Hat sich was seit der Einführung des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken geändert? Verschickt man keine Abmahnung mehr? Im Gegenteil!
Man munkelt, das neue Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken, insbesondere §97a Abs. 3 S. 2 UrhG könnte sich negativ auf die Bilanz von Anwälten auswirken, die sich primär mit der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen beschäftigen. Leider darf man nicht das Ende der Filesharing-Abmahnungen verkünden, es bleibt alles beim Alten. Zumindest beinahe.
Anwälte verschicken weiter fleißig Abmahnungen
Rechtsanwalt Tobias Röttger verzeichnet seit Inkrafttreten des neuen Gesetzes kaum Änderungen. Die Kanzlei Waldorf Frommer verschickt wie eh und je Abmahnungen in großer Stückzahl. Lediglich senkte man die Höhe der Gesamtforderungen auf etwas über 800 Euro und passte das neue Schreiben den gesetzlichen Gegebenheiten an. Auch bei Sasse und Partner ist „business as usual“ angesagt. Sasse und Partner fordert die Zahlung einer Schadenspauschale in Höhe von 800 Euro für die illegale Verbreitung von Spielfilmen und Fernsehserien. Das tat die Kanzlei davor auch schon.
Ähnlich wie andere Gesetze in diesem Bereich wurde auch der neue § 97a Abs. 3 UrhG vom Gesetzgeber in mehreren Punkten nicht konkret genug formuliert. Somit verbleibt für die Abmahner vor Gericht viel Freiraum zur Auslegung. Beispielsweise addiert Waldorf Frommer in ihren Abmahnungen zum Gegenstandswert des Unterlassungsanspruchs auch noch den Gegenstandswert des Schadensersatzanspruchs hinzu. Die Summe wird als Grundlage zur Berechnung der Rechtsanwaltskosten benutzt. Leider geht aus dem UrhG nicht hervor, ob das legal ist. Da die Bundesregierung auf eine Festlegung verzichtet hat, werden diese Punkte künftig vor Gericht verhandelt. Bis der BGH alle Unklarheiten beseitigt hat, sollte er den Auftrag dazu erhalten, vergehen noch einige Jahre.
In der Zwischenzeit kann fleißig weiter abgemahnt werden. Von daher ist nicht damit zu rechnen, dass Abmahnanwälte so bald arbeitslos werden. Natürlich wirkt sich dies auch positiv auf die Auftragslage der Anwälte aus, die abgemahnte Filesharer vertreten, das darf man dabei auch nicht vergessen. Auch die machen wie eh und je Werbung für ihre Dienstleistung: „Porno runtergeladen und anschließend Abmahnung erhalten. Wie soll man reagieren? Schnell zahlen und unterschreiben, damit die Familie nichts mitbekommt?“
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