Die vor ein paar Jahren ausgedehnten Befugnisse des bayerischen Verfassungsschutzes verstoßen aus Sicht des Bundesverfassungsgerichts
… gegen die Grundrechte. Die Regelungen hatte die CSU im Jahr 2016 ausgeweitet.
Bundesverfassungsgericht beschränkt Handlungsspielraum der Behörden
Zur Terrorabwehr durfte der Geheimdienst in Bayern beispielsweise Vorratsdaten abrufen, Handys von Tatverdächtigen orten, Bewegungsprofile erstellen und Personen über lange Zeit hinweg observieren. Das Gesetz erleichterte auch den Einsatz von verdeckten Ermittlern und V-Leuten. Das Bundesverfassungsgericht stärkt mit der heutigen Entscheidung auch das Trennungsprinzip zwischen Verfassungsschutz und Polizei, indem es klare Regeln für den Informationsaustausch zwischen den Behörden vorgibt.
Drei Männer traten vor dem Bundesverfassungsgericht als Kläger gegen das neue bayerische Verfassungsschutzgesetz auf. Nach ihrer Ansicht waren die Befugnisse des Geheimdienstes zu weitreichend. Alle Kläger sind Mitglieder in Organisationen, die der bayerische Verfassungsschutzbericht aufführt. Sie äußerten daher die Sorge, dass man sie überwachen könnte.
Heute ist ein guter Tag für unsere Grundrechte!
Begleitet bzw. unterstützt hat die Klage die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF). Bijan Moini, Leiter des Legal Teams der GFF und Prozessbevollmächtigter, betont die weitreichende Bedeutung der heutigen Entscheidung aus Karlsruhe:
„Heute ist ein guter Tag für die Grundrechte und den Rechtsstaat in Deutschland. Das Bundesverfassungsgericht hat dem Verfassungsschutz klare Grenzen gesetzt: Trotz seiner besonderen Befugnisse und Aufgaben gilt für den Inlandsgeheimdienst kein Freifahrtschein bei Grundrechts-eingriffen.
Wer im Auftrag der wehrhaften Demokratie für den Schutz der Verfassung arbeitet, muss sich auch selbst an ihre Regeln halten. Die Klage der Gesellschaft für Freiheitsrechte hat das Risiko deutlich reduziert, dass unbescholtene Bürgerinnen und Bürger überwacht und abgehört werden.“
Die Kläger hoffen, dass man nach diesem Urteil schon bald die gesetzlichen Grundlagen der Verfassungsschutzbehörden in den anderen Bundesländern ebenfalls überarbeiten werden. Das heute erstrittene Urteil ist nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Mai 2020 gegen das BND-Gesetz bereits der zweite große Erfolg der GFF gegen ein verfassungswidriges Überwachungsgesetz.