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Bildquelle: sora 1

Abmahnwelle von „Weapons – Die Stunde des Verschwindens“

Warner lässt derzeit von Frommer Legal massenhaft Abmahnungen für den Mystery-Thriller "Weapons – Die Stunde des Verschwindens" verschicken.

In der Abmahnung geht es darum, dass man den Anschlussinhaber dabei erwischt haben will, wie er in einer öffentlich zugänglichen Filesharing-Tauschbörse angeblich den Film „Weapons – Die Stunde des Verschwindens“ über das Internet verbreitet haben soll. Beim P2P-Download findet stets auch eine Verbreitung des Werkes statt, weswegen die Kosten für die Abmahnungen so hoch sind.

„Weapons – Die Stunde des Verschwindens“ – 948,80 € pro Abmahnung

Die Kanzlei Frommer Legal verlangt in den Abmahnungen jeweils die Zahlung eines Schadenersatzes von pauschal 700 Euro, die an die Warner Bros. Pictures als Rechteinhaber gehen. Dazu kommt die Kostennote der Kanzlei Frommer Legal in Höhe von 248,80 €. Das ergibt einen Gesamtbetrag von 948,80 € pro Schreiben. Ob die Forderung in dieser Höhe berechtigt ist, muss der Anwalt des Filesharers prüfen. In diesem Fall hat man den Schadenersatz recht hoch angesetzt, kommentierte eine Kollegin.

Im Zuge der Ermittlungen hat die beauftragte IT-Firma, die sich in den P2P-Transfer eingeklinkt hat, die zugehörige IP-Adresse des P2P-Downloaders dokumentiert. Frommer Legal erwirkte anschließend beim Internet-Anbieter einen zivilrechtlichen Auskunftsanspruch, um die Identität des Filesharers und seiner Anschrift zu verlangen. Dafür legt die abmahnende Kanzlei lediglich die IP-Adresse, Uhrzeit nebst anderer Daten des Tatverdächtigen bei seinem Internet-Anbieter vor.

Deutschsprachiger Trailer zum Film „Weapons – Die Stunde des Verschwindens“

Fachanwalt sollte eine modifizierte Unterlassungserklärung erstellen

Die beigefügte Unterlassungserklärung sollte ein Fachanwalt für Medienrecht prüfen und im Sinne des Mandanten anpassen. Der Jurist gibt dann im Namen des Mandanten eine modifizierte Unterlassungserklärung ab, bei der die Verpflichtungen nicht so weitreichend sind. Die vorgefertigte Unterlassungserklärung sollte man keinesfalls unterschreiben. Die Anwälte raten auch durch die Bank davon ab, die Kanzlei Frommer Legal auf eigene Faust zu kontaktieren.

Wer weiß, vielleicht hat jemand für den Konsum des Films ein illegales Streaming-Portal genutzt, welches innerhalb des Browsers die Daten des Werkes via BitTorrent bezogen und es beim Anschauen gleichzeitig Dritten hochgeladen hat. Davon bekommt man als Zuschauer leider nichts mit. Auch das wäre eine mögliche Erklärung für die Entstehung der begangenen Urheberrechtsverletzung.

Ist es eine Option, nicht zu reagieren?

Auf keinen Fall! Wer die Abmahnung wegen „Weapons – Die Stunde des Verschwindens“ ignoriert, dem stellt Frommer mit Sicherheit weitere Schreiben zu. Die Vogelstraußtaktik kann dir dann teuer zu stehen kommen. Am Ende steht meistens ein Gerichtsverfahren, was weitere Kosten erzeugt. Ob man überhaupt für die Verbreitung des Films haften muss, weil man beispielsweise die sekundäre Darlegungslast erfüllt hat, muss der eigene Anwalt prüfen.

Weapons – Die Stunde des Verschwindens

Worum geht es im Film „Weapons – Die Stunde des Verschwindens“?

Der Film erschien dieses Jahr. Es geht um 17 Schülerinnen und Schüler, von denen jede Spur fehlt, nachdem sie alle zeitgleich das Haus verlassen haben. Das Ganze ist ein waschechter Horrorfilm, der in einer Kleinstadt spielt. Der Streifen zeigt unter anderem die Trauerarbeit der hinterbliebenen Eltern und der Klassenlehrerin, die mit unterschiedlichen Mitteln versuchen, mit dieser schrecklichen Situation umzugehen. An Ende löst Regisseur Zach Cregger sein Mystery-Puzzle in einem von Kritikern viel gelobten Finale auf.

Warum ist ein VPN so viel günstiger als eine Abmahnung!?

Okay, dumme Frage, zugegeben! Aber derzeit kostet beispielsweise ein VPN-Abo* für über zwei Jahre bei Hide.me gerade mal 83,29 €. Damit schützt man sich für 27 Monate vor dem Empfang jeglicher Filesharing-Abmahnungen, weil kein einziger VPN-Anbieter in dem Fall die Daten seiner Kunden preisgibt. Wenn Frommer Legal feststellt, dass man die IP-Adresse eines VPN-Dienstes genutzt hat, stellt man den Fall sofort ein. Wir empfehlen hide.me, weil wir den Dienst tagtäglich selbst nutzen und dabei in all den Jahren keine Geschwindigkeitseinbußen oder andere Probleme feststellen konnten. Außerdem trackt die App dieses Anbieters seine Nutzer nicht auf Schritt und Tritt, so wie es die Apps vieler populärer Konkurrenten tun.

Wem das immer noch zu teuer sein sollte, muss ein wenig warten. Sicher gibt es bei Hide.me schon bald wieder eine neue Aktion. Dann bietet man das Abonnement deutlich günstiger an. Wir halten euch deswegen auf jeden Fall auf dem Laufenden. Und leider auch über die vielen anderen Abmahnungen, die derzeit wegen den verschiedensten Werken verschickt werden. Wie es aussieht, geht es vielen Rechteinhaber immer nur ums liebe Geld. Umso mehr in kurzer Zeit generiert werden kann, umso besser. Und nicht zu vergessen: Für weit über 900 Euro hätte man viele Male ins Kino gehen oder für einige Jahre einen VPN-Anbieter seines Vertrauens buchen können.

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Lars Sobiraj

Über

Lars Sobiraj fing im Jahr 2000 an, als Quereinsteiger für verschiedene Computerzeitschriften tätig zu sein. 2006 kamen neben gulli.com noch zahlreiche andere Online-Magazine dazu. Er ist der Gründer von Tarnkappe.info. Früher brachte Ghandy, wie er sich in der Szene nennt, an verschiedenen Hochschulen und Fortbildungseinrichtungen den Teilnehmerinnen und Teilnehmern bei, wie das Internet funktioniert. In seiner Freizeit geht er am liebsten mit seinem Hund spazieren.