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Uptobox erhält beschlagnahmte Server nicht zurück

Vor über einem Jahr beschlagnahmte man die Server des Sharehosters Uptobox. Dagegen wehren sich die Betreiber mit allen Mitteln.

Vorgeschichte der Uptobox-Razzia

Vor fast einem Jahr, im September 2023 mussten die Hintermänner des Online-Speicherdienstes Uptobox zusehen, wie man ihre Server vom Netz nahm. Statt der anfangs angekündigten technischen Probleme handelte es sich und die Konsequenzen diverser Rechteinhaber, die Strafanzeigen eingereicht hatten.

Seitdem haben sich die Eigentümer von Uptobox an das Rechtssystem gewandt, in der Hoffnung, alles zu retten, was sie können. Am Donnerstag teilte ein Pariser Gericht den Angeklagten mit, dass ihre Server nicht zurückerhalten. Am kommenden Donnerstag, dem 19. September 2024, jährt sich die Razzia bei den französischen Rechenzentren, der die Filehosting-Plattform Uptobox zu Fall brachte.

Ein wenig zur Geschichte des Filehosters

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Den Online-Dienst Uptobox hat man im Jahr 2011 gegründet. Dies war eine sehr beliebte Website mit über 34 Millionen Besuchen pro Monat. Davon entfiel damals rund ein Drittel auf französische Nutzer. Es fing damit an, dass die ISPs in Frankreich Uptobox Mitte 2023 auf Anordnung des zuständigen Gerichts sperren mussten. Anschließend erschienen weitere Durchsetzungsmaßnahmen immer wahrscheinlicher.

An den Razzien bei den Cloud-Anbietern Scaleway, OpCore und OVH waren rund 20 Polizeibeamte beteiligt. Mitglieder der Alliance for Creativity and Entertainment (ACE), darunter Columbia, Paramount, StudioCanal, Warner Bros, Disney, Apple und Amazon, bestätigten später, dass ihre Beschwerde der Auslöser für die Razzien und die anschließende Beschlagnahmung der Uptobox-Server war.

Der Kampf gegen die juristischen Windmühlen

Genius Servers Tech

Im Gegensatz zu einigen anderen Plattformen, die man der Piraterie beschuldigt, hat sich Uptobox bisher gegen den Trend gewehrt, als Reaktion auf eine Klage einfach von der Bildfläche zu verschwinden. Der in Dubai ansässige Eigentümer Genius Servers Tech FZE (Genius) hat sich voll und ganz in das Gerichtsverfahren eingeschaltet.

Im April 2024 versuchte Uptobox, den gesamten Fall abweisen zu lassen. Man argumentierte, dass es sich dabei nicht um die von den Klägern beschriebene Piraterieplattform gehandelt habe. Als Rückschlag für Uptobox scheiterte der Versuch letztendlich. Aber der Eigentümer Genius Servers Tech hoffte immer noch, dass das Gericht verschiedene Beschlagnahmungsanordnungen aufheben würde, mit denen die Entfernung seiner Server im Jahr 2023 angeordnet worden war.

Genius Servers Tech, the cloud is in our dna

Das Unternehmen argumentierte unter anderem damit, dass die Beschlagnahmungen aufgrund der Aktivitäten von Genius nicht gerechtfertigt waren und eine „offensichtlich unverhältnismäßige Maßnahme“ darstellten, die Genius und den Nutzern des Uptobox-Dienstes Schaden zufügte.

Die Kläger legten eine ganze Reihe von Einwänden vor, die alle in dem hier verlinkten Beschluss des Pariser Gerichts aufgeführt sind. Letztendlich fuhr man die Berufung jedoch aus Gründen, die nichts mit den Umständen des Falles selbst zu tun hatten, vor die Wand.

Betreiber von Uptobox hat zu lange gewartet

Über die Entscheidung des Pariser Gerichts vom Donnerstag hat zuerst der Journalist Marc Rees bei l’Informé hinter einer Paywall berichtet. Wie er schreibt, scheiterten die Bemühungen von Genius Servers, nachdem das Gericht die Anträge für unzulässig erklärt hatte. Sie waren schlichtweg verjährt, weil man sie viel zu spät eingereicht hat.

Die Beschlagnahmungen wurden in acht separaten Anordnungen genehmigt. Diese bezogen sich auf den Hauptsitz und die Räumlichkeiten der Webhoster Scaleway, Op Core und OVH. Der einzige rechtzeitige Antrag von Genius betraf die Beschlagnahmungen bei Scaleway. Nachfolgende Anträge im Februar 2024 bezogen sich auf Op Core und OVH. Aber die Frist war längst verstrichen, da sie schon im Oktober 2023 abgelaufen war.

70.000 Euro Prozesskosten fällig

Der gescheiterte Prozess ist für die Firma Genius Servers Tech FZE sehr teuer. Das Gericht wies das in Dubai ansässige Unternehmen an, jedem der klagenden Rechteinhaber 8.000 Euro an Prozesskosten zu zahlen. Das macht in der Summe insgesamt 70.000 Euro.

Das Hauptverfahren, wie auch immer es ausgehen wird, setzt man nun gegen den Betreiber von Uptobox fort. Zumindest bereits seit August diesen Jahres steht fest, dass es keine Rückkehr des Online-Dienstes unter dem alten Namen geben wird.

Übrigens. Der Betreiber scheint heutzutage sein Geld primär mit WordPress-Erweiterungen wie ThemeFusion zu verdienen und nennt sich aktuell Avada.

Lars Sobiraj

Über

Lars Sobiraj fing im Jahr 2000 an, als Quereinsteiger für verschiedene Computerzeitschriften tätig zu sein. 2006 kamen neben gulli.com noch zahlreiche andere Online-Magazine dazu. Er ist der Gründer von Tarnkappe.info. Außerdem brachte Ghandy, wie er sich in der Szene nennt, seit 2014 an verschiedenen Hochschulen und Fortbildungseinrichtungen den Teilnehmern bei, wie das Internet funktioniert.