Der Datenschutzbeauftragte Ulrich Kelber hat sich erneut für Quick Freeze statt der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen.
Den Kollegen vom Handelsblatt sagte der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber, dass er das Quick Freeze-Verfahren bei Strafermittlungen eindeutig favorisiert. Dabei würden die Daten erst im Fall eines Anfangsverdachtes für eine kurze Zeit gespeichert, statt grundsätzlich von allen Telekommunikationskunden.
Ulrich Kelber: „Die Vorratsdatenspeicherung ist mit unserer Verfassung nicht vereinbar.“
Auch im Interview bei Tarnkappe.info sagte Kelber im November 2021, eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung (VDS) sei nach seiner Ansicht „mit unserer Verfassung nicht vereinbar“.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) setzte der Speicherung von Telekommunikationsdaten zur Aufklärung von Straftaten in Deutschland im September des Vorjahres enge Grenzen. Doch in diesen engen Grenzen sei die anlasslose Speicherung alleine der IP-Adressen für Ermittlungen laut dem EuGH rechtlich „vertretbar„.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) will im Gegensatz zu Kelber nicht auf dieses Instrument verzichten. Die genaue Vorgehensweise hat die Ampelkoalition aber im Rahmen der Legislaturperiode noch nicht festgelegt.
Innenministerin plädiert für VDS, Justizminister ist dagegen
Der Grund dafür ist einfach. Denn diesbezüglich herrscht innerhalb der Koalition offenkundig Uneinigkeit. Laut dem Referentenentwurf von Justizminister Marco Buschmann (FDP) aus Oktober 2022 gebe es die Möglichkeit, bei einem Anfangsverdacht neben der IP-Adresse auch Verbindungs- und Standortdaten von einzelnen Tatverdächtigen einfrieren zu lassen, damit diese die Internet- bzw. Mobilfunkanbieter den Strafermittlungsbehörden übermitteln.
Dies sei aber nur bei einzelnen Personen vorgesehen, die ganz konkret aktuell verdächtigt werden, eine schwere Straftat wie Totschlag, Erpressung oder Kindesmissbrauch begangen zu haben. Zuvor müsse außerdem ein Richter zustimmen. Bei der VDS sind ohne Richtervorbehalt generell alle Bürgerinnen und Bürger von der Speicherpflicht betroffen.
Dieser Untote muss endlich unter die Erde
Buschmann plädiert im Gegensatz zu Nancy Faeser dafür, die Vorratsdatenspeicherung aus der Rechtssprechung zu streichen und bezeichnete die VDS als „Gesetzeszombie„. Außerdem sei sie „rechtswidrig“ und nicht grundrechtsschonend, argumentiert der FDP-Politiker.
Keine grenzenlose staatliche Überwachung mehr!
Ähnlich sieht dies der amtierende Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber. Er bezeichnete die anlasslose Vorratsdatenspeicherung als einen „Untoten„, den man jetzt endlich einmal begraben müsse. Die bestehenden Maßnahmen müsse man denen zu der bereits existierenden Überwachung verschiedener Behörden addieren. Die Politik dürfe in der Bevölkerung kein andauerndes Gefühl der Überwachung entstehen lassen.
Es könne auch nicht darum gehen, in der Summe noch mehr Daten zu erheben. Statt alle Bürgerinnen und Bürger unter Generalverdacht zu stellen, fordert Kelber eine zeitnahe Auswertung der gezielt erhobenen Daten des Quick-Freeze-Verfahrens.