Filesharing
Filesharing
Bildquelle: nmedia, Lizenz

Filesharing: Danish Rights Alliance erwirkt Urteil

Ein 58-jähriger Mann wurde vom Amtsgericht Frederiksberg wegen illegalem Filesharing zu einer Bewährungsstrafe von 30 Tagen verurteilt.

Die Danish Rights Alliance, eine Interessengruppe, die sich nach eigenen Angaben „für den Schutz der Rechte und Konditionen der Kreativbranche im Internet einsetzt“, informierte auf ihrer Website bereits am Monatsanfang über einen Filesharing-Fall.

Nachdem die Rights Alliance im Jahr 2020 einen 58-jährigen Mann wegen des Kopierens und Teilens von Filmen und Fernsehserien auf dem illegalen Filesharing-Dienst DanishBits anzeigte, erging am 01. 09. 2022 das Urteil. Das Amtsgericht Frederiksberg hielt für den Mann eine 30-tägige Bewährungsstrafe für angemessen.

Ferner wurde der Einbehalt von zwei Computern und zwei externen Festplatten angeordnet. Dazu erhielt der Mann eine Schadensersatzforderung in Höhe von 2.840 DKK (382 Euro).

Aufgrund von ihnen gesammelter Beweise zeigte die Danish Rights Alliance den User im Jahr 2020 an. Der 58-Jährige soll mittels Filesharing nicht weniger als 800 Filme und Fernsehserien in Dänemark und Schweden, an denen er keine Urheberrechte besaß, für sich heruntergeladen haben. Gleichzeitig stellte er dabei auch anderen Nutzern Datei-Segmente zu deren Verwendung zur Verfügung.

Man legte dem Mann zur Last, dazu den inzwischen geschlossenen illegalen Filesharing-Dienst DanishBits sowie zwei weitere Piratenseiten benutzt zu haben. Seine Aktivitäten sollen sich über einen Zeitraum von etwa Anfang 2017 bis zum 14. April 2021 erstreckt haben.

Bei Hausdurchsuchung aufgefundene aktive Seedbox fungiert als Beweismittel

An den Ermittlungen gegen den 58-Jährigen war die am 1. Januar 2022 eingerichtete Nationale Einheit für Spezialdelikte (NSK) beteiligt. Bemühungen des NSK richten sich gegen die komplexe Wirtschaftskriminalität, organisierte Kriminalität und IT-Kriminalität. In einer Pressemitteilung informierte NSK darüber, dass sie bei der Durchsuchung der Wohnung eine sogenannte Seedbox, einen Remote-Server vorfanden. Darüber könne man digitale Dateien anonym abrufen und weitergeben. Die Box war sogar noch während der Hausdurchsuchung aktiv. Die Beamten stellten fest, dass die Nutzer einer Website mittels der Seedbox 41 verschiedene Filme herunterladen konnten.

Vor Gericht räumte der Angeklagte vollumfänglich seine Schuld ein. Nach der Schließung von DanishBits, worauf er anfänglich tätig war, verlagerte der Mann seine Aktivitäten u.a. auf den schwedischen Dienst SuperBits. Er gestand, dort 40 urheberrechtlich geschützte Werke über die Seedbox von HNielsen Networks geteilt zu haben.

DanishBits im Oktober 2020 vom Netz genommen

Auf Basis der Unterlagen von Privatermittlern schaltete sich wegen DanishBits der dänische Staatsanwalt für internationale Kriminalität (SØIK) ein. Er sorgte infolge im Oktober 2020 für die Schließung der in Skandinavien ehemals populären Website, deren jährliche Nutzer auf ca. 40.000 Personen geschätzt wurden. Den Betreiber verhafteten Ermittler an seinem marokkanischen Aufenthaltsort. Schließlich verurteilte das Stadtgericht Kopenhagen ihn wegen besonders schwerer Urheberrechtsverletzung zu einer einjährigen Haftstrafe, von der neun Monate bedingt waren. Poweruser der Site, wie der 58-Jährige, sehen seit der Schließung einer Strafe entgegen.

Wie der NSK mitteilte, wurden „im Laufe der Untersuchung eine Reihe von Nutzern des Filesharing-Dienstes DanishBits ermittelt. Die Beweise in diesem Fall führten zu Durchsuchungen in den Wohnungen mehrerer Nutzer. Dies hat bisher zu Entscheidungen über zwei User geführt. Zusätzlich zu dem aktuellen Urteil hat das Gericht einen Nutzer im April in einem anderen Fall zu einer Geldstrafe von 7500 DKK (1.009 Euro) verurteilt“.

Filesharing-Urteil soll Signalwirkung haben

Wie die Danish Rights Alliance dazu ausführt, wäre der Fall einer der ersten, der darauf hinweist, dass auch Nutzer von Filesharing-Diensten wegen Urheberrechtsverletzungen zur Verantwortung gezogen werden. Daher sei das Urteil als „wichtiger Schritt in der Entwicklung hin zu klaren Sanktionen für das illegale Kopieren und Teilen von Inhalten im Internet“ zu sehen.

„Die Nutzer – die bisher nicht im Fokus standen – werden feststellen, dass ihre Handlungen in den illegalen Tauschbörsen nun stärker in den Fokus rücken. Die IP-Taskforce zeigt mit diesem Fall, dass sie in der Lage ist, auch diejenigen zu verfolgen, die sich hinter Seedboxen verstecken.“

Auch Beytullah Karacan, stellvertretender Staatsanwalt der NSK, zeigte sich mit dem Ergebnis konform. Er führte aus:

„Ich bin mit dem Urteil zufrieden. Mit einer Strafe von 30 Tagen auf Bewährung wird ein klares Signal gesetzt. Nicht nur die Rädelsführer, sondern auch die „normalen“ Nutzer der illegalen Filesharing-Dienste können eine Gefängnisstrafe riskieren“.

Anders Kjærhauge, Direktor von Zentropa, einer durch den Verurteilten geschädigte dänischen Filmgesellschaft, äußerte:

„Seit Jahren schreien wir auf und stehen schutzlos da, wenn unsere Filme kopiert und ohne Konsequenzen weitergegeben werden. Es ist äußerst frustrierend für all diejenigen, die jeden Tag hart daran arbeiten, Filmerlebnisse zu schaffen. Deshalb ist es wichtig, dass NSK hier einen wirksamen Beitrag gegen die Herausforderungen des illegalen Teilens leistet. Dies hat man schon viel zu lange ignoriert. Ich bin daher sehr zufrieden mit dem Ausgang des Verfahrens. Das Signal der Behörden zeigt auf, dass kein Fisch zu klein ist.“

Maria Fredenslund, Direktorin der Rights Alliance, weist auf die positive Entwicklung bei den Durchsetzungsmöglichkeiten für das illegale Teilen von Inhalten hin:

„Nach der Schließung von DanishBits sehen wir, dass Poweruser im Piratenumfeld ihre Aktivitäten auf ausländische Plattformen, wie SuperBits, verlagert haben. Es ist daher positiv, dass die Staatsanwaltschaft für schwere Wirtschaftskriminalität und internationale Kriminalität zeigt, dass sie international agieren kann. Sowohl innerhalb als auch außerhalb Europas. Man kann sich nicht sicher fühlen, auch wenn man virtuell auf die andere Seite des Öresunds zieht.“

Über

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.