Die Regierung von Sachsen führt offenbar ein Überwachungs-Upgrade samt KI-Auswertung, behördliche Trojaner und Gesichtserkennung ein.
Die sächsische Polizei soll künftig womöglich sehr viel mehr dürfen. Wenn man das Gesetz verabschiedet, dürfen die Polizeibeamten Smartphones hacken, Gesichter automatisch erkennen und Bürger mittels KI-gestützter Analysen durchleuchten. Möglich wird das durch eine Einigung von CDU, SPD und dem Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) auf eine umstrittene Novelle des Polizeivollzugsdienstgesetzes (SächsPVDG). Trotz massiver Kritik von Bürgerrechtlern und Datenschutzexperten zeichnet sich im Landtag eine Mehrheit für ein massives Überwachungs-Upgrade ab.
Staatstrojaner für die Gefahrenabwehr in Sachsen
Besonders brisant ist die geplante Einführung der sogenannten Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) für die Gefahrenabwehr. Mit dem Begriff Gefahrenabwehr sind alle Maßnahmen der Polizei oder anderer Behörden gemeint, die nicht der Aufklärung bereits begangener Straftaten dienen, sondern der Verhinderung zukünftiger Gefahren. Ein wenig Fantasie der Mitarbeiter vorausgesetzt, werden die Behörden wahrscheinlich daraus zahlreiche Verdachtsfälle basteln, damit sie Tatverdächtige digital verwanzen können.
Konkret dürfte die Polizei künftig Schadsoftware auf Smartphones und Computern installieren, um verschlüsselte Kommunikation von Tatverdächtigen direkt an der Quelle mitzulesen. Kritiker sehen darin einen schweren Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung. Sicherheitslücken müssten bewusst offengehalten werden, damit solche Maßnahmen überhaupt funktionieren können. Damit werde die IT-Sicherheit aller Bürger von Sachsen geschwächt.
Gesichtserkennung und Verhaltensscanner
Ebenfalls vorgesehen sind automatisierte Gesichts- und Stimmensuchen im Internet sowie eine KI-gestützte Videoüberwachung. Die Software soll verdächtige Verhaltensmuster erkennen und Personen identifizieren können.
Geplant ist sogar eine Live-Gesichtserkennung. Personen könnten dadurch über mehrere Kameras hinweg verfolgt werden. Offiziell soll dies vor allem der Terrorabwehr dienen. Mehrere Bürgerrechtsorganisationen warnen hingegen vor einer schleichenden Einführung flächendeckender biometrischer Überwachung, wie Netzpolitik.org berichtet.
Bereits während der Anhörungen im Innenausschuss hatten Sachverständige auf mögliche Konflikte mit der europäischen KI-Verordnung hingewiesen. Dennoch halten die Regierungsfraktionen an den Plänen fest.
Sachsen: Datenanalyse mit KI – aber ohne Palantir
Bei der automatisierten Datenanalyse hat der Gesetzgeber einzelne Punkte abgeschwächt. Anders als in Bayern, Hessen oder Nordrhein-Westfalen soll in Sachsen keine Software des umstrittenen US-Unternehmens Palantir eingesetzt werden.
Stattdessen soll eine eigene Analyseplattform Datenbestände der Polizei verknüpfen und auswerten. Unter bestimmten Voraussetzungen sollen dabei sogar selbstlernende Systeme zum Einsatz kommen. Im Gesetz findet sich zwar die Vorgabe, dass die Entscheidungslogik der Systeme nachvollziehbar sein müsse.
Datenschützer halten diese Einschränkung jedoch für wenig glaubwürdig. Hochkomplexe KI-Systeme seien faktisch nicht vollständig transparent. Die Regelung wirke daher eher wie ein politisches Feigenblatt, bemängeln Kritiker.
Kennzeichenscanner und Bodycams in Wohnungen
Weitere neue Befugnisse betreffen die automatisierte Erfassung von Kfz-Kennzeichen sowie den Einsatz von Bodycams in Wohnungen. Zwar hat die Landesregierung von Sachsen einzelne Voraussetzungen verschärft, grundsätzlich bleiben die Maßnahmen aber Bestandteil des Gesetzespakets.
Beim Kennzeichenscanning der Verkehrsteilnehmer reicht künftig der Verdacht auf Straftaten mit „grenzüberschreitender Relevanz“. Da große Teile Sachsens weniger als 30 Kilometer von Polen oder Tschechien entfernt liegen, könnte die Maßnahme somit in weiten Landesteilen Anwendung finden.
BSW schwankt zwischen Bürgerrechten und Sicherheitspolitik
Für besondere Irritation sorgt die Rolle des BSW. Noch vor wenigen Wochen hatte die Partei gemeinsam mit Landesverbänden in Brandenburg und Thüringen vor immer weitergehenden Überwachungsbefugnissen gewarnt.
Parteichefin Amira Mohammed Ali erklärte damals, man wolle verhindern, dass Bürger „grenzenlos durchleuchtet“ und unter Generalverdacht gestellt würden. Auch die Wirksamkeit von KI-Überwachung sei wissenschaftlich nicht belegt.
Nun trägt das BSW jedoch bei der Abstimmung genau jene Instrumente mit, die man zuvor kritisiert hatte. Nach Medienberichten soll es wegen dem Überwachungs-Upgrade innerhalb der Fraktion erheblichen Widerstand geben. Die Zustimmung zur Novelle gilt keineswegs als geschlossen. Immerhin hat das BSW die landesweite Nutzung von Tasern (Elektroschockern) für den Polizeieinsatz verhindert.
Bürgerrechtler schlagen Alarm
Aus Sicht der Zivilgesellschaft überwiegen die Risiken deutlich. Vertreter des Chaos Computer Clubs, der Datenpunks und weiterer Bürgerrechtsorganisationen sprechen von einem „Desaster“.
Die wenigen Nachbesserungen änderten nichts daran, dass Sachsen künftig auf Technologien setzen wolle, die tief in die Privatsphäre eingreifen. Besonders problematisch seien die geplante Quellen-TKÜ, automatisierte Verhaltensanalysen und biometrische Gesichtserkennung.
Zudem warnen Kritiker vor einem langfristigen Effekt: Die heute geschaffenen Befugnisse könnten künftig andere Regierungen mit deutlich geringeren Hemmungen nutzen.
Abstimmung zum Überwachungs-Upgrade für Ende Juni geplant
Viel Zeit für öffentlichen Protest bleibt nicht mehr. Bereits am 11. Juni soll der Innenausschuss über den Änderungsantrag beraten. Die endgültige Abstimmung im Sächsischen Landtag ist für den 24. Juni vorgesehen.
Hintergrund ist ein Gerichtsurteil, das Teile des bisherigen Polizeigesetzes nur noch bis Ende Juni gelten lässt. Die Staatsregierung drängt deshalb auf eine schnelle Verabschiedung. Damit könnte Sachsen schon bald zu den Bundesländern gehören, die ihrer Polizei die weitreichendsten digitalen Überwachungsinstrumente Deutschlands zur Verfügung stellen.


















