In Verbindung mit dem veröffentlichten Spiel "Kingdom Come: Deliverance II" sind zahlreiche hochpreisige Abmahnungen aufgetaucht.
Abmahnungen für PC-Spiele sind in Deutschland weiterhin hoch im Kurs! Die Kanzlei RKA Rechtsanwälte verschickt momentan teure urheberrechtliche Abmahnungen wegen der angeblicher Nutzung von Tauschbörsen. Sie ist tätig im Auftrag für die PLAION GmbH, die in Deutschland die Rechte am Windows-Spiel „Kingdom Come: Deliverance II“ besitzt.
Pro Abmahnung fordert man bis zu 2.200 Euro!
Im Schreiben wirft man dem Anschlussinhaber vor, das Spiel auf einer öffentlichen P2P-Tauschbörse verbreitet zu haben. Die Kanzlei verlangt vom Abgemahnten die Zahlung von Schadensersatz und Rechtsanwaltskosten in Höhe von insgesamt 2.200 €! Zudem verlangt man die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.

Worum geht es bei „Kingdom Come: Deliverance II“?
Der AAA-Titel „Kingdom Come: Deliverance II“ hat sich bislang über zwei Millionen Mal verkauft. Entwickler ist die Firma Warhorse Studios in Tschechien. Als Publisher agiert das Unternehmen Deep Silver. Bevor man den Namen änderte, war das Unternehmen unter dem Namen Koch Media bekannt. Im Februar veröffentlichte die Release Group Fairlight einen Steam-Crack des Games. Zudem existieren mehrere Repacks, die ebenfalls die Urheberrechte des Herstellers verletzen.
Dies ist ein Open-World-Action Role Playing Game, das in Böhmen des Mittelalters im 15. Jahrhunderts spielt. Geübte Spieler brauchen für das Absolvieren aller Missionen der beiden Protagonisten bis zu 60 Stunden. Tests heben die gute Grafik hervor. Manche kritisieren aber das neue Kampfsystem als etwas zu eintönig.
Abmahnung erhalten – was tun?
Auf keinen Fall sollte man die beigefügte Unterlassungserklärung unterschrieben zurückschicken. Es macht auch keinen Sinn, eigenhändig in Kontakt mit RKA Rechtsanwälte zu treten. Vielmehr sollte man sofort einen Fachanwalt für Medienrecht einschalten, der zunächst alle in der Abmahnung gestellten Forderungen überprüft. Besteht überhaupt eine Haftung für das angebliche Filesharing von Kingdom Come: Deliverance II? Kann man die hohen Gebühren nach unten drücken?
Kingdom Come: Deliverance II – Unbedingt die Unterlassungserklärung modifizieren lassen!
Außerdem wird dein Anwalt für dich die Unterlassungserklärung modifizieren. Weil sonst unterschreibt man einen Vertrag, der einem zur Zahlung einer weiteren Gebühr verpflichtet, sollte man nach Unterzeichnung nochmals von diesem Rechteinhaber beim Filesharing erwischt werden. Hat man die IP-Adresse des Anschlussinhabers überhaupt korrekt ermittelt? Geprüft wird auch: Beinhaltet die erwähnte Archiv auch wirklich das Werk des fraglichen Rechteinhabers? Sind möglicherweise die Voraussetzungen der sekundären Darlegungsfrist erfüllt? Das kann nur eine Fachfrau oder ein Fachmann überprüfen.
Tipps benötigt?
Du hast ein Schreiben wegen Kingdom Come: Deliverance II und kennst keinen guten Juristen? Die Ansprüche im Brief muss ein Fachanwalt für Medienrecht prüfen. Und kein Jurist, der sich mit allen möglichen Rechtsgebieten beschäftigt und gar nicht so tief in der Materie drin steckt. Wer von uns diesbezüglich einen Tipp für einen freundlichen und preiswerten Fachanwalt braucht, der möge uns bitte kontaktieren. Und nein, wir führen keine Rechtsberatung durch, das dürfen wir nicht. Wir haben auch keinen Vorteil davon, euch einen Anwalt zu empfehlen!
Grundsätzlich können wir euch nur empfehlen, stets das VPN* eines vertrauenswürdigen Anbieters vor jedem P2P-Transfer einzuschalten. Für die in der Abmahnung geforderten 2.200 Euro könnte man die VPN-Gebühren über Jahrzehnte im Voraus bezahlen! ;-)
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