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Foto Daniel Afanador, thx! (CC BY 2.0)

cuevana.tv: Streaming-Abmahnungen aufgetaucht!

Nun tauchten die ersten Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer für Streaming-Abmahnungen auf. Die Betroffenen benutzten alle die Software von cuevana.tv.

Drei Mandanten der Kanzlei GGR Rechtsanwälte Gulden & Röttger GbR erhielten Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte, weil sie sich beim Streaming-Portal cuevana.tv einen Kinofilm angesehen haben. Das Problem: Bei der Betrachtung werden die Filme ohne Vorwarnung Dritten per BitTorrent hochgeladen. Somit sind die Benutzer problemlos identifizierbar.

cuevana.tv funktioniert wie Popcorn Time

Die Mainzer Anwälte berichten heute auf ihrem Blog Infodocc über drei Mandanten. Diese haben unabhängig voneinander Abmahnungen erhalten, die die Kanzlei WALDORF FROMMER Rechtsanwälte ausgesprochen hat. Die abmahnende Kanzlei vertritt bekanntlich diverse Medienunternehmen aus der Musik- und Filmwirtschaft.

Die Abgemahnten gaben allesamt an, sie hätten auf ihrem PC keine Filesharing-Software installiert. Sie alle besuchten cuevana.tv. Dort wird ähnlich wie bei Popcorn Time nicht darauf hingewiesen, dass bei der Benutzung ihrer Streaming-Software urheberrechtlich geschützte Werke sowohl herunter- als auch hochgeladen werden, was den Ursprung der Abmahnungen erklärt. Weder bei time4popcorn.eu (Nachfolger von Popcorn Time) noch bei cuevana.tv werden die Nutzer darüber aufgeklärt, dass sie im Prinzip nichts anderes tun, als einen versteckten BitTorrent-Client zu bedienen. Damit sind dies in meinen Augen nichts weiter als Zwitter-Streaming-Dienste, deren Betreiber ihrer Sorgfaltspflicht nicht nachkommen. Laut Tobias Röttger bestehen allerdings große Unterschiede zwischen den drei aktuellen Schreiben und den Redtube-Abmahnungen, die man zumeist gegen Ende letzten Jahres verschickt hat.

Popcorn Time ist jetzt neben Mac OS X, Windows 7 & 8 und Linux auch als Android App erhältlich. Sogar eine Erweiterung für das Medien-Streaminggerät Chromecast ist geplant. Wer Popcorn Time mit seinem PC, Android Smartphone oder Chromecast mithilfe seines heimischen Internetanschlusses benutzt, riskiert allerdings den Erhalt von kostenpflichtigen Abmahnungen. Die Feststellung der IP-Adresse stellt seit jeher bei regulären BitTorrent-Transfers kein Problem dar. Dass die P2P-Transfers bei den Streaming-Seiten cuevana.tv und time4popcorn.eu im Geheimen stattfinden, ändert nichts an diesem Umstand. Unwissenheit schützt beim deutschen Zivil- und Strafrecht bekanntlich vor Strafe nicht, oder nur in den seltensten Fällen. Bis die nächsten Medienanwälte über weitere Abmahnungen von Waldorf Frommer berichten, dürfte somit nur eine Frage der Zeit sein.

popcorn time

Tarnkappe.info

Lars Sobiraj

Über

Lars Sobiraj fing im Jahr 2000 an, als Quereinsteiger für verschiedene Computerzeitschriften tätig zu sein. 2006 kamen neben gulli.com noch zahlreiche andere Online-Magazine dazu. Er ist der Gründer von Tarnkappe.info. Außerdem brachte Ghandy, wie er sich in der Szene nennt, seit 2014 an verschiedenen Hochschulen und Fortbildungseinrichtungen den Teilnehmern bei, wie das Internet funktioniert.