Ein Ex-Admin von zwei Usenet-Communities aus Brabant muss sich für 40.000 illegale Links verantworten. Er zahlt 10.000 Euro an BREIN.
Ein Mann aus der niederländischen Provinz Brabant war als Administrator von zwei illegalen Usenet-Communities tätig. Diese beinhalteten jeweils rund 20.000 rechtsverletzende Links zu geschützten Werken bei kommerziellen Usenet-Providern. Er selbst war im Usenet zudem als Uploader tätig. Die kommerziellen Usenet-Provider profitieren naturgemäß von den zusätzlichen Werken, weil sie Abonnements für den Zugang zu ihren Servern verkaufen, auf denen sie die Dateien bereithalten.
Usenet-Admin aufgrund früherer Ermittlungen überführt
Der Mann wurde von der Antipiracy-Organisation BREIN anhand von Informationen aus früheren Ermittlungen identifiziert. Nachdem ihm der Gerichtsvollzieher eine Vorladung zugestellt hatte, entschied sich der Mann für einen Vergleich mit BREIN in Höhe von 10.000 €. Für die Zukunft wurde eine Strafklausel von 500 Euro pro Tag beziehungsweise einzelnen Verstoß vereinbart. Der vertraglich vereinbarte Höchstbetrag beläuft sich auf 50.000 Euro.
Höchststrafe von 50.000 Euro bei Vertragsverletzungen
Die Organisation BREIN hebt in der Pressemitteilung hervor, dass vorhergehende Recherchen oftmals dazu führen, dass man Informationen zu anderen Administratoren und Uploadern aus dem Usenet erhält. In den vergangenen anderthalb Jahren ging BREIN mit Erfolg gegen diverse Vertreter des Usenet vor. Darunter 14 Administratoren, 18 große Uploader und sieben NZB-Communities, die Nutzer zu illegalen Inhalten im Usenet leiten.
Darüber hinaus haben neun solcher Communities oder NZB-Indexseiten von sich aus aufgehört. Ihnen und zahlreichen Uploadern wurde es aufgrund der Ermittlungen schlichtweg „zu heiß“.
Der Kampf gegen kommerzielle Usenet-Provider
Bei BREIN ist noch ein Verfahren vor dem Obersten Gerichtshof anhängig. Dabei geht es um die Sorgfaltspflichten eines kommerziellen Usenet-Anbieters. Nach Ansicht der Organisation müssen solche Anbieter grundsätzlich wirksame Maßnahmen gegen Verstöße ergreifen, um ihre eigene Haftung zu vermeiden. Das allerdings würde sie ihres Geschäftsmodells berauben.
BREIN vertritt unter anderem auf der Grundlage des YouTube & Cyando-Urteils des höchsten europäischen Gerichts (EuGH) die Auffassung, dass der betreffende Anbieter für die Rechtsverletzungen haftet. Aber eben nur, wenn er keine wirksamen Maßnahmen zur Bekämpfung der Urheberrechtsverletzung ergriffen hat. Das Urteil in diesem Fall ist für den 9. Dezember 2022 vorgesehen.
Mit der kommerziellen Verwertung des Binärbereichs des Usenet wäre es dann vorbei, sollte BREIN vor Gericht einen Sieg davontragen. Wahrscheinlich werden die Anbieter ins Ausland abwandern statt ihr Geschäftsmodell aufzugeben. Der Anbieter, gegen den BREIN klagt, hat seine Nutzung bereits vor Jahren eingestellt. Das Unternehmen hat das Gericht in erster Instanz für einen Rechtsverstoß verantwortlich gemacht.
Rolle des YouTube- & Cyando-Urteils
Das Urteil in der Rechtssache YouTube & Cyando AG (Uploaded.net) baut auf die Urteile in den Rechtssachen Svensson, BestWater, GS Media, Filmspeler und The Pirate Bay auf. Die beiden letzteren betrafen BREIN-Fälle. Dabei handelt es sich um eine Art bedingte Haftung der Plattformen für die Weitergabe von Massendateien oder Links, die von Dritten eingestellt wurden.
In dem Urteil wird kurz gesagt festgestellt, dass ein Vermittler selbst einen Verstoß begeht, wenn er nicht die „glaubwürdigen und wirksamen Maßnahmen“ gegen Verstöße ergreift, die von einem „normalerweise umsichtigen Wirtschaftsteilnehmer“ zu erwarten wären.
Das Urteil ist für alle Arten von Plattformen relevant, auf denen Nutzer Dateien oder Links hochladen. Das gilt natürlich auch für Usenet-Provider und soziale Netzwerke wie Facebook, Instagram, Twitter & Co.