Pornhub und YouPorn bleiben vorerst erreichbar: Das OVG NRW stoppt die Websperren. EU-Recht setzt der deutschen Medienaufsicht Grenzen.
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen hat die Sperrverfügungen gegen Pornhub und YouPorn vorerst ausgebremst. Das Gericht sah darin erhebliche rechtliche Hürden durch bestehendes EU-Recht. Für den Jugendschutz bedeutet dies zwar einen Rückschlag, aber nicht das letzte Wort.
Das OVG NRW wies die Beschwerden der Medienanstalt gegen die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts zurück. Somit bleiben Pornhub und YouPorn in Deutschland vorerst erreichbar. Obwohl die Portale keine wirksame Altersverifikation einsetzen, stehen der deutschen Medienaufsicht offenbar europäische Rechtsvorgaben im Weg. Die Entscheidung wirft die Frage auf, wer den Jugendschutz im Netz durchsetzen kann, wenn Plattformbetreiber ihren Sitz im EU-Ausland haben.
Pornhub und YouPorn: OVG NRW stoppt die Websperren
Wirksame Alterskontrollen beim Aufruf von Pornhub oder YouPorn sucht man in Deutschland vergebens. Ein Klick auf die Bestätigung, mindestens 18 Jahre alt zu sein, reicht bereits aus, um dafür Zugang zu erlangen. Die Landesanstalt für Medien NRW wollte dies nicht länger hinnehmen.

Bereits 2020 ging sie deshalb gegen die Betreiberin von Pornhub und YouPorn, die Aylo Freesites Ltd., vor. Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) stellte Verstöße gegen den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag fest und beschloss Maßnahmen gegen die Anbieter. Die Medienaufsicht untersagte dem Unternehmen daraufhin zunächst, pornografische Inhalte ohne vorgeschaltete Alterskontrolle in Deutschland zu verbreiten. Da Zwangsgeldmaßnahmen erfolglos blieben, leitete sie danach Sperrmaßnahmen gegen Internetanbieter ein. Sie verpflichtete die Telekom Deutschland GmbH und Vodafone GmbH im April 2024 dazu, beide Plattformen für Nutzer in Deutschland zu sperren.
Aylo konnte die Blockaden jedoch durch einen Wechsel der Domain umgehen. Pornhub war statt über die .com-Adresse über pornhub.org erreichbar. Damit liefen die Sperren ins Leere. Die Maßnahmen der Zugangsanbieter setzten somit die angeordneten Sperren um, ohne den Zugang zu den Inhalten dauerhaft zu unterbinden. Auch VPN-Dienste und Proxys schränken die Wirksamkeit solcher Websperren ein, da sie sich damit umgehen lassen. Wie wenig die Sperrmaßnahmen in der Praxis bewirkten, zeigte sich bereits bei der ersten Pornhub-Sperre in Deutschland.
Gegen die Sperranordnung wehrte sich die Betreiberin Aylo Freesites Ltd. vor Gericht. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf setzte die Sperren 2025 im Eilverfahren vorläufig aus. Die Beschwerden der Medienanstalt gegen diese Entscheidungen wies das Oberverwaltungsgericht NRW am 9. Oktober 2026 in zwei Eilverfahren zurück. Die Verfahren tragen die Aktenzeichen 13 B 1351/25 und 13 B 1359/25. Die Beschlüsse sind unanfechtbar. Die Sperrverfügungen können damit vorerst nicht vollzogen werden.
Das Gericht bestreitet dabei keineswegs, dass der fehlende Schutz Minderjähriger ein Problem darstellt. Es sah vielmehr erhebliche rechtliche Hürden für die konkreten Sperrverfügungen. Der Streit um die Sperren und ihre Bedeutung für den Jugendschutz beschäftigt die Gerichte und die Öffentlichkeit allerdings schon länger.
EU-Recht bremst deutsche Sperrversuche aus
Entscheidend sind für den Rechtsfall die europäischen Vorgaben, die regeln, welcher Staat beziehungsweise welche Behörden für die Aufsicht über solche Plattformen zuständig sind. Das Herkunftslandprinzip soll verhindern, dass Unternehmen, die ihre Dienste innerhalb der EU anbieten, mit widersprüchlichen nationalen Regelungen konfrontiert werden. Online-Anbieter müssen sich grundsätzlich an die Vorschriften ihres Sitzstaats halten. Für YouPorn ist deshalb grundsätzlich Zypern zuständig.
Bei Pornhub greift hingegen eine Besonderheit. Wegen seiner hohen Nutzerzahlen gilt das Portal als sehr große Online-Plattform. Für die Durchsetzung der einschlägigen Pflichten aus dem Digital Services Act ist bei Pornhub deshalb die Europäische Kommission zuständig. Sie leitete bereits im Mai 2025 formelle Verfahren gegen Pornhub, Stripchat, XVideos und XNXX wegen möglicher Verstöße gegen den Digital Services Act (DSA) ein. Im März 2026 folgten vorläufige Feststellungen zu möglichen Verstößen mehrerer großer Pornoplattformen gegen Vorgaben zum Schutz Minderjähriger. Die Verfahren auf EU-Ebene laufen unabhängig davon weiter, ob deutsche Behörden den Zugang zu einzelnen Portalen über Netzsperren blockieren dürfen.
Die Angebote ohne wirksame Altersverifikation stehen zwar nicht im Einklang mit dem deutschen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag. Das OVG NRW hält die konkreten Sperrverfügungen dennoch für rechtlich problematisch. Neben dem Herkunftslandprinzip spielt dabei auch der DSA eine Rolle. Der seit Februar 2024 geltende DSA legt EU-weit einheitliche Pflichten für Anbieter digitaler Dienste fest. Nach Auffassung des Gerichts kann die Landesanstalt für Medien NRW daher nicht einfach auf nationale Jugendschutzvorschriften zurückgreifen, um die Sperren durchzusetzen.
Wer muss Pornhub und YouPorn dann in die Pflicht nehmen?
Mit den Eilbeschlüssen ist der Jugendschutz im Internet keineswegs abgeschafft. Das OVG NRW betonte, dass auch Plattformen aus anderen EU-Staaten pornografische Inhalte Minderjährigen nicht einfach zugänglich machen dürfen. Zudem sieht der Digital Services Act dabei Möglichkeiten vor, gegen Verstöße von Online-Plattformen vorzugehen. Entscheidend ist allerdings, welche Behörde dafür zuständig ist.
Dabei müssen nationale Behörden, europäische Aufsicht und der Sitzstaat der Plattform zusammenspielen. Wenn Zuständigkeiten ineinandergreifen oder sich gegenseitig begrenzen, droht der Schutz auf dem Papier besser zu funktionieren als in der Praxis. Nun müssen die zuständigen Stellen zeigen, dass sich die bestehenden Regeln auch durchsetzen lassen. Andernfalls bleibt die Frage offen, wie Minderjährige im Netz wirksam geschützt werden sollen.















