fazit:
„Mit dem Urteil scheint nun ein Präzedenzfall geschaffen worden zu sein, dass man den „Schätzungen“ privater Analyse-Unternehmen vertrauen kann, sodass sie offiziell als Hauptbeweismittel angeführt werden können.“