Möglicherweise sind alle Redtube-Abmahnungen hinfällig, weil The Archive AG nicht die erforderlichen Rechte an den Pornostreifen besaß.
Neue Verwirrung zum Thema Redtube-Abmahnungen, die von U+C ausgesprochen wurden. Nach Medienangaben soll der Besitz der Rechte von The Archive AG an Filmen wie „Amanda’s Secret“ oder „Miriam’s Adventures“ zweifelhaft sein. In dem Fall hätte man gar keine Abmahnungen verschicken dürfen.
Wer oder was soll The Archive AG sein?
Im Dezember 2013 wurden von der Anwaltskanzlei Urmann und Kollegen (U+C) im Auftrag der Schweizer Firma The Archive AG mehrere Zehntausend Abmahnungen an Kunden der Deutschen Telekom verschickt, weitere wurden angekündigt. Den Anschlussinhabern wird darin vorgeworfen, über ihre Leitung habe jemand bei der Porno-Plattform Redtube Videoclips angesehen. The Archive AG ließ die Betrachter als „Rechteinhaber“ der Filme abmahnen. Doch genau das wird jetzt von der Redaktion der Welt stark in Zweifel gezogen.
Redtube-Abmahnungen nichtig?
Dem Nachrichtenmagazin „Die Welt“ liegen Vertragskopien vor, die belegen, dass The Archive AG die Online-Verwertungsrechte von der Berliner Firma Hausner Productions erworben hat. Hausner soll die Rechte der spanischen Firma Serrato Consultores S.L. (Barcelona) abgekauft haben. Doch in Wahrheit gehören die Rechte offenbar dem US-amerikanischen Unternehmen Combat Zone von Dion Giarrusso, die die Filme auch gedreht haben. Demnach hätte Serrato Consultores S.L. die Rechte nie veräußern können. Wenn das stimmt, wären alle Streaming-Abmahnungen nichtig. Ein Unternehmen kann nur Abmahnungen aussprechen lassen, an dem die Firma tatsächlich die Rechte besitzt.
Werden die Abgemahnten an ihr Geld kommen?
Es wird spannend zu beobachten, ob die Kanzlei U+C den Abgemahnten die gezahlten Gelder wieder gutschreiben wird. Die Überweisungen gingen ja an ein Hamburger Konto des Schweizer Rechteinhabers. Auch wurde in den Abmahnungen eine Hamburger Adresse angegeben, obwohl die Urmann + Collegen U + C Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ihren Hauptsitz in Regensburg hat. Zudem hat die Schweizer The Archive AG bei 100.000 Franken Grundkapital im Jahr 2012 keine versteuerbaren Einnahmen ausgewiesen. Die Sache ist wirklich dubios. Es bleibt also abzuwarten, ob U+C die Abgemahnten an den Begünstigten der Überweisung The Archive verweisen wird.
Tarnkappe.info