Die Organisation HateAid hilft Betroffenen bei digitaler Gewalt. Doch die gGmbH vermischt dabei, was gar nicht zusammengehört. Ein Kommentar.
Die Organisation HateAid hilft Betroffenen digitaler Gewalt. Doch die gGmbH verbindet die öffentliche Förderung mit Lobbyarbeit, Prozesskostenfinanzierungen, ihrem Trusted-Flagger-Status und vielem mehr. Unser Kommentar über Macht, mangelnde Transparenz und digitale Durchsetzung im Netz.
Keine Frage, digitale Gewalt ist real. Wer online bedroht, verfolgt, erpresst, verleumdet oder mit intimen Bildern unter Druck gesetzt wird, braucht Unterstützung. Das Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen nennt Cyberstalking, Nötigung, Erpressung, Identitätsmissbrauch, Drohungen, sexualisierte Belästigung, Revenge Porn und Hate Speech als große Probleme. Auch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und andere Behörden behandeln digitale Gewalt inzwischen als ein echtes Sicherheitsproblem.
Gerade deshalb darf man den Begriff nicht beliebig verwenden. Nicht jede Kränkung, nicht jede harte Kritik und nicht jede politisch unerwünschte Aussage ist automatisch digitale Gewalt. Auch scharfe, abwertende oder rücksichtslos formulierte Beiträge können von der Meinungsfreiheit gedeckt sein. Wer solche Fälle bewertet und darüber entscheidet, wer Unterstützung bekommt und wer Meldungen mit Behördenstatus an Plattformen weiterreicht, den muss man deshalb etwas genauer unter die Lupe nehmen.
Mehr als nur Beratung
Nach außen hin tritt HateAid offiziell als Anlaufstelle für Betroffene digitaler Gewalt auf. Das ist jedoch nur ein kleiner Teil des Gesamtbildes. Im Lobbyregister ist HateAid nicht als Verein, sondern als HateAid gGmbH eingetragen. Dahinter steht eine gemeinnützige GmbH mit einer Geschäftsführung, den Gesellschaftern, Jahresabschlüssen, einer Projektförderung, privater Großfinanzierung und eigener Interessenvertretung gegenüber dem Bundestag, der Bundesregierung und Bundesverwaltung.
Eine gGmbH kann gemeinnützig sein und darf politisch arbeiten, solange sie die rechtlichen Grenzen klar einhält. Trotzdem sollte man sauber benennen, worüber man spricht. HateAid ist nicht einfach eine weitere Beratungsstelle gegen Hass im Netz. Die gGmbH berät Betroffene, finanziert Prozesse, führt Kampagnen durch, betreibt aktiv in Berlin und Brüssel Lobbyarbeit und besitzt als Trusted Flagger (vertrauenswürdige Hinweisgeber) einen besonderen Status im DSA-System. (Digital Services Act).
Im Transparenzbericht weist HateAid aus, dass das Finanzamt Berlin die Gemeinnützigkeit mit dem Bescheid vom 07.07.2025 anerkannt hat. Die Steuernummer lautet 27/613/04955.
Als Geschäftsführerinnen werden Anna-Lena von Hodenberg und Josephine Ballon genannt. Die Anteile halten Campact e. V. mit 33,32 %, Anna-Lena von Hodenberg mit 33,34 % und die Fearless Democracy e. V. mit 33,34 %.
Rechtlich mag die Gemeinnützigkeit der GmbH anerkannt sein. Politisch erledigt sich damit aber nichts. Wie gemeinnützig wirkt ein Modell, bei dem Beratung, Lobbyarbeit, Prozessfinanzierung, Kampagnen und privilegierte Plattformmeldungen in einer Hand liegen? Diese Frage beantwortet nicht das Finanzamt. Man sollte sie in einer öffentlichen Debatte klären. Genau das versuchen wir in diesem Kommentar.
Millionen statt kleiner Spendenkasse
Auch die Finanzierung entspricht nicht dem Bild, das viele mit einer gemeinnützigen Beratungsstruktur verbinden. Laut Lobbyregister erhielt die Organisation im Jahr 2024 öffentliche Zuschüsse vom Bundesfamilienministerium in Höhe von 670.001 bis 680.000 Euro sowie vom Bundesjustizministerium in Höhe von 590.001 bis 600.000 Euro. Dazu kommen Schenkungen und sonstige Zuwendungen von insgesamt 4,28 bis 4,29 Millionen Euro. Die Alfred Landecker Foundation ist mit 1,37 bis 1,38 Millionen Euro und die Postcode Lotterie mit 490.001 bis 500.000 Euro aufgeführt.
Der eingereichte Transparenzbericht nennt für das Jahr 2024 private Förderungen mit 52,4 Prozent, öffentliche Förderungen mit 22,1 Prozent, Spenden mit 21,8 Prozent und sonstige Erträge mit 3,7 Prozent. Geldgeber mit mehr als zehn Prozent der gesamten Jahreseinnahmen waren im Jahr 2024 die Alfred Landecker Foundation, das Bundesministerium der Justiz und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Noch deutlicher wird es bei den Jahresabschlüssen. Die liquiden Mittel lagen im Jahr 2022 noch bei 1.108.515,56 Euro. 2023 waren es 2.675.317,87 Euro. 2024 beliefen sich die Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten auf 4.201.611,98 Euro. Im gleichen Zeitraum stieg die Bilanzsumme von 1.434.301,69 Euro auf 5.333.794,89 Euro.
Illegal ist das natürlich nicht. Es zeigt jedoch, dass HateAid längst eine professionelle Struktur mit erheblicher Finanzkraft ist. Wer Millionen bewegt, zusätzlich öffentliche Mittel erhält und politisch Einfluss nimmt, muss mehr liefern als ein freundliches Versprechen auf der Website.

Lobbyarbeit gehört zum Modell
HateAid beschreibt sich selbst als unabhängig und überparteilich. Gleichzeitig ist im Lobbyregister vermerkt, dass die gGmbH Gespräche mit Bundestagsabgeordneten, deren Büros, Mitgliedern der Bundesregierung und der Bundesverwaltung führt. HateAid reicht Stellungnahmen zu Gesetzgebungsvorhaben ein. Zudem organisiert man parlamentarische Formate wie Frühstücke für Abgeordnete & Co. oder entsprechende Abendveranstaltungen.
Das ist jedoch das typische Verhalten einer klassischen Interessenvertretung. Nicht heimlich, nicht verboten, aber klar politisch. Die Selbstdarstellung als reine Betroffenenhilfe greift auf jeden Fall zu kurz. HateAid sucht die Nähe zur Politik, sitzt in Berlin, ist zudem in Brüssel registriert, arbeitet an Gesetzgebungsprozessen mit und beteiligt sich an Regeln, nach denen digitale Kommunikation künftig bewertet und durchgesetzt werden soll.
Wenn eine steuerbegünstigte gGmbH staatliche Projektmittel erhält und zugleich an der staatlichen Regulierung mitarbeitet, entsteht dadurch aber auch ein öffentliches Kontrollinteresse. Es geht nicht darum, die Unterstützung für Betroffene schlechtzureden. Die Frage, die man sich stellen sollte, ist vielmehr, wer diese Arbeit mit welchen Kriterien, mit welchem Geld und mit welchem politischen Zugang organisiert. Und auch, welche Ziele man dabei verfolgt!?

Der Sonderstatus als „Trusted Flagger”
Wie schon eingangs erwähnt, mit dem Digital Services Act (DSA) kommt eine weitere Ebene hinzu. HateAid ist in Deutschland als Trusted Flagger zertifiziert. Die Bundesnetzagentur beschreibt Trusted Flagger als Stellen, deren Meldungen von Plattformen mit Priorität geprüft werden müssen. Einen eigenen Löschknopf haben sie nicht. Die Entscheidung bleibt aber bei der Online-Plattform.
Der fehlende Löschknopf erzählt jedoch nur die halbe Geschichte. Wer bevorzugt melden darf, bringt Inhalte schneller auf den Prüfstand. Wer als besonders sachkundiger Hinweisgeber gilt, tritt Plattformen anders gegenüber auf, als ein einfacher Nutzer. HateAid muss also nicht selbst löschen, damit die zugrunde liegende Struktur Gewicht bekommt. Die gGmbH berät Betroffene, wählt Fälle aus, finanziert Verfahren, beeinflusst die öffentliche Wahrnehmung, spricht mit Entscheidern von Politik und Verwaltung, erhält gleichzeitig öffentliche Mittel und kann Meldungen mit besonderem Status an die Betreiber von Online-Diensten weiterleiten. Das ist so viel wie vielschichtig und einiges davon passt nicht wirklich zusammen.
HateAid wird durch die Vermischung der Aufgaben nicht zu einer geheimen Zensurbehörde. Aber interessant ist die Bündelung von Beratung, Lobbyarbeit, Regulierung und Durchsetzung, die auffällig nah beieinanderliegen und deswegen ein erhebliches Missbrauchspotenzial bieten.
Der schwierige Zugang zu Hilfsangeboten
Zum großen öffentlichen Anspruch passt der Zugang für Betroffene leider nur bedingt. Laut HateAid gab es 2024 insgesamt 1.877 Klienten in mehr als 5.000 Einzelfällen. Gleichzeitig ist die telefonische Erreichbarkeit begrenzt. Auf der Website gibt man an, dass die Hotline montags von 10 bis 13 Uhr und donnerstags von 15 bis 18 Uhr erreichbar ist. Das sind sechs Stunden Telefonzeit pro Woche. Andere Beratungsstellen haben beinahe jede Woche bis zu 60 Stunden geöffnet.
Natürlich kann Beratung auch auf anderen Wegen erfolgen. Trotzdem zeigt dieser Punkt, wie eingeschränkt der Zugang ist, um mit der Organisation überhaupt in Kontakt treten zu können. Wer außerhalb dieser Zeiten Hilfe sucht, landet nicht bei einer rund um die Uhr erreichbaren Stelle, sondern in einem System aus Formularen, Prüfungen und der internen Auswahl. Das Kontaktformular sucht man auf einzelnen Unterseiten mittlerweile vergebens, die Anmeldung zum Newsletter klappt dafür umso reibungsloser. Ein Schelm, der Böses dabei denkt…
Natürlich kann HateAid nicht jeden Fall übernehmen, das verlangt auch niemand von ihnen, das sagt die gGmbH auch selbst. In geeigneten Fällen übernimmt sie die Kosten für die anwaltliche Beratung, Vertretung und Gerichtsverfahren. Jeder Fall wird individuell geprüft. Von außen bleibt jedoch schwer nachvollziehbar, welche Fälle nur beraten, welche juristisch finanziert und welche später öffentlich begleitet werden.
Bei einem rein privaten Beratungsangebot wäre all das diskutabel. Bei einer gemeinnützigen gGmbH mit öffentlichen Mitteln, Lobbyarbeit und Trusted-Flagger-Status reicht das Angebot nicht aus. Wer steuerbegünstigt arbeitet, über gut gefüllte Kassen verfügt und gleichzeitig in eine staatlich geschaffene Durchsetzungsstruktur eingebunden ist, muss mehr Transparenz liefern, als ein privater Akteur ohne politische Sonderrolle und ohne öffentliche Finanzierung.
Entschädigung als Finanzierungskreislauf bei HateAid?
Besonders heikel ist das eigene Prozesskostenmodell. Die gGmbH übernimmt in den Fällen, die man für geeignet hält, die Kosten für zivilrechtliche Verfahren. Spricht das Urteil einem Opfer eine Geldentschädigung zu, fließt diese nach eigener Darstellung zurück in die Prozesskostenfinanzierung. Unter ihrem Link auf ihrer Webseite „In einfacher Sprache“ formuliert HateAid es noch klarer. Die Entschädigung ist nämlich eigentlich gedacht zur Unterstützung der betroffenen Person und nicht für eine Organisation. Doch wenn HateAid den Prozess finanziert, erhält auch HateAid die Entschädigung gemäß ihres eigenen Regelwerk als Ausgleich.
Das ist offen kommuniziert, keine Frage. Trotzdem oder gerade deswegen muss man den Umstand auch legitimerweise offen kritisieren. Die Übernahme der Prozesskosten und die Geldentschädigung sind nicht dasselbe. Prozesskosten decken den Aufwand des Verfahrens für den eigenen Anwalt und des Gerichts. Eine Geldentschädigung soll hingegen den immateriellen Schaden der geschädigten Person ausgleichen. Wenn diese Entschädigung am Ende gar nicht beim Opfer ankommt, sondern droht, Teil des Geschäftsmodells der gGmbH zu werden, dann bekommt die „Hilfe“ einen echt bitteren Beigeschmack.
HateAid trägt natürlich ein Kostenrisiko, ja. Aber die betroffene Person liefert den Fall, die Verletzung, die Belastung und auch die öffentliche Wirkung durch ihre dahinterliegende Geschichte. Wenn am Ende ausgerechnet die Entschädigung bei der Organisation landet, wirkt das nicht mehr wie eine Opferhilfe. Es entsteht der Eindruck eines Kreislaufs, in dem Betroffene zum Ausgangspunkt strategischer Verfahren werden, während sich die Organisation womöglich über den nächsten Fall weiterfinanziert.
Das muss nicht zwangsläufig rechtswidrig sein. Moralisch einwandfrei wirkt die Vorgehensweise deshalb aber auch nicht! Wer sich als Anwalt der Opfer präsentiert, öffentliche Mittel erhält, private Großförderungen einwirbt und als „Trusted Flagger” bevorzugt behandelt wird, sollte erklären müssen, warum die rechtmäßige Entschädigung der Betroffenen in die eigene Prozessfinanzierung zurückfließt.
Digitale Gewalt braucht klare Grenzen
Digitale Gewalt kann reale und schwere Angriffe umfassen. Wer den Begriff zu weit auslegt, schwächt am Ende nicht nur die Meinungsfreiheit, sondern auch den Schutz, den Betroffene tatsächlich benötigen. Nicht alles, was verletzt, ist rechtswidrig. Nicht alles, was empört, ist direkt Gewalt. Und nicht alles, was jemand melden möchte, muss bevorzugt in die Plattformprüfung.
Bei HateAid stellt sich deshalb nicht nur die Frage, wie vielen Menschen tatsächlich geholfen wird. Es stellt sich auch die Frage, wie eng oder weit die gGmbH den eigenen Arbeitsbereich praktisch definiert. Genau hier braucht es mehr Transparenz statt schöner Begriffe.
Die Macht liegt in der Struktur
HateAid ist keine Zensurbehörde, aber die zugrunde liegende Problematik ist tiefergehend. Hier werden einfach zu viele Dinge miteinander vermischt, die nicht in einen Topf gehören. Um das zu ändern, braucht es keinen einzelnen Skandal und keine große Verschwörung. Es geht um ein Modell, in dem Beratung, Finanzierung, politische Nähe und digitale Durchsetzung ineinandergreifen. Das passt einfach nicht.
Wer so arbeitet, muss sich kritische Fragen gefallen lassen. Fragen nach den Kriterien, nach denen man Fälle annimmt. Nach der Rolle öffentlicher Gelder, die man empfängt. Fragen nach der Rückführung von Entschädigungen und nach der eigenen Lobbyarbeit. Fragen zur Transparenz als Trusted Flagger. Und nach der Grenze zwischen echter digitaler Gewalt und zulässiger, aber unbequemer Meinungsäußerung Dritter.
HateAid hatte vor der Veröffentlichung Gelegenheit zur Stellungnahme. Tarnkappe.info hat unter anderem Fragen zu Fallauswahl, Prozesskostenmodell, Rolle als Trusted Flagger, öffentlicher Förderung und Transparenz gestellt. Eine Antwort ging innerhalb der gesetzten Frist von 48 Stunden nicht ein. Und auch jetzt, Tage später, haben wir keine Reaktion erhalten.
Diese Macht kommt nicht als offizielles Verbot daher. Sie präsentiert sich als Beratung, als Förderprojekt, als strategische Klage und als privilegierter Meldekanal. Gerade deshalb sollte man diese Institution nicht unterschätzen.
Darüber sollte man in Deutschland reden, bevor solche Strukturen, in denen die gGmbH vieles vermischt, was offenkundig nicht zusammen passt, zum Normalzustand werden.




















