Der wissenschaftliche Dienst des Europäischen Parlaments schlägt einen erzwungenen Identitätsnachweis bei jeder VPN-Nutzung vor.
Ein neues Dokument, was im Auftrag des Europäischen Parlaments (EP) erstellt wurde, kommt zu dem Schluss, wer Kinder schützen will, müsse eine anonyme Nutzung des Internets verbieten. Die VPN-Nutzung sieht man als Schlupfloch für alle Verweigerer von Alterskontrollen der Social-Media-Anbieter an.
VPNs nutzen* Minderjährige zunehmend in Großbritannien und Frankreich, um gesetzliche Alterskontrollen nach Einführung verpflichtender Altersprüfungen zu umgehen. VPN-Dienste verschleiern bekanntlich die IP-Adresse ihrer Kunden und leiten den Datenverkehr über die VPN-Server in anderen Ländern um. Dadurch sind die Nutzer sichtbar mit der IP-Adresse aus einem Land ihrer Wahl. Sie können damit mühelos nationale Sperren oder Alterskontrollen umgehen. Ganz am Anfang entwickelte man VPNs für die Wahrung sicherer Unternehmensnetzwerke. Man setzt sie aber heutzutage bekanntlich sehr umfangreich im privaten Umfeld ein.
Die Debatte um eine Identifizierung im Fall einer VPN-Nutzung ist politisch aufgeladen. Gleich mehrere Kinderschutz-Organisationen fordern immer wieder strengere Regeln für VPNs oder sogar die Einführung von Altersverifikationen für die VPN-Dienste. Datenschutz- und Bürgerrechtsgruppen warnen hingegen, dass Alterskontrollen bei VPNs die Online-Anonymität und Privatsphäre gefährden würden.
Anstieg der VPN-Nutzung um bis zu 1.800 %
Seit Einführung vom Online Safety Act im Oktober 2023 müssen Plattformbetreiber in Großbritannien Kinder besser vor schädlichen Inhalten schützen. Nach Inkrafttreten des Gesetzes schossen die VPN-Downloads massiv nach oben. Proton VPN meldete einen Anstieg der täglichen Anmeldungen um 1.800 %. NordVPN sprach von etwa +1.000 % bei UK-Abos. Windscribe und andere Anbieter berichteten ebenfalls von starken Zuwächsen.
In Frankreich müssen seit dem Vorjahr Pornoseiten das Alter ihrer Besucher überprüfen. Marktführer Pornhub blockierte daraufhin den Zugriff für alle Besucher mit einer französischen IP-Adresse. Auch dort nahm die VPN-Nutzung nach Inkrafttreten des Gesetzes stark zu.
Technische Probleme bei Alterskontrollen
Die Ausarbeitung vom wissenschaftlichen Dienst des EP betont, dass eine zuverlässige Altersverifikation technisch schwierig bleibt. Schon jetzt umgehen viele Kinder derartige Überprüfungen mühelos. Sie malen sich beim Video-Ident einen Bart auf, nutzen die Daten von Familienmitgliedern oder die Dokumenten-Scans Dritter, soweit das Verfahren dies zulässt.
Das Dokument nennt für die Alterskontrollen verschiedene Verfahren, die möglich wären. Eine Option wäre die direkte Prüfung des vorgelegten Ausweises. Oder die Nutzung biometrischer Verfahren oder die Erkennung echter Personen nach dem „Liveness Detection“-Verfahren. Denkbar wäre auch eine gerätebasierte Altersfreigabe, wie sie in Kalifornien üblich ist. Derartige Ideen gab es aber auch schon anderswo.
Das „Double-Blind-Modell“ als Heilsbringer?
Das Papier hebt insbesondere das in Frankreich praktizierte „Double-Blind-Modell“ hervor. Der Betreiber der Website bei der Überprüfung erfährt nur, ob der Besucher alt genug ist. Der Verifizierungsdienst hingegen erfährt nicht, welche Website die Person besuchen möchte. Die Erfahrung zeigt aber: die besten Daten sind keine. Sobald irgendwo Daten anfallen, gibt es immer Organisationen oder Behörden, die schon nach kurzer Zeit ihr Interesse daran bekunden.
Der EU fehlt ein einheitlicher Ansatz
Die EU hat bislang keinen einheitlichen Ansatz zur Altersverifikation. Das Dokument beschreibt Diskussionen über ein europaweites „digitales Volljährigkeitsalter“ für soziale Medien. Länder wie Dänemark und Frankreich erwägen Verbote sozialer Medien für Minderjährige, die jünger als 16 oder 15 Jahre sind. Auch in Deutschland diskutiert man über ähnliche Pläne. Die EU-Kommission prüft im Rahmen des Digital Services Act (DSA) bereits Plattformen wie Snapchat, YouTube, Apple App Store und Google Play hinsichtlich ihrer Jugendschutzmaßnahmen.
Position des Europäischen Parlaments
Das Europäische Parlament sprach sich Ende 2025 für stärkere Altersverifikation aus. Man unterstützt dabei eine EU-weite Altersgrenze von 16 Jahren für soziale Medien.
VPN-Nutzung – unser Fazit
Das kürzlich vorgestellte Papier bewertet VPN-Dienste nicht pauschal negativ. Es erkennt ausdrücklich an, dass VPNs den Datenschutz fördern, die Überwachung erschweren und in autoritären Staaten Zugang zu unzensierten Informationen ermöglichen.
Der Fokus liegt jedoch darauf, dass VPNs zugleich ein erhebliches Problem für neue Jugendschutzgesetze darstellen könnten. Was die Politiker künftig aus dem Papier machen werden, bleibt allerdings abzuwarten.
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