Bitmanagement vs. US Marine
Bitmanagement vs. US Marine
Bildquelle: Andrey_Kuzmin

Bitmanagement fordert 155 Mio. USD von US-Reg. für Softwarepiraterie

Das Unternehmen Bitmanagement verklagt die US-Regierung auf 155 Millionen US-Dollar Schadensersatz wegen einer Urheberrechtsverletzung.

Das Softwareunternehmen Bitmanagement Software GmbH hatte im Juli 2016 Klage wegen massenhafter Softwarepiraterie gegen die US-Marine eingereicht. Das Berufungsgericht entschied am Anfang diesen Jahres, dass die US-Regierung als Rechtsvertreterin der Marine haftbar ist. Es kam zu dem Schluss, dass die Marine Hunderttausende von Softwarekopien ohne Erlaubnis verwendet hat. Sich darauf berufend, fordert aktuell Bitmanagement vor dem US-Bundesgericht Schadensersatz in Höhe von 155 Millionen US-Dollar, berichtet TorrentFreak.

Die Firma Bitmanagement, ein bayerisches Software-Unternehmen aus Berg, entwickelte eine Software, die eine Visualisierung von geografischen Daten ermöglicht. Einer ihrer Kunden war auch die US-Marine. Bitmanagement überließ der Marine in der ersten Phase der Verhandlungen im Jahr 2011 38 Kopien der Software „BS Contact Geo“ und hat auf Wunsch der Militärs auch den Kopierschutz deaktiviert. In den Jahren 2013 bis 2015 liefen Verhandlungen über den Kauf der Lizenzen. Das bayerische Software-Unternehmen hat auf Folgeaufträge gehofft, wenn die US-Marine weitere Lizenzen für einen großflächigen Einsatz benötigen sollte.

Noch während die Verhandlungen über die Lizenzen liefen, so behauptet Bitmanagement infolge, habe die Navy ihr Programm „BS Contact Geo“ 558.466 mal widerrechtlich vervielfältigt und auf mindestens 558.466 Computern installiert, obwohl sie nur 38 Lizenzen zu Testzwecken erworben habe. Zudem hätten sie, entgegen den Lizenzbedingungen, eigenmächtig eine Trackingfunktion der Software deaktiviert. Diese, in der Klageschrift „Flexwrap“ genannte Funktion, hatte es Bitmanagement nach eigenen Angaben bis dahin ermöglicht, die Zahl der Installationen zu überwachen. Bitmanagement gibt daraufhin an, es habe diese Art der Nutzung nie genehmigt. Das Unternehmen leitete folglich rechtliche Schritte ein.

Bitmanagement bezichtigt US-Marine der Softwarepiraterie

Bitmanagement reichte dann 2016 eine Klage beim US-Bundesgerichtshof ein. Der US-Marine wird vorgeworfen, auf Basis der 38 Kopien, die Software auf insgesamt 558.466 Rechnern installiert zu haben. Jede Lizenz der Software sei aber rund 800 Euro wert. Die US-Regierung habe so bewusst gegen die Urheberrechte verstoßen. Man hätte auf jeden Fall wissen müssen, dass man für jede einzelne Installation der Software eine rund 800 Euro teure Lizenz benötigt, so die Klage. Bitmanagement forderte daraus abgeleitet Schadensersatz in Höhe von mehreren Hundert Millionen Dollar.

In einer Stellungnahme äußerte sich die US-Regierung damals vor Gericht. Darin gab sie viele der Vorwürfe zu, wie diesen, dass die Marine 38 Lizenzen des Programms „BS Contact Geo“ von Bitmanagement erworben habe und es gleich anschließend „auf hunderttausende Computer innerhalb ihres Netzwerks installiert hätte.“ Gleichzeitig bekannte die US-Regierung, die deutsche Firma nie „direkt“ für diese Installationen bezahlt zu haben. Stattdessen sei das Geld vertragsgemäß an einen „autorisierten Verkäufer“ gegangen.

Tatsächlich bot Bitmanagement standardmäßig auch keine solche Lizenz an. Deshalb forderte die Navy diese Option separat über einen Wiederverkäufer, Planet 9 Studios, an. Daher war die Navy überzeugt, dass sie die Erlaubnis hatte. Jedoch legte Bitmanagement dagegen Widerspruch ein. Weder die Navy, noch Bitmanagement unterzeichneten dabei einen Vertrag, sodass keine direkte Genehmigung erteilt wurde.

Das Gericht wies allerdings infolge die Klage zunächst ab. Bitmanagement legte jedoch Berufung ein. Da sich das Berufungsgericht auf die Seite des Unternehmens stellte, argumentiert nun Bitmanagement entsprechend. Es macht einen Anspruch auf Schadensersatz in Höhe von 155.400.000 US-Dollar geltend. Die bestehende Forderung leitet sich aus den mehr als 600.000 installierten Kopien der Software ab. Dies wird mit einer ausgehandelten Lizenz von 370 USD pro Installation multipliziert, abzüglich eines Rabatts von 30 Prozent. Nun ist es jedoch die Sache des US-Bundesgerichtshofs, darüber zu entscheiden.

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Über

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.