Gamer zockt Nintendo-Spiele im Emulator, die er zuvor über den Filehoster 1fichier heruntergeladen hat (Symbolbild)
Gamer zockt Nintendo-Spiele im Emulator, die er zuvor über den Filehoster 1fichier heruntergeladen hat (Symbolbild)
Bildquelle: Nomadsoul1, Lizenz

Nintendo: Filehoster 1fichier soll für Uploads seiner Nutzer haften

Ein Berufungsgericht entschied zugunsten von Nintendo, dass der Filehoster 1fichier für rechtsverletzende Uploads seiner Nutzer haften muss.

Ein Pariser Gericht verdonnerte Dstorage s.a.s., das Unternehmen hinter dem Filehoster 1fichier, schon im Mai 2021 zu einer Strafzahlung an Nintendo, weil es die von Anwendern illegal hochgeladenen Spiele trotz mehrfacher Hinweise nicht entfernte. Ein Berufungsgericht bestätigte diese Entscheidung nun zugunsten des Konsolenherstellers. Aber immerhin hat sich die geforderte Strafzahlung halbiert.

Nintendo vs. Filehoster: Rechteinhaber dominiert vor Pariser Gericht

Der Filehoster 1fichier ist Rechteinhabern wie Nintendo seit jeher ein Dorn im Auge. Seit seiner Gründung im Jahr 2009 ist der Dienst bekannt dafür, kaum auf Abmahnungen zu reagieren. Von Anwendern hochgeladene rechtsverletzende Inhalte bleiben dort häufig sehr lange für die Öffentlichkeit zugänglich.

Nintendo hingegen ist ja bereits bekannt dafür, seine Rechte mit allen möglichen Mitteln zu verteidigen, die dafür nötig sind. Also verklagte der Switch-Hersteller Dstorage, den Eigentümer von 1fichier, da dieser illegale Kopien von Nintendo-Spielen nicht von seiner Plattform entfernte. Und das trotz mehrfacher Abmahnungen.

Am 25. Mai 2021 entschied ein Pariser Gericht schließlich zugunsten des Spieleentwicklers. Es verdonnerte 1fichier zu einer Zahlung in Höhe von insgesamt 935.500 Euro. Ferner wies der zuständige Richter den Filehoster darauf hin, dass Takedown-Benachrichtigungen von Rechteinhabern wie Nintendo keine gerichtliche Anordnung erfordern, um gültig zu sein.

Berufungsgericht sieht Filehoster 1fichier erneut in der Haftung

Natürlich ließ Dstorage das nicht auf sich sitzen und ging in Berufung. Doch am 12. April 2023 entschied das Pariser Berufungsgericht laut TorrentFreak erneut zugunsten des Konsolenherstellers.

Demnach sei der Filehoster “zivilrechtlich haftbar, weil er den Zugang zu illegalen Kopien von Nintendo-Spielen, die auf seiner Plattform gehostet werden, trotz der Benachrichtigungen, die Nintendo zu diesem Zweck an das Unternehmen geschickt hat, nicht entfernt oder gesperrt hat”.

Der Videospielentwickler zeigte sich logischerweise erfreut über das Urteil. Für ihn sei es wichtig, dass der Filehoster haften müsse, wenn er “sich trotz vorheriger Benachrichtigung weigert, unerlaubte Kopien von Videospielen zu entfernen oder den Zugang zu ihnen zu sperren”.

“Die Verpflichtung von Dstorage zur Haftung ist wichtig für Nintendo, aber auch für die gesamte Videospielbranche, da Anbieter von Shared Content wie 1Fichier nicht behaupten können, dass für die Entfernung illegaler Inhalte eine vorherige gerichtliche Entscheidung erforderlich ist.”

Nintendo

Filehoster soll jetzt nur noch die Hälfte an Nintendo zahlen

Trotz des erneuten Erfolges für den Spieleentwickler scheint das Berufungsgericht die Höhe der Schadensersatzzahlung halbiert zu haben. Statt der vormals fälligen 935.500 Euro soll der Filehoster 1fichier Nintendo jetzt nur noch 442.750 Euro an Schadenersatz und 25.000 Euro an Anwaltskosten zahlen.

Womit der zuständige Richter die Minderung begründet, ist bisher nicht bekannt. Darüber hinaus ist die Entscheidung aber auch noch anfechtbar.

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Über

Marc Stöckel hat nach seiner Ausbildung zum IT-Systemelektroniker und einem Studium im Bereich der technischen Informatik rund 5 Jahre als Softwareentwickler gearbeitet. Um seine technische Expertise sowie seine Sprachfertigkeiten weiter auszubauen, schreibt er seit dem Sommer 2022 regelmäßig Artikel zu den Themenbereichen Software, IT-Sicherheit, Datenschutz, Cyberkriminalität und Kryptowährungen.