Netzsperren, Blockade
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Bildquelle: Piqsels

Uptobox – Sharehoster für 18 Monate in ganz Frankreich gesperrt

Ein Urteil vom 11. Mai verpflichtet französische Internetanbieter, den Zugang zum Sharehoster Uptobox für 18 Monate zu sperren.

Der Online-Speicherdienst Uptobox wurde im Jahr 2011 gegründet. Der Anbieter hat mit über einem Drittel den höchsten Anteil an Besuchern aus Frankreich. Schätzungsweise 34,30 Prozent der Surfer müssen sich in Zukunft etwas einfallen lassen, da der Zugang in Frankreich nun flächendeckend blockiert ist.

Beim ISP Orange ist die DNS-Blockade bereits in Kraft. Die anderen Unternehmen haben insgesamt 15 Tage Zeit, das Gerichtsurteil umzusetzen.

Uptobox wird ein Drittel seiner Besucher verlieren

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Die Sperren haben mehrere Verbände der französischen Filmindustrie beantragt, nämlich die Fédération nationale des éditeurs de films (fnef), die Association des producteurs indépendants (API) und die Filmförderungsbehörde Centre national du cinéma (CNC).

Im Vorfeld hatte die Anti-Piracy-Organisation ALPA 25.500 funktionierende Download-Links gefunden, die alle zu Uptobox führten. Die Links zu den urheberrechtlich geschützten Werken fanden sich auf 113 verschiedenen Warez-Portalen und Foren. Dazu gehören Filmoflix, FilmGratuit, Wawacity oder Zone-Téléchargement, wo teilweise auch illegale E-Books angeboten werden.

Mehr als 34 Millionen Unique Visits in einem Monat

Im April konnte der Sharehoster Uptobox laut dem Online-Analyseportal Similarweb 34,2 Millionen Unique Visitors generieren. Zwar gibt es, wie bei solchen Anbietern üblich, keine Suchfunktion auf der Website. Dennoch spielt der One-Click-Hoster in Frankreich eine entscheidende Rolle bei der unregulierten Distribution von Warez.

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Die Community Manager der ISPs haben derweil alle Hände voll zu tun, ihren Kunden die Folgen der Sperren zu erläutern. Raphael von Orange.fr teilte den Hilfesuchenden mit, dass der Zugang zu den folgenden Domains für 18 Monate gesperrt ist: Uptobox.com, Uptostream.com, Uptobox.de, Uptostream.de, Beta-uptobox.com und Uptostream.net.

Bislang ist unklar, ob das Urteil auch DNS-Sperren für weitere Domains erlaubt oder ob man dafür erneut vor Gericht ziehen müsste. Auf Twitter weist der Sharehoster darauf hin, dass unter uptobox.info Anleitungen zur Überwindung der technischen Blockaden zu finden sind.

Derartige Sperren haben sich bisher als recht effektiv erwiesen. Zwar ist es wahrlich kein Hexenwerk, beim Browser den DNS-Server umzustellen oder ein VPN* zu installieren. Dennoch kann man mit den Sperren einen Großteil der Surfer vom Besuch einer bestimmten Webseite abhalten.

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Lars Sobiraj

Über

Lars Sobiraj fing im Jahr 2000 an, als Quereinsteiger für verschiedene Computerzeitschriften tätig zu sein. 2006 kamen neben gulli.com noch zahlreiche andere Online-Magazine dazu. Er ist der Gründer von Tarnkappe.info. Außerdem brachte Ghandy, wie er sich in der Szene nennt, seit 2014 an verschiedenen Hochschulen und Fortbildungseinrichtungen den Teilnehmern bei, wie das Internet funktioniert.