Innenministerin Faeser lehnt die Vorratsdatenspeicherung ab, will aber stattdessen IP-Adressen zur Strafverfolgung sammeln.
Die deutsche Innenministerin Nancy Faeser sagte in einem Gespräch mit dem Deutschlandfunk am Mittwoch, dass sie die Vorratsdatenspeicherung ablehnt. Stattdessen möchte sie IP-Adressen. Diese sollen im Kampf gegen Kindesmissbrauch helfen.
Im Interview des Deutschlandfunk gab Innenministerin Faeser an, die Anstrengungen gegen Kindesmissbrauch verstärken zu wollen. Grundsätzlich begrüße sie dementsprechende Vorhaben der EU, Material schneller zu löschen. Auch die Beweissicherung sei wichtig. In diesem Zusammenhang wolle sie Möglichkeiten suchen, die IP-Adressen von betreffenden verdächtigen Computern und Geräten zu speichern. Der Vorratsdatenspeicherung erklärte sie mehr oder weniger eine Abfuhr.
Quick-Freeze-Verfahren statt Vorratsdatenspeicherung?
Stattdessen ist seit einiger Zeit ein Quick-Freeze-Verfahren im Gespräch. Dieses soll Internetprovider verpflichten, die Daten eines bestimmten Teilnehmers bei einem Anfangsverdacht zu speichern. Damit soll ein „grundrechtskonformes“ Speichern erreicht werden.
Die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland liegt seit 2017 auf Eis. In der Ampelkoalition äußerten sich bereits der deutsche Justizminister Marco Buschmann und andere Politiker ablehnend zur Vorratsdatenspeicherung. Das rechtlich und ethisch bedenkliche Instrument soll durch gezieltere Maßnahmen ersetzt werden. Dies wird nun die Aufgabe von Nancy Faeser und Marco Buschmann sein.
Chatkontrolle löst bei Faeser keine Begeisterung aus
Auch die Chatkontrolle sieht Nancy Faeser nicht als optimale Lösung an und fordert Modifikation. Der Staat dürfe nicht in verschlüsselte Nachrichten eingreifen und viele unschuldige Menschen treffen, sagte sie bei einem Besuch des BKA in Wiesbaden. Anlasslose Kontrolle jeder Nachricht, sei es E-Mail oder WhatsApp, lehnte sie ab. Jedoch sicherte sie dem BKA zu, die Behörde beim Kampf gegen Kindesmissbrauch unterstützen zu wollen.
Justizminister Buschmann ist ähnlicher Meinung und lehnt ebenso wie Nancy Faeser anlasslose Überwachung privater Kommunikation ab.
Welches Verfahren nun allerdings als „Ersatz“ für die vielfach gescheiterte Vorratsdatenspeicherung eingesetzt werden soll, ließ Faeser offen. Die Regelung zur Vorratsdatenspeicherung in Deutschland sieht vor, umfangreiche Daten von allen Kommunikationsteilnehmern zu sammeln. Dies beinhaltet die Speicherung von Standortdaten für vier Wochen und Kommunikations- und andere Daten für zehn Wochen. Die Regelung ist seit 28. Juni 2017 außer Kraft gesetzt.