Vor dem Amtsgericht Lünen muss sich eine Frau aus Selm (bei Unna, NRW) verantworten, weil sie zwei illegale Sky-Abos erworben haben soll.
Wie wir schon häufiger berichtet haben, gelangen auch in Deutschland zunehmend die Kunden von illegalen IPTV-Diensten ins Visier der Justiz. Die 51-jährige Käuferin eines Sky-Abos landete zunächst auf der Kundenliste eines illegalen Dienstes, kürzlich landete sie deswegen vor dem Amtsgericht Lünen (NRW).
Gegen den Verkäufer läuft ein gesondertes Strafverfahren. Die Richterin erklärte der mehrfachen Mutter, sie würde auf der Liste des Mannes stehen. Die Bürgerin aus Selm legte Einspruch gegen ihren Strafbefehl wegen Betruges in Höhe von 450 Euro ein. Dem Schreiben der Staatsanwaltschaft hätten sich natürlich noch die Schadenersatzforderungen der betroffenen Rechteinhaber angeschlossen. Über den Prozess berichten die Ruhr Nachrichten hinter ihrer Paywall.
Überweisungen ohne Verwendungszweck
Der Richterin antwortete die Tatverdächtige, sie habe und schaue kein Sky im Fernsehen. Zwar würde sie den Verkäufer der Sky-Abos kennen. Aber sie hätte ihn auf einem Flohmarkt getroffen und immer wieder preiswerte Markenschuhe bei ihm erworben. Sie habe jedes Mal per PayPal bezahlt, gab sie an, pro Paar nur 35 Euro. Warum die Markenschuhe so günstig seien, könne sie auch nicht erläutern. Dem Amtsgericht Lünen lagen drei Überweisungen von jeweils 70 Euro der Angeklagten an den Verkäufer vor. Doch sie hatte keinen Verwendungszweck eingetragen.
Schuhe vom Flohmarkt oder Sky-Abos?
Nachdem die Mutter aussagte, dass die Überweisung aus dem Jahr 2023 und 2024 nichts mit Sky gemeinsam hätte und in Anbetracht der Tatsache, dass sie keine Vorstrafen hat, stellte man das Verfahren ein. Die Justiz konnte der Frau schlichtweg keine illegale IPTV-Nutzung nachweisen. Eigentlich hatte die Frau auf einen Freispruch gedrängt, sie war aber auch mit der Einstellung des Verfahrens einverstanden.
Polizei folgt immer der Spur des Geldes
Wer per Überweisung, Kreditkarte oder PayPal oder Stripe bezahlt und einen entsprechenden Verwendungszweck einträgt, der muss damit rechnen, verurteilt zu werden. Auch aufgrund des professionellen Auftritts vieler illegaler Streaming-Dienste glauben offensichtlich noch immer einige Kunden, dass das Ganze legal sei. Das ist es aber nicht. Nach Abschluss des Strafverfahrens erhalten die Betroffenen noch Post von den Anbietern mit Schadenersatzforderungen, deren Inhalte sie illegal konsumiert haben.
Sollte es der Polizei gelingen auch die Server des rechtswidrigen IPTV-Anbieters zu beschlagnahmen, werden sie neben der Kundendaten auch die aktuellen IP-Adressen der Nutzer auswerten. Wer keinen vertrauenswürdigen VPN-Provider* benutzt hat, bestätigt die Tatvorwürfe ungewollt.
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