Weiterer Usenet-Uploader muss 10.000 € zahlen


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„Dabei geht es um die Sorgfaltspflichten eines kommerziellen Usenet-Anbieters. Nach Ansicht der Organisation müssen solche Anbieter grundsätzlich wirksame Maßnahmen gegen Verstöße ergreifen, um ihre eigene Haftung zu vermeiden“ Wie soll das funktionieren? Auch ein Usenetprovider weiß nicht was sich hinter dem Header zgfzhffhfdblablabla befindet. Schon gar nicht, wenn die Rar PW geschützt ist

Aber daneben ist jede Menge ohne Passwort verschlüsselt und der Name liegt im Klartext vor.

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Ja, da hast Du natürlich Recht

Ich verstehe nicht, warum in dem Artikel so sehr auf dem YouTube / Cyando Grundsatzurteil herumgeritten wird, da dieses Urteil aufgrund der EU-Urheberrechtsreform von 2019 inzwischen auf einer veralteten Rechtsgrundlage basiert und nur noch Fälle aus der Zeit von vor der Umsetzung der EU-Urheberrechtsreform in die jeweiligen nationalen Gesetze betrifft!

Durch die EU-Urheberrechtsreform werden „Online Content Sharing Service Providers“, also Sharehoster, Videostreaming-Seiten und natürlich auch Usenet-Anbieter, sowieso gezwungen Uploadfilter zu installieren:

Wikipedia: Richtlinie (EU) 2019/790 (Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt)

Steht übrigens auch so in einem entsprechenden Torrentfreak-Artikel zu dem YouTube / Cyando Urteil:

Torrentfreak: EU Court: YouTube and Uploaded Are, In Principle, Not Liable For Pirating Users

It is worth pointing out that this ruling only applies to old cases. When Article 17 of the new Copyright Directive (“upload filters”) is implemented into local laws, the outlook may change.

Sowohl die deutsche („Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz“) als auch die niederländische Umsetzung der Reform (relevant für BREIN) sind bereits seit 2021 in Kraft.

Was auch immer da am 9. Dezember beschlossen werden wird, hat also für die Zukunft keine Relevanz mehr.

BREIN wartet sehnsüchtig auf das nächste Usenet-Urteil. Und die haben das Filmspeler-Urteile beim EuGH erwirkt, deswegen reiten sie so sehr darauf herum. :wink:

Schon klar, das ist schließlich deren Geschäftsmodell. Für die Zukunft relevant wird das Urteil angesichts der inzwischen in Kraft getretenen EU-Urheberrechtsreform von 2019 aber trotzdem nicht mehr sein.