Weißrussland legalisiert digitale Piraterie
The concept of pirated content
Bildquelle: urfingus, Lizenz

Weißrussland legalisiert digitale Piraterie

Ein neues Gesetz erlaubt es, dass Weißrussland ausländische Filme, Software u. Musik ohne Erlaubnis der Urheberrechtsinhaber importieren ⁠kann

Parallelimporte wurden in Weißrussland legalisiert, d.h. die Einfuhr von Waren ohne Zustimmung des Urheberrechtsinhabers. Es ist zudem erlaubt, Filme, Musik, Fernseh- und Radioprogramme sowie Software aus „nicht befreundeten“ Ländern in gleicher Weise raubkopiert zu verwenden. Darüber berichtete u.a. Odessa-Journal.

Der belarussische Staatschef Alexander Lukaschenko hat am 3. Januar ein Gesetz unterzeichnet, das die Nutzung von Software, musikalischen und audiovisuellen Werken in Weißrussland ohne Zustimmung des Urheberrechtsinhabers gestattet. Das entsprechende Gesetz Nr. 241-Z „Über die Beschränkung der ausschließlichen Rechte an Gegenständen des geistigen Eigentums“ ist veröffentlicht auf dem Nationalen Rechtsportal des Landes, dem National Legal Internet Portal.

Belarus verschafft sich Zugang zu ausländischem geistigem Eigentum

Die Behörden von Weißrussland erlauben damit die Nutzung von Filmen, Musik, Fernseh- und Radioprogrammen sowie Software ohne die Zustimmung ihrer ausländischen Urheberrechtsinhaber aus „nicht befreundeten“ Ländern. Wie es in dem Dokument heißt, habe man die Entscheidung getroffen:

„um das Funktionieren der Informations- und Kommunikationsinfrastruktur zu gewährleisten, Bedingungen für die digitale Entwicklung zu schaffen und das Niveau der Informationssicherheit zu erhöhen, das intellektuelle, spirituelle und moralische Potenzial der Gesellschaft zu entwickeln“.

Zudem legalisiert man mit dem Dokument die Einfuhr von Waren nach Weißrussland ohne die Genehmigung ihrer ausländischen Rechtsinhaber. Und zwar nicht nur aus „nicht befreundeten“ Ländern. Mit der Legalisierung von Parallelimporten wolle man:

„Bedingungen für die Erhöhung der inneren Stabilität der Wirtschaft schaffen, einen kritischen Mangel an Lebensmitteln und anderen Produkten auf dem Inlandsmarkt verhindern oder verringern“.

Für die Nutzung ausländischer Computerprogramme, Musik, Fernsehprogramme und „audiovisuelle Werke“ sind laut neuer Regelung Lizenzgebühren zu entrichten. Werden allerdings die den Konten der Patentbehörde gutgeschriebenen Lizenzgebühren nicht innerhalb von drei Jahren eingefordert, fließt das Geld an den Haushalt von Weißrussland.

Gemäß dem neuen Gesetz reicht es lediglich aus, die betreffenden Waren in die für den Inlandsmarkt wesentlichen Warenverzeichnisse (Warengruppen) aufzunehmen. Damit gilt die Einfuhr ohne Genehmigung des Rechteinhabers nicht als Straftat.

Am 6. Januar hat Weißrussland außerdem ein republikanisches Gesetz über die Beschlagnahme des Eigentums von Ausländern wegen „feindlicher Handlungen“ verkündet. Es erlaubt den belarussischen Behörden, Geld, Wertpapiere und Eigentum ausländischer Bürger und Unternehmen zu beschlagnahmen.

Weißrussland folgt mit Legalisierung von Parallelimporten dem Beispiel Russlands

Weißrussland tritt bei der Legalisierung von Parallelimporten in die Fußstapfen Russlands. Zahlreiche Unternehmen haben aufgrund des Krieges in der Ukraine den Import ihrer Produkte nach Weißrussland und Russland verboten.

Daraufhin beschloss die Russische Föderation, die Einfuhr von Waren in das Land ohne Zustimmung des Urheberrechtsinhabers zu legalisieren. Insbesondere hat das Ministerium für Industrie und Handel Russlands eine Liste mit 96 Waren genehmigt, die für Parallelimporte zugelassen sind.

Was die Verwendung ausländischer Filme, Musik und Software ohne Zustimmung des Urheberrechtsinhabers betrifft, ist Weißrussland hier Russland sogar voraus. Die Nachbarn erwägen bisher erst noch ein solches Vorgehen.

Der russische Präsident Wladimir Putin unterzeichnete im Mai letzten Jahres ein Dekret zur „Zwangslizenzierung“ von Inhalten. Dem Dokument zufolge müssen Kinos die Zahlung an die Inhaber von Filmrechten auf ein spezielles russisches Konto, gemäß dem in Belarus verabschiedeten Schema, überweisen. Der Gesetzentwurf zur „Zwangslizenzierung“ wird in der Staatsduma geprüft, ist aber noch nicht angenommen.

Darüber hinaus baten russische Filmstudios und Kinos darum, dass man sie von der Haftung für das illegale Vorführen ausländischer Filme befreie. Das Kulturministerium Russlands erkannte jedoch den Vertrieb ausländischer Filme ohne Zustimmung der Urheberrechtsinhaber als illegal an.

Gleichzeitig zeigen einige russische Kinos bereits Hollywood-Premieren ohne Lizenz. Dies betrifft beispielsweise die Fortsetzung von Doctor Strange, Top Gun: Maverick, Black Panther 2 und Avatar: The Way of Water.

Über

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.