Der Londoner High Court erlaubt Hollywood eine flexible Sperrwaffe gegen Piraten-Seiten – auch ohne bekannte Domains oder einen Markenbezug.
Die Filmindustrie hat in Großbritannien einen weitreichenden Erfolg im Kampf gegen Online-Piraterie erzielt. Der High Court in London genehmigte laut Motion Picture Association (MPA) erstmals eine sogenannte „Omnibus“-Blocking-Anordnung. Diese Sperrwaffe erlaubt es Rechteinhabern künftig, auch neue und ständig wechselnde Pirate-Domains blockieren zu lassen. Sie müssen dafür nicht mehr für jede einzelne Webseite oder Domain erneut vor Gericht ziehen.
Bislang mussten Hollywood-Studios bei Sperranträgen nach Section 97A des britischen Copyright-Gesetzes konkrete Domains benennen. Seit 2022 waren zusätzlich auch sogenannte „Pirate Brands“ erfasst, also Mirror- oder Kopierseiten mit ähnlichen Namen. Die neue Anordnung geht jedoch deutlich weiter.
Flexible Sperrwaffe ohne Markenbezug
Nach Darstellung der MPA bzw. ACE dürfen britische Internetprovider künftig auch Seiten blockieren, die lediglich bestimmte Kriterien eines „strukturell rechtsverletzenden Streaming-Dienstes“ erfüllen. Ein direkter Bezug zu bereits bekannten Piraten-Portalen oder deren Branding ist dafür offenbar nicht mehr erforderlich.
Damit reagiert Hollywood auf die zunehmende Professionalisierung der Szene. Betreiber illegaler Streaming-Portale wechseln ihre Domains inzwischen teilweise im Tagesrhythmus oder setzen automatisierte Systeme zur Massenregistrierung neuer Adressen ein.
KI könnte Sperren künftig noch schwieriger machen
Besonders brisant: Die MPA verweist in ihrer WIPO-Präsentation ausdrücklich auf kommende Bedrohungen durch „agentic AI“. Gemeint sind autonome KI-Systeme, die künftig selbstständig neue Pirate-Seiten erzeugen, verwalten und automatisch auf verschiedene Sperrmaßnahmen reagieren könnten.
Zwar gebe es bislang noch keine breit eingesetzten KI-gesteuerten Piraterie-Netzwerke. Technologien wie Bulk-Registration-APIs würden jedoch bereits heute dafür sorgen, dass neue Domains innerhalb weniger Minuten online gehen können.
Laut MPA operieren viele illegale Streaming-Angebote mittlerweile über rotierende Netzwerke generischer Domains, die bewusst keinen Bezug mehr zu bekannten Pirate-Marken aufweisen. Klassische Sperrlisten verlieren dadurch zunehmend ihre Wirkung.
Das Urteil ist weiterhin geheim
Bemerkenswert ist allerdings die geringe Transparenz rund um die neue Blocking-Order. Das Urteil im Verfahren Columbia Pictures vs. British Telecommunications vom 7. Mai 2026 wurde bislang weder bei BAILII noch im britischen Nationalarchiv veröffentlicht.
Weder die beteiligte Kanzlei Wiggin noch die betroffenen Internet-Provider äußerten sich bislang öffentlich dazu. Details über die konkreten Kriterien, nach denen künftig Domains auf Sperrlisten landen können, bleiben daher unklar.
Kritiker dürften bei der neuen Sperrwaffe insbesondere die mangelnde Nachvollziehbarkeit beanstanden. Bereits bei bisherigen dynamischen Sperrlisten war oft kaum nachvollziehbar, welche Domains man nachträglich ergänzt hat und warum.
MPA fordert globale Ausweitung der flexiblen Netzsperren
Die MPA betrachtet Netzsperren seit Jahren als zentrales Mittel gegen Urheberrechtsverletzungen. Nach eigenen Angaben existieren entsprechende Maßnahmen mittlerweile in über 50 Ländern. Die Lobbyorganisation der amerikanischen Filmindustrie drängt zudem darauf, ähnliche Modelle künftig auch in den USA einzuführen.
MPA-Chefin Karyn Temple begrüßte die Entscheidung des High Court bereits öffentlich. Das Urteil zeige, dass sich Anti-Piraterie-Maßnahmen an moderne Bedrohungen anpassen müssten. Gleichzeitig betonte sie, die Sperrmaßnahmen würden weiterhin unter gerichtlicher Kontrolle stehen.



















