Der VPN bei Popcorn Time wurde ohne Vorwarnung abgeschaltet. In der Folge wurden in den letzten Wochen unzählige Abmahnungen von Waldorf Frommer verschickt.
Popcorn Time: Wie mehrere Anwälte übereinstimmend berichten, wurde in den letzten Wochen eine neue Welle von Abmahnungen losgetreten. Den Abgemahnten wird vorgeworfen, sie hätten urheberrechtlich geschützte Filme und TV-Serien widerrechtlich verbreitet. Den VPN hat man dort abgeschaltet: Einen Warnhinweis über mögliche Abmahnungen gibt es aber nicht.
Bei popcorntime.io soll man sich „den Spaß nicht verderben“ lassen. Das werden die Empfänger der hochpreisigen Schreiben sicher ganz anders sehen. Die Münchener Medienkanzlei Waldorf Frommer verlangt pro Popcorn Time-Abmahnung die Zahlung von mehr als 800 Euro.
Auf der Webseite von Popcorn Time steht, dass dort Filme und Fernsehserien „von Torrents“ gestreamt werden. Das ist eine nette Umschreibung der Tatsache, dass die Benutzung dieser Software genauso gefährlich ist, wie jeder andere Peer-to-Peer-Client auch. Lediglich in den FAQ wird explizit darauf hingewiesen, dass man Dritten Teile des Films Dritten anbietet und das Material tatsächlich an andere Computer überträgt. Das begründet die hohe Summe, die Waldorf Frommer pro Abmahnung verlangt. Zwischenzeitlich wurde zwischen die Nutzer ein VPN-Dienstleister geschaltet, der die IP-Adressen der Teilnehmer verschleiert hat.
Auf der Hauptseite warnt man allerdings nicht davor, dass man den VPN wieder abgeschaltet hat. Entsprechend viele Anschlussinhaber haben jetzt einen Brief inklusive einer Forderung von 815 Euro und mehr erhalten. Wahrscheinlich war die Implementierung des VPN in die Software nur eine Werbeaktion, die von vornherein zeitlich begrenzt war. Diverse Experten haben zwischenzeitlich ausgeführt, dass die Umleitung der Streams über einen VPN nicht dauerhaft kostenlos geschehen kann. Dafür fallen bei einer Streaming-Software einfach zu viele Daten an. Den Schaden haben neben den Rechteinhabern die Nutzer der Software und leider nicht die anonymen Betreiber von popcorntime.io.
Abmahnungen wegen Popcorn Time haben massiv angezogen
Rechtsanwalt Tobias Röttger teilte uns auf Anfrage mit, die Anzahl der Abmahnungen habe in den letzten zwei Wochen „wieder massiv angezogen“. „Die aktuellen Tatzeitpunkte sind alle noch aus dem Zeitraum Oktober November und Dezember“. Röttger von GGR Law geht davon aus, dass in den nächsten Wochen noch sehr viele Abmahnungen kommen werden, die man zu Weihnachten und danach erstellt hat.
Ob vor der Nutzung von Popcorn Time gewarnt wird oder sich hinter der Software ein P2P Client verbirgt, ist leider unerheblich. Die Haftung ist nicht davon abhängig, ob man die Urheberrechte bewusst, vorsätzlich oder fahrlässig verletzt hat. Die Haftung hängt primär davon ab, ob es tatsächlich zu einer Rechtsverletzung gekommen ist. Genau daran besteht eben kein Zweifel. Das wissen auch die Rechteinhaber wie Universum Film, Concorde, Warner Bros., Constantin, Majestic, Tiberius Film, die Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH und viele mehr, die sich von der Kanzlei Waldorf Frommer vertreten lassen.
Popcorn Time-Abmahnung erhalten? Was tun?
Fachanwälte für Internet- und Medienrecht raten dazu, nichts zu unterschreiben. Die strafbewehrte Unterlassungserklärung ist nichts weiter als ein umfangreiches Schuldeingeständnis. Mit der Unterschrift verzichtet man auf all seine Rechte. Die Unterlassungserklärung sollte ein Fachanwalt modifizieren. Der kann auch die Höhe der Abmahnung deutlich reduzieren. Dabei gibt es einige Punkte zu beachten. Beispielsweise, ob der Rechtsverletzer zum Tatzeitpunkt minderjährig war. Das Einschalten eines Fachanwalts ist auch deswegen sinnvoll, weil Folgeabmahnungen drohen können. Werden vom gleichen Rechteinhaber weitere Abmahnungen verschickt und Sie haben bereits eine Unterlassungserklärung abgegeben, wird es richtig teuer. Wer weiß schon, ob die gegnerische Kanzlei derzeit weitere Abmahnungen vorbereitet hat, die man an Sie verschicken will? In der Unterlassungserklärung hat man sich nämlich dazu verpflichtet, sein Fehlverhalten nicht zu wiederholen. Ansonsten droht die Zahlung einer vorher festgelegten Geldbuße.
Momentan werden vor allem Abmahnungen wegen der illegalen Verbreitung von Fernsehserien wie Family Guy, Modern Family, Homeland und mehrerer aktueller Kinofilme verschickt. Johannes Waldorf, Björn Frommer und ihr Team von insgesamt 55 Rechtsanwälten scheuen sich bekanntlich nicht, auch Ihren Fall vor Gericht zu bringen. Nicht zu reagieren ist folglich keine Lösung.
Update:
Ernesto von TorrentFreak gab mir per E-Mail den Tipp, man müsse zwischen dem Original (aufgrund des Drucks von Rechteinhabern nicht mehr online) und den vielen Abkömmlingen unterscheiden. Im Blog von PopcornTime.io kündigt man einen eigenen VPN an. Der ist nicht per Voreinstellung verfügbar. Die Kollegen bei TechCrunch berichten zudem davon, dass der eingebaut VPN nur gegen Bezahlung aktiviert werden kann. Rechtsanwalt Thomas Röttger berichtet von Einwanderern aus Spanien, Mittel- und Südamerika, die aufgrund der Nutzung des spanischsprachigen Streaming-Angebots von Cuevana.tv momentan zahlreiche Abmahnungen erhalten.
Tarnkappe.info