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EuGH soll deutsche Vorratsdatenspeicherung prüfen

Nach dem Willen der Großen Koalition, soll zur Prüfung der Vorratsdatenspeicherung zunächst der EuGH über dessen Legimität urteilen.

Aus Schriftsätzen in den Gerichtsverfahren vor Bundesverwaltungs- und Bundesverfassungsgericht, die dem Hauptstadtstudio des Deutschlandfunks vorliegen, geht hervor, dass die Bundesregierung die deutsche Variante der Vorratsdatenspeicherung vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg prüfen lassen will.

EuGH soll deutsche Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung prüfen

Der EuGH brachte mit seinem Urteil 2016 einen großen Erfolg für alle Datenschützer, urteilten sie doch, dass die EU-Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung gegen Grundrechte verstößt und diese wurde daraufhin gestoppt. Trotz des EuGH-Urteils vom Dezember 2016 sieht die Bundesregierung darin kein acte éclairé“, keine offensichtliche Rechtslage, und begründet damit eine Vorlagepflicht für die Leipziger Verwaltungs- sowie für die Karlsruher Verfassungsrichter. Der EuGH soll demnach endgültig klären, ob die deutsche Vorratsdatenspeicherung gegen europäisches Recht verstößt und damit auch von den EuGH-Grundsatzentscheidungen betroffen ist.

War das Urteil des Bundesverfassungsgerichts bezüglich der Vorratsdatenspeicherung noch für dieses Jahr angekündigt. So könnte der Wille der Bundesregierung, das Gesetz erst dem EuGH vorzulegen, diese Entscheidung erheblich verzögern. Es müsste dann erst die Stellungnahme der Luxemburger Richter abgewartet werden, falls die Verfassungsrichter der Empfehlung folgen. Derzeit müssen die Internetprovider gemäß Verwaltungsgerichtsbeschlüssen vorerst keine Daten speichern. Offiziell ist das Gesetz zwar seit 2017 in Kraft, wird aber nicht angewandt, denn es laufen gleich mehrere Klagen dagegen.

Werner Hülsmann vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung erklät dazu in einer Pressemitteilung. „Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mehrfach Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung von Telefon- und Internetaktivitäten für grundrechtswidrig erklärt, weil sie flächendeckend und wahllos auch Bürger erfassten, die in keiner auch nur entfernten Verbindung zu irgend einer Straftat oder Gefahr stehen. Genau deshalb ist auch das deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung grundrechtswidrig, weswegen die Gericht es bereits außer Kraft gesetzt haben. […]

Da die Urteile des EuGH eindeutig sind, besteht kein Anlass, die Entscheidung über unsere Verfassungsbeschwerde durch erneute Befassung des EuGH zu verzögern. Fakt ist: Nach dem deutschen Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung sollen Kontakte, Bewegungen und Internetverbindungen der gesamten Bevölkerung aufgezeichnet werden. Ein nie dagewesener Anschlag auf unsere Privatsphäre und Kommunikationsfreiheit.“

Zögert man den Prozess künstlich in die Länge?

Kritik kommt auch vom FDP-Innenpolitiker Manuel Höferlin: „Die Bundesregierung hat kein Interesse daran, eine Rechtsklärung herbeizuführen. Sie hat eher das Interesse möglichst lange Prozesswege durchlaufen zu lassen. Deswegen vielleicht auch der Versuch, das auf europäischer Ebene nochmal klären zu lassen.“

Für Bundesinnenminister Horst Seehofer, CSU, jedoch ist die Vorratsdatenspeicherung für eine effektive Strafverfolgung unverzichtbar. Das zeigten die Defizite bei der Strafverfolgung im Bereich Kinderpornographie, auf die Ermittlungsbehörden hinwiesen, besonders deutlich. Dies sagte ein Sprecher des Innenministeriums.

Regierung hält an Vorratsdatenspeicherung fest

Für Bundesjustizministerin Katarina Barley, SPD, steht das Gesetz im Einklang mit europäischem Recht. „Die Bundesregierung und damit Ministerin Barley halten das deutsche Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten für verfassungs- und europarechtskonform“. Dies gab ihr Ministerium gegenüber dem Hauptstadtstudio des Deutschlandfunks bekannt.

Grafik geralt, thx! (CC0 1.0 PD)

Tarnkappe.info

Über

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.