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Bildquelle: Viralyft, Lizenz

Telegram droht das dritte Bußgeldverfahren

Telegram übermittelt den Behörden auf Anfrage bei weitem nicht so häufig Daten, wie erwünscht. Das BMI will nun härter dagegen vorgehen.

Weil die Betreibergesellschaft von Telegram nicht so kooperiert, wie vom Bundesinnenministerium (BMI) erwünscht, hat Nancy Faecer angekündigt, ihre Gangart zu verschärfen. Das BMI prüft nach Spiegel-Angaben ein weiteres Bußgeldverfahren gegen die Plattform.

Telegram habe es versäumt, den deutschen Sicherheitsbehörden die Bestandsdaten von verdächtigen Nutzerinnen und Nutzern auszuhändigen. Laut dem NetzDG sind große Plattformanbieter wie Telegram, Facebook & Co. aber dazu verpflichtet.

Mangelnde Kooperation von Telegram „nicht akzeptabel“.

Auf die Presseanfrage der Kollegen antwortete die Sprecherin des BMI, dass das Verhalten der Betreibergesellschaft „nicht akzeptabel“ sei. Die Behörde prüfe momentan intensiv im Rahmen der nationalen rechtlichen Möglichkeiten weitere Schritte, um Telegram juristisch unter Druck zu setzen.

Als juristische Handhabe will man das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz anwenden, was den Privatsphäre-Schutz aller Nutzerinnen und Nutzer regelt. Auch auf EU-Ebene soll Druck aufgebaut werden. Ziel sei es, das mangelnde Kooperationsverhalten des Unternehmens zu thematisieren und auf EU-Ebene Durchsetzungsmaßnahmen bei Pflichtverletzungen zu erörtern.

Anfragen der Behörden bleiben unbeantwortet

Die Anfragen zu den Bestandsdaten von Tatverdächtigen lässt Telegram vom Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und des Bundeskriminalamts (BKA) einfach unbeantwortet, wie letztes Wochenende die „Welt“ berichtete. Die Taskforce „Telegram“ hat das BKA wahrscheinlich mangels Kooperation bereits im Mai 2022 aufgelöst.

Doch ab und zu erhalten die Anfragenden ihre Daten. So war vor einer Woche eine Razzia in drei Bundesländern gegen mehrere Personen möglich, die den verbotenen Telegram-Kanal „Jewrassic Liars“ betrieben haben. Anderen warf man vor, volksverhetzende und ähnliche staatsschutzrelevante Inhalte im Internet verbreitet zu haben.

Die Zusammenarbeit zwischen dem BMI und dem Betreiber klappt aber schon seit Beginn der Ampelkoalition nicht. Nachdem Bundesinnenministerin Nancy Facer androhte, den Cloud-Messenger-Dienst in Deutschland womöglich verbieten zu lassen, kam es zu Videotelefonaten mit den Betreibern. Die anfänglich gezeigte Kooperationsbereitschaft hielt aber nach Aussage der Behörden nicht sonderlich lange an.

Das deckt sich mit den Resultaten einer aktuellen Untersuchung von CeMAS, wonach „Telegram zur wichtigsten Plattform für Verschwörungs­ideologien und Rechts­extremismus“ geworden ist. Auch deren Bemühungen, von den Behörden gemeldete extremistische und verschwörungstheoretische Kanäle zu löschen, sei mittlerweile stark zurückgegangen.

Dritte Klage gegen Telegram droht

Wenn Frau Faecer ihre Drohung umsetzt, wäre es das dritte offene Verfahren. Beim Amtsgericht Bonn laufen seit April bereits zwei Klagen gegen Telegram. Das Bundesjustizministerium wollte ein Bußgeld in Höhe von 5,1 Millionen Euro verhängen. Man wirft den Betreibern Verstöße gegen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) vor. So gebe es bei der Software keine Möglichkeit für die Anwender, potenziell strafbare Inhalte zu melden. Außerdem läuft die Klage wegen einer fehlenden Kontaktperson, damit die Behörden ihre Anliegen bei dieser direkt vortragen können.

Derzeit wartet das Gericht in beiden Verfahren auf die bereits überfälligen Einsprüche der Telegram-Anwälte. Vor Herbst kann mit keinem Urteil gerechnet werden.

Lars Sobiraj

Über

Lars Sobiraj fing im Jahr 2000 an, als Quereinsteiger für verschiedene Computerzeitschriften tätig zu sein. 2006 kamen neben gulli.com noch zahlreiche andere Online-Magazine dazu. Er ist der Gründer von Tarnkappe.info. Außerdem brachte Ghandy, wie er sich in der Szene nennt, seit 2014 an verschiedenen Hochschulen und Fortbildungseinrichtungen den Teilnehmern bei, wie das Internet funktioniert.