Kürzlich hat das Berufungsgericht Kim Dotcoms Auslieferung bestätigt. Der Deutsch-Finne kassierte vor Gericht die zweite Niederlage.
Die ewig andauernde Odyssee rund um Kim Dotcoms Auslieferung hat gestern mit einem Urteil das Berufungsgericht in Wellington, Neuseeland, behandelt. Der Megaupload- und Mega-Gründer versucht seine Auslieferung in die USA zu verhindern, weil ihm dort eine Jahrzehnte lange Haftstrafe droht.
Das Berufungsgericht bestätigte allerdings das Urteil der ersten Instanz. Die Richter vertreten die Ansicht, die Auslieferungsentscheidung sei mit Section 9 des New Zealand Bill of Rights Act (NZBORA) vereinbar. Darin verbietet das Gesetz jegliche Folter und unmenschliche Behandlung. Laut dem Urteil sei damit aber nicht zu rechnen, sollte man Dotcom an die USA überstellen. Dotcom muss die Kosten des Verfahrens tragen. Als letzte Option können die Anwälte des Internet-Unternehmers noch vor das Oberste Gericht ziehen, was ebenfalls seinen Sitz in Wellington hat. Das würde die Auslieferung zumindest verzögern, vielleicht sogar verhindern.
Massive Urheberrechtsverletzungen mit Megaupload
Die USA werfen Kim Dotcom die massenhafte Verletzung des Copyrights in Kombination mit Geldwäsche vor. Über den Online-Speicherdienst Megaupload bot sein Team urheberrechtlich geschützte Inhalte wie Musik, kommerzielle Software, Filme, TV-Serien, Pornos und vieles mehr zum Download an.
Wer große Dateien mit mehr als 1 GB herunterladen wollte, benötigte dafür einen kostenpflichtigen Zugang. Außerdem schaltete man dort Werbung und unterhielt noch weitere Portale. Dotcom und seine Mitstreiter hatten sich auf die Einhaltung des US-amerikanischen DMCA verlassen. Sie glaubten, solange sie zeitnah alle gemeldeten Links löschen würden, was sie taten, könne ihnen nichts passieren. Das stellt sich später als Irrtum heraus.
Der neuseeländische Justizminister Paul Goldsmith hat Kim Dotcoms Auslieferung bereits vor zwei Jahren unterschrieben. Zwei ehemalige Mitstreiter haben im Mai 2022 eine Teilschuld eingestanden und den Angeklagten damit zusätzlich belastet. Dotcoms Anwaltsteam versucht nun mit allen Mitteln, die Auslieferung zu verhindern. Der Rechtsstreit dauert schon mehr als zehn Jahre in den verschiedensten Instanzen an, wie Legal Tribune Online (LTO) berichtet. Nun ist nach dem Berufungsgericht nur noch eine juristische Instanz übrig.
Kim Dotcoms drohende Auslieferung ist Stress pur
Vorletztes Jahr erlitt der Unternehmer, der als Heranwachsender in Kiel lebte, einen Schlaganfall. Seine gesundheitlichen Probleme seien durch den anhaltenden Stress durch die drohende Auslieferung entstanden, gab er bekannt. Ob angeschlagen oder nicht: Es dürfte noch viele Monate dauern, bis das Verfahren in Neuseeland abgeschlossen ist. Eine Verjährung steht nicht zur Debatte. Dotcom muss damit rechnen, dass man ihn nach einer Überstellung in die USA dort anklagen wird.
Was am Ende übrig bleibt
Den Online-Dienst Megaupload schaltete das FBI bereits im Jahr 2012 ab. Der Filehoster diente aber zweifellos diversen Nachfolgern als Vorbild. Über Dotcoms später gegründeten Nachfolger Mega verlor der Geschäftsmann im Jahr 2015 die Kontrolle, die sich chinesische Geschäftsleute angeeignet hatten. Danach kündigte Dotcom mehrere neue Dienste an, doch keiner davon sah je das Tageslicht. Unvergessen bleiben die vielen Videos von und mit ihm. Und nicht zu vergessen sein Megaupload-Song, an dem mehrere bekannte US-Künstler beteiligt waren.


















