Eine 64-jährige Tirolerin fiel auf einen Bitcoin-Betrüger herein. Neben dem Verlust von 225.000 Euro wurde sie zudem selbst angeklagt.
Ein Bitcoin-Betrüger brachte eine 64-jährige Tirolerin mit einem professionell wirkendem Anlagekonzept um 225.000 Euro. Von den Investitionen in Bitcoins versprach sie sich eine hohe Rendite zur Aufbesserung ihrer Invaliditätspension. Stattdessen verlor sie ihr gesamtes Erspartes und bekam obendrein noch eine Anklage wegen Geldwäsche.
Bitcoin-Betrüger agierte mit bekannter Masche
Wie die Tiroler Zeitung exklusiv berichtete, kontaktierte der offenbar psychologisch geschulte, vermeintliche Internet-Broker Alex B. die Tirolerin. Über Monate hinweg baute er zu ihr ein enges Vertrauensverhältnis auf. Wiederholt ermunterte er sie zu Investitionen. Sobald die ersten Einzahlungen geflossen waren, eröffnete er für die Rentnerin ein Konto. Dazu sollte die Tirolerin die App „Any Desk“ auf ihrem PC installieren. Darüber verschaffte sich Alex B. dann Zugriff auf den Rechner.
Als Ergebnis kann die „Kundin“ über eine seriös wirkende Bitcoin-Bank jederzeit den vorgeblichen Zuwachs ihres Kontos verfolgen. Allerdings stehen bei dieser Betrugsmasche keine realen Werte dahinter. Zu einer Auszahlung kommt es dabei nie. Das eingezahlte Geld fließt ausschließlich in die Taschen des Bitcoin-Betrügers.
Bitcoin-Scammer überredete Tirolerin zu Geldtransfers
Bevor die 64-Jährige den Betrug jedoch bemerken konnte, kamen zwei weitere Geschädigte ihr mit einer Anzeige zuvor. Ermittlungen ergaben, dass deren Geld auf zwei Konten der Tirolerin landete. Diese überwies laut Anweisungen von Alex B. die bei ihr eingegangenen insgesamt 37.700 Euro weiter an eine Bitcoin Wallet. Bereits wenig später wurde diese dann aufgelöst.
Die Tiroler Zeitung informierte, dass der Bitcoin-Betrüger Alex B. die Tirolerin zur finanziellen Abwicklung dazu überredet hatte, solche Gelder auf ihren Konten zu akzeptieren. Er wies sie dabei an „falls die Bank aufgrund der Geldeingänge stutzig würde, sollte die 64-Jährige einfach sagen, dass es Zuwendungen und Auszahlungen an Freunde seien. Zum Schluss gab man den Geldern den Verwendungszweck „Ferienwohnung““.
Prozess wegen Geldwäsche mündete in Freispruch
Dieses Vorgehen brachte der Tirolerin eine Anklage, gefolgt von einem Prozess wegen Geldwäsche ein. Richterin Heide Maria Paul hinterfragte die Motivation der Tirolerin und ihren Kenntnisstand zur Bitcoin-Technologie. „Ich habe ihm vertraut, vielleicht bin ich naiv!“, so die 64-Jährige, die sowohl Opfer als auch Angeklagte war. Richterin Paul sprach sie daraufhin frei. Es war in ihrem Fall nicht nachweisbar, dass sie wusste, dass es sich um Gelder aus Straftaten handelte.