Der SPD-Bundestagsabgeordnete Sebastian Hartmann fordert eine gesetzliche Pflicht zur zweiwöchigen Speicherung von IP-Adressen.
Seit dem Polizeieinsatz gegen zwei Terrorverdächtige in Castrop-Rauxel ist auch das Thema einer Vorratsspeicherung erneut präsent. Sebastian Hartmann, innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, äußerte sich diesbezüglich gegenüber der Rheinischen Post. Er führte an, dass der Fall eine klare Regelung bezüglich einer Speicherdauer bestätige.
Sebastian Hartmann teilte der Rheinischen Post mit: «Es kann ja nicht sein, dass Sicherheitsbehörden darauf hoffen müssen, dass Terrorverdächtige bei Mobilfunkanbietern mit den längsten Speicherfristen Kunde sind.» Darum empfiehlt er, „Wir sollten mit Ampel-Mehrheit die Rechtsgrundlage schaffen, dass künftig die IP-Adressen immer für 14 Tage gespeichert werden […] Es geht darum, die Freiheit und Sicherheit aller Bürger vor schwersten Straftaten zu schützen“.
IP-Adresse führte Ermittler auf Täter-Spur
Bei einem Anti-Terror-Einsatz in Castrop-Rauxel Anfang Januar gelang Ermittlern durch die IP-Adresse eine Identifikation der Verdächtigen. Ein Telekommunikationsanbieter speicherte in dem Fall seine Daten freiwillig für sieben Tage. Ein anderer Anbieter hätte die Adresse hingegen auch bereits gelöscht haben können.
Die Beamten gingen dabei gegen zwei iranische Brüder vor. Diese sollen einen islamistischen Anschlag mit Giftstoffen geplant haben. Gemäß der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf hätten die Brüder versucht, die Giftstoffe Cyanid und Rizin zu beschaffen, um „eine unbestimmte Anzahl von Personen“ zu töten. Die Polizisten nahmen einen 32-Jährigen und seinen 25 Jahre alten Bruder fest. Sie befinden sich derzeit in Untersuchungshaft.
Bundesinnenministeriums-Sprecherin zeigt sich mit Sebastian Hartmann konform
Dem Urteil des SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Hartmann folgte zudem eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums. Sie bekundete gegenüber der Rheinischen Post: „Der Europäische Gerichtshof hat ausdrücklich entschieden, dass IP-Adressen gespeichert werden dürfen, um schwere Kriminalität bekämpfen zu können. […] Es bedarf eines gesetzlich festgelegten Zeitraums für die Speicherung von IP-Adressen“. Auch sie verwies dabei auf das Terrorismusverfahren zu Castrop-Rauxel.
Das Quickfreeze-Verfahren sei hierbei: „kein Ersatz für die Speicherung von IP-Adressen. Denn wenn keine Daten mehr vorhanden sind, fehlt oft der entscheidende Ermittlungsansatz. Es bedarf eines gesetzlich festgelegten Zeitraums für die Speicherung von IP-Adressen.“, so die Sprecherin.
Quick-Freeze-Verfahren von FDP präferiert
Das Quick-Freeze-Verfahren soll Internetprovider dazu verpflichten, die Daten eines bestimmten Teilnehmers zu speichern – sozusagen «einzufrieren», insofern ein Anfangsverdacht besteht. Damit will man ein “grundrechtskonformes” Speichern erreichen. Das FDP-geführte Bundesjustizministerium spricht sich entsprechend für eine solche Speicherung von IP-Adressen aus.
Ein Sprecher von Ressortchef Marco Buschmann (FDP) teilte gegenüber der Rheinischen Post mit: „Aus Sicht des Bundesjustizministeriums ist es besonders wichtig, den Ermittlungsbehörden nach vielen Jahren der rechtlichen Unsicherheit nun ein Instrument zur Verfügung zu stellen, dessen Rechtssicherheit außer Frage steht.“
Eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen gewährleiste keine Rechtssicherheit. Gemäß der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshof (EuGH) soll sich diese zudem «auf das absolut Notwendige begrenzten Zeitraum» beschränkten, so der Sprecher.
Die Frage, bei welchen Straftaten man auf welche Art einer Datenspeicherung zurückgreifen könne und wie lange die Daten dabei vorgehalten werden müssen, wird in Deutschland seit Jahren auch abseits von Sebastian Hartmann heftig diskutiert. Für Ermittler erwiese sich dies als ein unverzichtbares Instrument im Kampf gegen Terroristen, Kinderpornografie oder Organisierte Kriminalität (OK).
Bürgerrechtler halten dagegen, eine Datenspeicherung sei kein Erfolgs-Garant im Kampf gegen Cybercrime. Dies bewies eine Studie des Wissenschaftlichen Dienstes des Europäischen Parlaments im Jahre 2020. Damit wäre sie überzogen und stelle alle Menschen unter Generalverdacht. Zudem sei sie eine Bedrohung der freien Presse, die auf anonyme Whistleblower angewiesen ist.