gläserne Bürger, Daten
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Bildquelle: Claudio Schwarz, Lizenz

Bundesrat fordert sechs Monate Vorratsdatenspeicherung: Der gläserne Bürger rückt näher

Kommt der gläserne Bürger? Dem Bundesrat reichen die Vorschläge nicht. Man will die Vorratsdatenspeicherung auf sechs Monate ausweiten.

Die geplante Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung könnte deutlich weiter gehen als bislang bekannt. Während die Bundesregierung eine Speicherung von IP-Adressen für drei Monate vorsieht, fordert der Rechtsausschuss des Bundesrates nun eine Verdopplung auf sechs Monate. Datenschützer schlagen Alarm und warnen vor einem weiteren Schritt hin zur anlasslosen Massenüberwachung der Bevölkerung. Kommt der gläserne Bürger?

Mehr Daten, längere Speicherung

Der aktuelle Gesetzentwurf verpflichtet Internetanbieter dazu, die IP-Adressen sämtlicher Kunden zu speichern. Doch damit nicht genug: Zusätzlich sollen Anschlusskennungen, Nutzerkennungen, Portnummern sowie sekundengenaue Zeitstempel über Beginn und Ende jeder IP-Zuweisung gespeichert werden.

Die Daten der Vorratsdatenspeicherung ermöglichen es den Behörden, Internetaktivitäten einer konkreten Person zuzuordnen. Je länger die Daten vorliegen, desto einfacher wird die Erstellung detaillierter Bewegungs- und Persönlichkeitsprofile. Doch wer sich die Empfehlungen des Rechtsausschusses vom Bundesrat anschaut, stellt direkt fest, dass die Forderungen weit darüber hinausgehen.

Kritiker sehen darin einen schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte. Schließlich werden nicht Verdächtige überwacht, sondern die gesamte Bevölkerung. Wer das vermeiden will, sollte einen VPN-Dienst* seiner Wahl einsetzen. irgendwie hatten wir die Verlängerung der VDS ja schon im Vorfeld vermutet.

Überwacht euch selbst
Kommt doch der gläserne Bürger? Foto von opyh, thx! (CC BY 2.0).

Bundesrat will Zugriff massiv ausweiten

Besonders brisant ist eine weitere Forderung des Rechtsausschusses: Nicht nur Bundesbehörden sollen auf die gespeicherten Daten zugreifen dürfen. Auch sämtliche Länderpolizeien sowie die Geheimdienste der Länder sollen künftig entsprechende Abrufrechte erhalten.

Damit würde sich der Kreis der zugriffsberechtigten Behörden erheblich erweitern. Datenschützer befürchten eine schleichende Zweckentfremdung der ursprünglich zur Strafverfolgung vorgesehenen Datensammlung. Schon heute sehen die Pläne Zugriffsmöglichkeiten für Strafverfolger, Nachrichtendienste, Finanzbehörden und den Zoll vor. Eine enge Zweckbindung fehlt weitgehend.

Neue Sicherungsanordnungen gehen noch weiter

Neben der klassischen Vorratsdatenspeicherung sieht der Gesetzentwurf ein weiteres Instrument vor: sogenannte Sicherungsanordnungen.

Diese sollen Internet- und E-Mail-Anbieter verpflichten können, zusätzliche Verkehrs-, Nutzungs-, Standort- und sogar Inhaltsdaten zu sichern. Die Maßnahme erinnert zwar an das oft diskutierte Quick-Freeze-Verfahren, geht jedoch deutlich darüber hinaus. Während Quick Freeze erst bei einem konkreten Verdacht greift, schaffen die geplanten Regelungen neue Möglichkeiten zur umfassenden Datensicherung und späteren Auswertung.

Warnung vor nicht anonymen downloads von Serien
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Richter außen vor: Kontrolle der Justiz entfällt

Für zusätzliche Kritik sorgt der geplante Verzicht auf verpflichtende richterliche Genehmigungen bei Sicherungsanordnungen. Stattdessen sollen Staatsanwaltschaften die Maßnahmen eigenständig anordnen können.

Bei Gefahr im Verzug soll sogar die Anordnung durch Ermittlungsbeamte möglich sein. Erst der spätere Abruf der Daten würde unter Richtervorbehalt stehen. Einige Juristen sehen darin eine problematische Verschiebung der Gewaltenteilung. Die unabhängige Kontrolle durch die Justiz würde an entscheidender Stelle entfallen.

Vorratsdatenspeicherung: Alte Debatte, neue Dimension

Die Vorratsdatenspeicherung beschäftigt Deutschland seit mehr als zwei Jahrzehnten. Mehrfach wurden entsprechende Regelungen von Gerichten kassiert oder eingeschränkt. Der Europäische Gerichtshof betonte zuletzt erneut, dass anlasslose Massenüberwachung nur unter sehr engen Voraussetzungen zulässig sei.

Ob eine sechsmonatige Speicherung tatsächlich mit europäischem Recht vereinbar wäre, erscheint fraglich. Bereits die von der Bundesregierung geplanten drei Monate werden von zahlreichen Experten als rechtlich problematisch bewertet.

Der gläserne Bürger droht: Datenschutz als Kollateralschaden?

Aus Sicht von Bürgerrechtlern zeigt die aktuelle Debatte erneut ein bekanntes Muster: Sicherheitsbehörden fordern immer umfangreichere Datensammlungen, während die Risiken für Datenschutz und Privatsphäre in den Hintergrund geraten.

Die geplante Speicherung betrifft nicht einzelne Verdächtige, sondern Millionen unbescholtener Bürgerinnen und Bürger. Wer wann online war, welche Dienste genutzt wurden und von welchem Ort aus kommuniziert wurde, soll künftig über Monate nachvollziehbar bleiben.

Der Bundesrat sendet damit ein deutliches Signal: Mehr Überwachung gilt weiterhin als politisch wünschenswert. Die Frage bleibt jedoch, ob man die Freiheit der Bürger dafür erneut einschränken darf. darf. Und auch wie lange es dauert, bis die Gerichte dieses Gesetz wieder einkassieren werden.

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Lars Sobiraj

Über

Lars Sobiraj fing im Jahr 2000 an, als Quereinsteiger für verschiedene Computerzeitschriften tätig zu sein. 2006 kamen neben gulli.com noch zahlreiche andere Online-Magazine dazu. Er ist der Gründer von Tarnkappe.info. Früher brachte Ghandy, wie er sich in der Szene nennt, an verschiedenen Hochschulen und Fortbildungseinrichtungen den Teilnehmerinnen und Teilnehmern bei, wie das Internet funktioniert. In seiner Freizeit geht er am liebsten mit seinem Hund spazieren.