IFPI gab bei Ipsos eine Studie in Auftrag, analysierte daraus das Nutzerverhalten und geht im Ergebnis gegen den Streamripper YouTube-mp3.org vor.
Die International Federation of the Phonographic Industry (IFPI) gab bei den Marktforschern von Ipsos eine Studie in Auftrag. Titel ist „Music Consumer Insight Report 2016“. Die Musikindustrie analysierte anhand dieser Studie das Nutzerverhalten und geht im Ergebnis dessen nun gegen den Streamripper-Dienst YouTube-mp3.org vor.
Streamripper machen den Labels die Umsätze streitig
Die International Federation of the Phonographic Industry (IFPI), ein Dachverband, zu dem u.a. auch der deutsche Bundesverband Musikindustrie gehört, hat am 13. September die Ergebnisse einer Studie zu Veränderungen im Verhalten der Musiknutzer veröffentlicht. Die zentralen Ergebnisse dieser Studie in den 13 großen Musikmärkten lassen sich wie folgt kurz zusammenfassen:
Die Mehrheit hört legal, denn immerhin 71% der Internetnutzer zwischen 16 und 64 Jahren nutzen legale Online-Musikangebote. Besonders in der Gruppe der unter 25-jährigen nimmt die Popularität von bezahlten Streamingdiensten zu. Insgesamt benutzen 1/3 der 16-24-jährigen bezahlte Streamingdienste. Dabei sind Smartphones auf dem Weg, Computer als das beliebteste Gerät zur Musikwiedergabe abzulösen, vor allem in Entwicklungsländern. Nutzer von zahlungspflichtigen Streamingdiensten nutzen ihr Smartphone am häufigsten zur Wiedergabe. YouTube ist der am häufigsten genutzte Streamingdienst. 82% aller YouTube-Nutzer benutzen die Plattform, um Musik zu hören.
YouTube häufig benutzt
Dabei wird YouTube vor allem benutzt, um schon bekannte Musik wiederzugeben und weniger, um neue Musik zu entdecken. Je jünger, desto mehr Streaming, gerade junge Leute erweisen sich als besonders musikaffin: 82% der 13-15-jährigen nutzen legale Streamingangebote, der größte Teil ist darüber hinaus bereit, für Musik zu bezahlen. Dennoch bleiben Copyrightverletzungen dabei ein signifikantes Problem, denn knapp 35% der Internetnutzer greifen auf illegale Musikangebote zu. Dabei verändert sich der Charakter der Urheberrechtsverletzungen; so nutzt inzwischen knapp die Hälfte (49%) der 16-24-jährigen Streamripper, um Musik von Plattformen wie YouTube herunterzuladen.
Dadurch, dass Ipsos bereits in den vergangenen Jahren Studien in diesem Bereich durchgeführt hat, konnten im Rückgriff darauf auch Trends und Entwicklungen beobachtet werden. Da die Studie noch dazu Informationen zum Umgang der Teilnehmer mit Youtube beinhaltet, ließen sich auch Informationen dazu herauslesen.
Demnach hatten die internationalen Organisationen der Musikwirtschaft nun in der Diskussion um die Value-Gap-Wertschöpfungslücke erneut YouTube-mp3.org im Visier. Sie haben dabei auch das sogenannte Streamripping angeprangert. Also das Mitschneiden von Musikstreams und deren Umwandlung in permanente MP3-Downloads. Der Dienst Streamripper von YouTube-mp3.org extrahiert, wie viele ähnliche Angebote auch, nach Eingabe einer Youtube-URL die Tonspur des Videos in das MP3-Format und bietet die Datei anschließend zum Download an.
Labels wollen den Anbietern die Zahlungsanbieter madig machen
Laut einem Bericht von Golem.de soll bereits im Januar vorigen Jahres der Bundesverband der Musikindustrie versucht haben, dass unerwünschte Streamripper von Werbegeldern abgeschnitten werden oder keinen Zugang mehr zu Zahlungsdienstleistern erhalten. Das Landgericht Berlin hat daraufhin einen Beschluss erlassen, der es dem Bundesverband der Musikindustrie verbietet, zum Boykott eines Streamripper-Dienstes zum Umwandeln von Youtube-Videos in MP3-Dateien aufzurufen. Das gab der Antragsteller und Betreiber von Youtube-mp3.org, Philip Matesanz, bekannt. Die Richter waren damals nicht der Meinung, dass der Streamripper „unzweifelhaft rechtswidrig“ sei.
Nun gehen die Musikverbände erneut gegen Youtube-mp3.org – laut IFPI-CEO Frances Moore die weltgrößte Streamripping-Plattform – vor, nur dieses Mal auf internationaler Ebene, konkret die Vereinigten Staaten und Großbritannien: In den USA haben die Plattenfirmen rechtliche Schritte wegen andauender Verletzung von Urheberrechten gegen die Plattform und ihren Betreiber, Philip Matesanz, bei einem Bundesgericht in Kalifornien eingeleitet. Als Kläger treten Universal Music, Sony Music und Warner Music auf. In Großbritannien hat der BPI-Branchenverband die Betreiber der Streamripping-Site über anstehende Schritte informiert.
„Hier haben wir es mit einer koordinierten Aktion zu tun, die die Rechte der Künstler und Labels vor den eklatanten Verstößen durch YouTube-mp3 schützen soll“. Dies sagte Frances Moore, die in einer Mitteilung der IFPI Rückendeckung von BPI-CEO Geoff Taylor und RIAA-Chairman Cary Sherman erhält.
Streamripper bleiben ein großes Thema in Deutschland
Ergänzend meldete sich auch Florian Drücke zu Wort, Geschäftsführer des Bundesverbands Musikindustrie.
„Zwar war das Streamripping in Deutschland erfreulicherweise zuletzt etwas rückläufig, doch bleibt es für den hiesigen Musikmarkt ein sehr großes Thema, auch und gerade, weil wir bei der Eindämmung von illegalen Angeboten erfolgreich sind“, rückt Drücke das Problem auf die nationale Ebene. „Dass hierzulande unter Bezugnahme auf die Privatkopie noch immer eine gesetzliche Grauzone in Anspruch genommen werden kann von solchen Schranken-Schmarotzern, die dann unmittelbar mit etablierten legalen Angeboten im Wettbewerb stehen, ist ein Ärgernis. Schließlich beteiligen Streamripper Künstler und ihre Partner nicht an den Erlösen. Letztlich sind diesbezüglich aber auch die legalen Dienste aufgerufen, sozusagen an der Quelle technisch etwas gegen Streamripping zu unternehmen.“
Aber auch die Indies von WIN und A2IM unterstützen die international koordinierte Aktion. Laut WIN-CEO Alison Wenham sei Streamripping schließlich kein Kavaliersdelikt, vielmehr würden Künstler und Rechteinhaber um die Erträge ihrer Investitionen in die Musik gebracht, und auch A2IM-CEO Richard Burgess steuert ein Statement bei.
Tarnkappe.info