Die Frau des französischen Präsidenten als Ziel von Cyber-Mobbing. Man behauptete, sie sei ein Mann gewesen. Die Täter landeten vor Gericht.
Cyber-Mobbing kann ganz unterschiedlich aussehen. Doch wenn etwas lange genug in den sozialen Medien kursiert, wirkt das Gerücht irgendwann wie die Wahrheit. Das gilt selbst dann, wenn es sich nur um eine dummdreiste Lüge handelt, die sich gut teilen lässt.
Cyber-Mobbing: Täter nutzten Namen des Bruders des Opfers
Bei Brigitte Macron ist es genau so abgelaufen. 2021 bekam das Gerücht den Anstoß, den es brauchte: ein langes YouTube-Video, ein Hashtag, dann die Behauptung in Dauerschleife. Sie sei als Mann geboren worden, habe sich später angeblich einer Geschlechtsumwandlung unterzogen. Hinter dem Namen Jean-Michel Trogneux steckte „die Wahrheit“. Das ist schlichtweg der Name ihres Bruders. Im Netz reicht das oft schon als gute Kulisse für das übliche Bullshit-Bingo.
Wenn ein Gerücht zur Kampagne wird: In Paris hat ein Gericht jetzt zehn Personen wegen Cyber-Mobbings verurteilt. Das Urteil betrifft acht Männer und zwei Frauen im Alter zwischen 41 und 65 Jahren. Also nicht die Sorte Publikum, die später behaupten kann, sie hätten das Internet noch nicht verstanden – auch wenn Merkel der Meinung war, das Internet sei Neuland. Die Strafen fielen gestaffelt aus. Es gab Bewährung, Auflagen und Kurse zur Sensibilisierung für Online-Belästigung. In einem Fall wurden sechs Monate Haft ohne Bewährung verhängt, da ein Angeklagter der Verhandlung unentschuldigt ferngeblieben war. Das ist an sich nichts Besonderes, zeigt aber, dass das Gericht Ausreden wie „Ich war halt nicht da“ nicht mehr akzeptiert.
Strafen als Quittung für die Täter
Hinzu kamen Geldstrafen und der obligatorische Schadenersatz. Das sind keine Summen, die das Internet erziehen. Aber es sind genau die Beträge, bei denen man merkt, dass „nur ein dummer Kommentar“ irgendwann eine Rechnung als Quittung bekommt. Zusätzlich wurde eine Auflage verhängt, die im Netz fast wie ein schlechter Witz klingt, aber genau deshalb sehr interessant ist. Mehrere Verurteilte dürfen die Plattformen, über die sie den Mist verbreitet hatten, vorerst nicht mehr benutzen. Das macht die Erstellung neuer Accounts für noch mehr Cyber-Mobbing jedoch nicht unmöglich. Aber es entzieht ihnen die Ausrede. Ab da hat man das Gerücht nicht mehr „nur geteilt“ geliked oder „nur kommentiert“. Wer trotzdem weitermacht, macht es trotz Auflage. Bisher war so etwas wie ein Plattform- und Internetverbot bisher nur aus den USA bekannt. Aber es ist faszinierend, dass es „endlich“ auch innerhalb Europas solche Möglichkeiten gibt.
Der aussagekräftigste Teil steht nicht auf der ersten Seite, sondern ist dezent versteckt in der Mitte der Anklagen zu finden. Brigitte Macron gab an, die Angriffe seien nicht bei geistig umnachteten Kommentaren geblieben. Unbekannte hätten Zugriff auf ihr Steuerkonto erlangt und ihre Identitätsdaten manipuliert, um die Erzählung mit gefälschten „Belegen” zu untermauern. Wenn das stimmt, ist es nicht mehr nur ein verwirrter Kommentar auf einer Plattform. Dann ist es eine gezielte Falschaussage und ein Angriff. Das ist auch der Punkt, an dem die Ausrede mit der „Satire“ plötzlich sehr dünn wird.
Niemand will die Verantwortung übernehmen
Dass solche „Schwarmdummheitsnummern” in Frankreich so gut greifen, liegt auch daran, wie das Ganze rechtlich aufgebaut ist. Es geht nicht nur darum, dass eine Person etwas hundertmal wiederholt. Es geht darum, dass mehrere Personen gemeinsam oder nacheinander mitmachen und wissen, dass sie wiederholt die Unwahrheit verbreiten. Genauso funktionieren diese Kampagnen ja auch. Einer wirft den ersten Stein, der Rest tut so, als hätte man nur kurz darauf „reagiert”.
Parallel läuft das Cyber-Mobbing im internationalen Format weiter. In den USA geht das Ehepaar Macron juristisch gegen die Kommentatorin Candace Owens vor, weil sie diese Behauptung einem globalen Publikum präsentiert hat. Dort wird das sofort als Grundsatzfrage verpackt, gerne mit der Rhetorik des First Amendment (insbesondere der Redefreiheit), als ginge es um einen Freiheitskampf. Dabei geht es ganz schlicht um die Frage, ob man Menschen gezielt denunzieren darf, solange dabei genug Reichweite herauskommt.
Warum dieses Fehlverhalten in Deutschland nicht in Haft endet
Wer sich jetzt fragt, warum die deutsche Justiz für Cyber-Mobbing keine Angeklagten einsperrt, bekommt eine Antwort, die nicht besonders schön ist, aber typisch deutsch. Hier wird die Bestrafung der einzelnen Delikte selten als großes Paket abgearbeitet. Es zerfällt in Tatbestände, Zuständigkeiten und die Antragslogik. Am Ende steht ein viel ernüchternder Alltag der Behörden, vor allem bei Beleidigung. Ohne Strafantrag läuft erst einmal gar nichts, egal wie laut diese online war. Und selbst wenn die Staatsanwalt ermittelt, endet das Verfahren häufig bei Tagessätzen. Nicht, weil es die Sache unbedingt besser macht, sondern weil es bei diesem Fehlverhalten vor Gericht die gängige Praxis ist.
Selbst wenn am Ende für üble Nachrede eine Freiheitsstrafe verhängt wird, bedeutet das nicht automatisch Gefängnis. Das Gericht kann eine Strafe von bis zu zwei Jahren zur Bewährung aussetzen. Bis zu einem Jahr passiert das oft, wenn die Prognose halbwegs positiv ausfällt. Bei einer Strafe zwischen einem und zwei Jahren wird es deutlich zäher und es braucht besondere Umstände. Das ist kein Internet-Bonus. Das ist einfach das typisch deutsche System.
Haft wird eher dann realistisch, wenn jemand aus der ganzen Nummer ein Programm gemacht hat. Wenn es sich zu einer Dauererscheinung entwickelt, Auflagen ignoriert werden, Drohungen oder Nachstellung dazukommen. Oder wenn Daten gezielt als Druckmittel genutzt werden. Doxxing ist schon lange nicht mehr nur „unsympathisch“, sondern genau die Methode, mit der Leute aus dem Netz in die echte Welt gezogen werden.
Cyber-Mobbing: Wer die Strafe nicht bezahlen will, geht ins Gefängnis
Und dann gibt es noch den Weg, bei dem am Ende trotzdem Haft entsteht: die Ersatzfreiheitsstrafe. Wenn man die Geldstrafe nicht zahlt und sie uneinbringlich ist, werden Tagessätze gegen Tage umgerechnet. Das ist dann aber nicht „Knast wegen Meinung“. Es ist Knast, weil man die Konsequenzen ignoriert hat und der Staat irgendwann nicht mehr diskutiert.
Auf der Plattformseite läuft parallel noch die andere Schraube. Digital Services Act (DSA) und Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG). Die stecken für Cyber-Mobbing niemanden ins Gefängnis. Sie nehmen aber den Betreibern der sozialen Netzwerke die Einstellung, dass sie nur der Briefkasten seien und deswegen keine Verantwortung für das Fehlverhalten ihrer Nutzer übernehmen müssten. Es gibt gesetzlich festgelegte Meldewege, Pflichten und den Reaktionsdruck. Die Bühne im Internet bleibt die gleiche, aber sie wird weniger gemütlich. Die angeblich so neutralen Instrumente wie HateAid dahinter sind ein ganz anderes Thema.
Fazit
Das Gericht in Paris hat damit nicht das Internet repariert. Paris hat nur eine markante für jeden sichtbare Grenze gezogen. Wer dann immer noch glaubt, „wir waren doch viele“, weswegen man einen Freifahrtschein hätte, hat zwar Social Media verstanden. Aber den Rest nicht. Das Internet vergisst schnell, doch die Akten nicht.



















