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Bildquelle: micharl_foto, thx! (CC BY-NC-ND 2.0)

Uploadfilter: EuGH weist Polens Klage dagegen ab

Der EuGH hat die Klage Polens gegen Artikel 17 (Uploadfilter) mit seinem Urteil abgewiesen. Doch die juristischen Hürden sind jetzt höher.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) gab allerdings zu, dass man aufgrund der Uploadfilter die „Ausübung des Rechts der Nutzer der entsprechenden Dienste auf freie Meinungsäußerung und Informationsfreiheit bei der Umsetzung der Richtlinie“ einschränkt. Um das geistige Eigentum der Rechteinhaber zu schützen, sei dies aber dennoch gerechtfertigt, schreibt man in der Pressemitteilung.

Uploadfilter: Darf Meinungsfreiheit eingeschränkt werden?

UrhDaG:

Betreiber großer Internetplattformen müssen also weiterhin Uploadfilter installieren. Sie müssen hochgeladene Inhalte automatisch überprüfen, damit man diese nicht ohne Kontrolle veröffentlichen und mit Dritten teilen kann.

Wer von den Betreibergesellschaften die Uploadfilter nicht oder nur unzureichend einsetzt, ist folglich für das Verhalten seiner Nutzer direkt haftbar. Immerhin ermahnt das Gericht mit dem heutigen Urteil die EU-Staaten. Sie sollen bei der Umsetzung der Richtlinie die Grundrechte aller EU-Bürgerinnen und Bürger schützen.

Teilerfolg im Kampf gegen Internetzensur

Dr. Patrick Breyer, MdEP, sieht das heutige Urteil als einen Teilerfolg im Kampf gegen Internetzensur an. Der Abgeordnete der Piratenpartei im O.-Ton:

„Das heutige Urteil kommt den Hunderttausenden, die gegen fehleranfällige Zensurmaschinen und für die Meinungsfreiheit im Netz auf die Straße gegangen sind, weit entgegen und ist ein wertvoller Teilerfolg. Die bisherigen Uploadfilter-Verfahren von Konzernen wie Facebook oder Google genügen diesen hohen Anforderungen nicht, deshalb fordere ich ihre Abschaltung. Außerdem muss jetzt die Umsetzung der Urheberrechtsrichtlinie in anderen EU-Staaten als Deutschland überarbeitet werden, um die legale Veröffentlichung urheberrechtlich geschützter Informationen – beispielsweise als Zitat – zu ermöglichen. Und schließlich sollte das heutige Urteil unbedingt noch in den neuen Digital Services Act einfließen, das werde ich heute vorschlagen.“

Jetzige Uploadfilter erfüllen Anforderungen nicht

Zum Schutz der Meinungsfreiheit stellt das heutige Urteil des Europäische Gerichtshofs heute hohe und von den bisherigen unzuverlässigen Filteralgorithmen kaum zu erfüllende Anforderungen an Uploadfilter zur automatisierten Zensur möglicherweise urheberrechtswidriger Veröffentlichungen: Ausgeschlossen werden müssten Technologien, „die legale Inhalte beim Upload filtern und blockieren“ (Abs. 85 des Urteils).

„Ein Filtersystem, das möglicherweise nicht ausreichend zwischen illegalen und legalen Inhalten unterscheidet, so dass sein Einsatz dazu führen könnte, dass Kommunikation mit legalen Inhalten blockiert wird, [wäre] mit dem in Artikel 11 der Charta garantierten Recht auf freie Meinungsäußerung und Informationsfreiheit unvereinbar“ (Abs. 86 des Urteils). Die Filterpflicht gelte nicht für Inhalte, deren rechtliche Beurteilung „eine eigenständige Bewertung des Inhalts … erfordern würde“ (Abs. 90 des Urteils).

Umsetzung vom Artikel 17 war ein Fehler

foren, gegen, uploadfilter

Patrick Breyer weiter: „Schon eine scheinbar ‚unerhebliche‘ Fehlerquote der Zensuralgorithmen von beispielsweise 0,1% führt wegen der großen Zahl von Internetveröffentlichungen zur tausendfachen ungerechtfertigten Zensur wertvoller Informationen und richtet massiven Schaden an. Kein Algorithmus kann etwa zuverlässig feststellen, ob ein Uploader über eine Lizenz an einem Inhalt verfügt oder nicht.

Weil vollautomatisierte Uploadfilter die Zuverlässigkeitsanforderungen des heutigen Urteils technisch nicht erfüllen können, war die von der Copyrightlobby durchgedrückte Uploadfilterpflicht ein Riesenfehler der Politik und gehört abgeschafft. Wir Piraten werden den Kampf gegen Zensurmaschinen weiterführen!“

Tarnkappe.info

Lars Sobiraj

Über

Lars Sobiraj fing im Jahr 2000 an, als Quereinsteiger für verschiedene Computerzeitschriften tätig zu sein. 2006 kamen neben gulli.com noch zahlreiche andere Online-Magazine dazu. Er ist der Gründer von Tarnkappe.info. Außerdem brachte Ghandy, wie er sich in der Szene nennt, seit 2014 an verschiedenen Hochschulen und Fortbildungseinrichtungen den Teilnehmern bei, wie das Internet funktioniert.