Junge Frau schaut schockiert auf ihren Monitor
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Bildquelle: romankosolapov, Lizenz

Reliance Entertainment erwirkt Rekord-Blockade gegen Piraterie

Zum Schutz des Films "Vikram Vedha" von Reliance Entertainment bewilligte ein indisches Gericht die proaktive Sperrung von 13.445 Domains.

Ein indisches Gericht hat am vergangenen Freitag im Vorfeld der Kinopremiere des Films „Vikram Vedha“ von Reliance Entertainment eine einstweilige Verfügung erlassen. Durch diese verpflichtete es 40 Internetprovider dazu, proaktiv und unverzüglich 13.445 Webseiten zu sperren. Um den Film vor Piraterie zu schützen, hat der zuständige Richter folglich die aggressivste Anordnung zur Sperrung von Webseiten in der Geschichte des Urheberrechts verhängt.

Sperranfragen von Reliance Entertainment sind in Indien keine Seltenheit

Begonnen hatte die Geschichte der Sperrung von Piratenseiten in Indien im Jahr 2011 mit dem Filmproduzenten Reliance Entertainment. Schon damals hatte das Unternehmen eine temporäre Blockade für Webseiten wie Megaupload, Megavideo, Rapidshare, Putlocker, Hotfile und Fileserve erwirkt, um den Film „Singham“ zu schützen. Doch das Vorgehen blieb kein Einzelfall und wiederholte sich im Anschluss mehrfach. Dabei spielt der Nachweis einer tatsächlichen Rechtsverletzung für indische Richter heutzutage kaum noch eine Rolle.

Laut TorrentFreak versucht Reliance Entertainment mittlerweile „vorherzusagen, wo seine Filme auftauchen könnten, wenn sie nach der Veröffentlichung unweigerlich kopiert werden, und bittet dann das Gericht, eine präventive ISP-Sperre gegen einige häufige Verstöße zu genehmigen.

Proaktive Maßnahmen sollen „Vikram Vedha“ vor Piraterie schützen

Reliance Entertainment Logo
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Nur einen Tag nach der Zulassung des Films „Vikram Vedha“ reichte Reliance Entertainment bereits einen Antrag auf einstweilige Verfügung ein. Dadurch sollte das Werk unmittelbar nach seinem Kinostart vor Piraterie geschützt werden. Das Unternehmen behauptete, dass alle Webseiten, deren Sperrung es forderte, seine Urheberrechte in Bezug auf den Film verletzten. Doch dieser war zu dem Zeitpunkt noch gar nicht veröffentlicht – einen Nachweis zu der Behauptung gab es folglich nicht.

Und tatsächlich gab der zuständige Richter der Anordnung pünktlich zur Filmpremiere statt. Er teilte mit, „dass die angebliche Piraterie in allen Aspekten der Angelegenheit vollendet“ werde, sofern er die einstweilige Verfügung nicht unmittelbar erlasse. Die Folge sei eine „irreversible Situation“ und ein „nicht wiedergutzumachender Rechtsschaden„, der sich nicht ersetzen lasse.

Verblüffende Forderungen von Reliance Entertainment einfach durchgewunken

Obwohl die von Reliance Entertainment geforderten Maßnahmen sehr umfangreich waren, schien der Richter restlos alles davon durchzuwinken. Er forderte schließlich alle Internetanbieter – 40 an der Zahl – dazu auf, unverzüglich und proaktiv insgesamt 13.445 Webseiten zu sperren. Ob das Gericht tatsächlich alle betroffenen Domains im Detail geprüft hat, ist angesichts der großen Anzahl zu bezweifeln. Insbesondere im Hinblick auf die Fragestellung, ob all diese Seiten wirklich vorhatten, eine raubkopierte Version des besagten Films bereitzustellen.

Und da die Liste der zu sperrenden Webseiten bisher nicht freigegeben wurde, weiß bis auf Reliance Entertainment noch niemand, um welche Domains es überhaupt geht. Nicht einmal die Provider, die die Sperrungen umsetzen sollen. Das Kommunikationsministerium hat noch keine förmliche Anweisung an die Internetanbieter veröffentlicht, mit der Blockade zu beginnen. Doch auch das ist sicher nur noch eine Frage der Zeit.

Eines steht jedoch fest: Im Kampf um das freie Internet, der derzeit an vielen Orten der Erde stattfindet, kommt dieses Urteil einem herben Rückschlag gleich.

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Über

Marc Stöckel hat nach seiner Ausbildung zum IT-Systemelektroniker und einem Studium im Bereich der technischen Informatik rund 5 Jahre als Softwareentwickler gearbeitet. Um seine technische Expertise sowie seine Sprachfertigkeiten weiter auszubauen, schreibt er seit dem Sommer 2022 regelmäßig Artikel zu den Themenbereichen Software, IT-Sicherheit, Datenschutz, Cyberkriminalität und Kryptowährungen.