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US-Marine wegen Piraterie verurteilt
Bildquelle: krzys16, Lizenz

US-Marine muss Schadenersatz wegen Piraterie leisten

Die US-Marine wurde der Piraterie für schuldig befunden und muss aktuell einem Softwareunternehmen 154.400 US-Dollar an Schadenerstz leisten.

Der Court of Federal Claims hat die US-Marine wegen Urheberrechtsverletzung zur Zahlung von 154.400 Dollar an Bitmanagement Software GmbH verurteilt. Das bayerische Software-Unternehmen aus Berg reichte bereits im Juli 2016 eine Klage auf 596 Millionen US-Dollar Schadensersatz wegen massenhafter Softwarepiraterie und damit einhergehender Urheberrechts-Verletzungen ein. Laut The Register, dem die Klage vorlag, mit der sich der US Court of Federal Claims beschäftigen musste, soll die US-Marine „mutwillig“ gegen Software-Urheberrechte verstoßen haben. Davon berichtete das US-Magazins Gizmodo.

Die Firma Bitmanagement, ein bayerisches Software-Unternehmen aus Berg, entwickelte eine Software, die eine Visualisierung von geografischen Daten ermöglicht. Einer ihrer Kunden war auch die US-Marine. Bitmanagement überließ der Marine in der ersten Phase der Verhandlungen im Jahr 2011 38 Kopien der Software „BS Contact Geo“ und hat auf Wunsch der Militärs auch den Kopierschutz deaktiviert. In den Jahren 2013 bis 2015 liefen Verhandlungen über den Kauf der Lizenzen. Das bayerische Software-Unternehmen hat auf Folgeaufträge gehofft, wenn die US-Marine weitere Lizenzen für einen großflächigen Einsatz benötigen sollte.

Noch während die Verhandlungen über die Lizenzen liefen, so behauptet Bitmanagement infolge, habe die Navy ihr Programm „BS Contact Geo“ 558.466 mal widerrechtlich vervielfältigt und auf mindestens 558.466 Computern installiert, obwohl sie nur 38 Lizenzen zu Testzwecken erworben habe. Zudem hätten sie, entgegen den Lizenzbedingungen, eigenmächtig eine Trackingfunktion der Software deaktiviert. Diese, in der Klageschrift „Flexwrap“ genannte Funktion, hatte es Bitmanagement nach eigenen Angaben bis dahin ermöglicht, die Zahl der Installationen zu überwachen. Bitmanagement gab daraufhin an, es habe diese Art der Nutzung nie genehmigt. Das Unternehmen leitete folglich rechtliche Schritte ein.

Bitmanagement bezichtigt US-Marine der Softwarepiraterie

Der US-Marine ward damals vorgeworfen, auf Basis der 38 Kopien die Software auf insgesamt 558.466 Rechnern installiert zu haben. Jede Lizenz der Software sei aber rund 800 Euro wert. Die US-Regierung habe so bewusst gegen die Urheberrechte verstoßen. Man hätte auf jeden Fall wissen müssen, dass man für jede einzelne Installation der Software eine rund 800 Euro teure Lizenz benötigt, so die Klage. Bitmanagement rechnete vor, dass die Navy bei einem Preis von 1.067,76 Dollar pro Kopie rund 596 Millionen Dollar für die Nutzung der Software schulde. Sie verklagte die US-Regierung wegen mehrfacher Verstöße gegen das Urheberrechtsgesetz. In der Klage heißt es:

„Die US-Regierung wusste oder hätte wissen müssen, dass sie eine Lizenz für das Kopieren von Bitmanagement Software auf jedes der Geräte, auf denen Bitmanagement Software installiert war, erwerben musste. Die US-Regierung hat es dennoch versäumt, solche Lizenzen zu erwerben.“

Marine-Freibeuter bestreiten Urheberrechtsverletzung

Die US-Marine konterte dagegen. Die Navy machte geltend, dass sie Bitmanagement gemäß den Vertragsbedingungen für die Software bezahlt habe und daher keine Kosten für die Hunderttausende von Kopien zu tragen habe und dem Unternehmen keine weiteren Zahlungen schulde. In der Klageschrift heißt es diesbezüglich:

„Der Beklagte bestreitet, dass die Lizenzen auf die Installation von BS Contact Geo auf insgesamt 38 Personalcomputern der Navy beschränkt waren. Der Beklagte behauptet weiterhin, dass die Navy Lizenzen für die gleichzeitige Nutzung von BS Contact Geo für die Installation im Netzwerk erworben hat.“

Richter Edward J. Damich wies die ursprüngliche Klage von Bitmanagement im September 2019 ab. Als Begründung führte er an, das Unternehmen habe gewusst, dass die Marine beabsichtigte, die Software in ihrem Intranet zu installieren, und dies zugelassen.

Das Bundesberufungsgericht nahm den Fall jedoch im Februar 2021 wieder auf. Es entschied, dass Damich zwar zu Recht gesagt habe, dass die Lizenz das massenhafte Kopieren erlaube. Er habe aber nicht geprüft, ob die Marine die Lizenzbedingungen eingehalten habe. Die Bedingungen sahen vor, dass die Marine eine Flexera-Lizenzverwaltungsanwendung verwendet, um die gleichzeitigen Nutzer zu überwachen und herauszufinden, wie viele zusätzliche Lizenzen benötigt werden. Dies versäumte die Marine jedoch und sei daher für Urheberrechtsverletzungen haftbar.

Das Berufungsgericht entschied folglich, dass die US-Regierung als Rechtsvertreterin der US-Marine haftbar ist. Es kam zu dem Schluss, dass die Marine Hunderttausende von Softwarekopien ohne Erlaubnis verwendet hat. Sich darauf berufend, forderte Bitmanagement dann vor dem US-Bundesgericht Schadensersatz in Höhe von 155,4 Millionen Dollar. Die US-Marine ließ verlauten, dass sie eine Summe zwischen 115.800 und 200.000 Dollar anstrebe. Der Fall ging danach an den Court of Federal Claims zur weiteren Entscheidung.

Gutachten rechnet Schadenersatz-Forderung zurück

Das Softwareunternehmen behauptete zwar, dass die Lizenz pro Kopie $1.067,76 wert sei. Allerdings stellte der Sachverständige der Navy, David Kennedy, ein Wirtschaftsprüfer (CPA) für Pricewaterhouse Coopers, fest, dass der Preis pro Lizenz $200 beträgt. Kennedys Aussage wurde für zuverlässig befunden. In der Gerichtsakte heißt es:

„Kennedy sagte aus, dass er sich die Seite der Navy anschaute und was sie zuvor vereinbart hatten und wie sie die Software letztendlich nutzten, sowie den begrenzten Umfang der Nutzung.“

Basierend auf das Gutachten hat der Court of Federal Claims hat nun letztlich der Bitmanagement Software GmbH, dem deutschen Anbieter von BS Contact Geo, 154.400 Dollar für die Urheberrechtsverletzung der Navy zugesprochen. Die Summe liegt nun meilenweit von den 596,3 Millionen Dollar entfernt, die das Unternehmen ursprünglich forderte. Aber dennoch wurde die US-Marine schließlich wegen Piraterie verurteilt.

Über

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.