Polizeibeamter analysiert auf Bildschirmen Standortdaten und digitale Bewegungsprofile aus kommerziellen Datenquellen. (Symbolbild)
Der Handel mit Standortdaten wirft neue Fragen zu Überwachung, Datenschutz und Rechtsstaatlichkeit auf. (Symbolbild)
Bildquelle: ChatGPT

Polizei nutzt Databroker: Überwachung ohne Richterbeschluss?

Die Polizei nutzt Databroker und kauft offenbar Standortdaten aus Apps. Datenschützer warnen vor Überwachung ohne Richterbeschluss.

Ermittlungsbehörden kaufen Bewegungsdaten von Millionen Smartphones und analysieren damit Aufenthaltsorte, Bewegungsprofile und soziale Verbindungen. Dass inzwischen auch die deutsche Polizei Databroker nutzt, zeigen Recherchen von netzpolitik.org und dem Bayerischen Rundfunk. Mindestens zwei Landeskriminalämter haben demnach auf kommerziell gehandelte Daten zurückgegriffen. Datenschützer warnen vor einer möglichen Umgehung rechtsstaatlicher Kontrollmechanismen, während Rechtsexperten die rechtliche Grundlage der Praxis infrage stellen.

Vom Werbetracking zur Strafverfolgung

Sowohl das Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern als auch das LKA Brandenburg haben gegenüber den Rechercheteams von netzpolitik.org und dem Bayerischen Rundfunk die Nutzung kommerziell beschaffter Daten für Ermittlungen eingeräumt.

Das Landeskriminalamt Brandenburg erklärte, zur Bekämpfung unterschiedlicher Kriminalitätsphänomene anlassbezogen auf Datenhändler oder andere Anbieter kommerziell erwerblicher Daten zurückzugreifen. Insbesondere in den Bereichen Cybercrime und Wirtschaftskriminalität würden Daten kommerzieller Anbieter erhoben. Diese dienten nach Angaben der Behörde „in der Regel zur Analyse von Täter- und Tatzusammenhängen“.

In Mecklenburg-Vorpommern sollen nach den Recherchen von netzpolitik.org und dem Bayerischen Rundfunk hingegen auch Standortdaten aus der Werbeindustrie genutzt worden sein. Damit ist erstmals dokumentiert, dass eine deutsche Polizeibehörde auf Daten zurückgriff, die ursprünglich für Werbezwecke gesammelt wurden. Erst auf eine weitere Presseanfrage präzisierte das LKA, dass zu den genutzten Informationen auch Standortdaten aus dem Werbe-Ökosystem gehörten. Zugleich erklärte die Behörde, deren Nutzung sei „gegenwärtig und auch zukünftig“ nicht mehr vorgesehen.

Datenschützer und Rechtsexperten sehen darin nicht nur erhebliche Risiken für die Privatsphäre der Bürger, sondern auch die Gefahr, dass rechtsstaatliche Kontrollmechanismen umgangen werden könnten. Dadurch stellt sich die Frage, ob staatliche Stellen Informationen erwerben dürfen, für deren direkte Beschaffung normalerweise hohe rechtliche Hürden gelten würden.

Woher stammen die Daten?

Die Informationen stammen dabei aus dem milliardenschweren Geschäft der Databroker. Viele Smartphone-Apps sammeln umfangreiche Daten über ihre Nutzer, darunter Standortinformationen, Gerätekennungen und weitere personenbezogene Informationen, oftmals ohne das Wissen der Betroffenen. Über integrierte Tracking-Komponenten gelangen diese Daten an Werbenetzwerke und anschließend an spezialisierte Datenhändler. Dort werden sie gebündelt, ausgewertet und weiterverkauft.

Als wertvoll stellen sich hierbei besonders die präzisen Standortdaten heraus. Sie verraten nicht nur, wo sich ein Smartphone gerade befindet. Über längere Zeiträume lassen sich daraus Bewegungsprofile, Wohnorte, Arbeitsplätze, Freizeitaktivitäten und persönliche Gewohnheiten ableiten. Aus Sicht von Datenschützern handelt es sich dabei um hochsensible Informationen.

Polizei nutzt Databroker: Umgehung des Richtervorbehalts?

Für Funkzellenabfragen ist grundsätzlich ein Richterbeschluss erforderlich. Auch zahlreiche weitere Maßnahmen der Telekommunikationsüberwachung unterliegen einem Richtervorbehalt. Hier beginnt die rechtliche Problematik. Der Markt für kommerzielle Standortdaten eröffnet Ermittlungsbehörden einen alternativen Weg. Statt Telekommunikationsanbieter zur Herausgabe von Informationen zu verpflichten, könnten Behörden entsprechende Daten direkt bei privaten Anbietern erwerben.

Der Landesdatenschutzbeauftragte von Mecklenburg-Vorpommern, Sebastian Schmidt, sieht deshalb die Gefahr, dass dieser Schutzmechanismus durch den Ankauf kommerzieller Standortdaten umgangen werden könnte. Nach Bekanntwerden der Vorgänge hat Schmidt ein Prüfverfahren gegen das LKA Mecklenburg-Vorpommern eingeleitet. Nach Angaben von netzpolitik.org und BR soll dabei insbesondere die rechtliche Zulässigkeit der Nutzung kommerzieller Standortdaten untersucht werden.

Ein Blick in die USA zeigt, dass diese Debatte auch international geführt wird. Dort kritisieren Bürgerrechtler seit Jahren, dass Behörden Standortdaten über Databroker erwerben können, obwohl für den direkten Zugriff auf vergleichbare Informationen häufig richterliche Anordnungen erforderlich wären. Kritiker sehen darin eine mögliche Umgehung rechtsstaatlicher Schutzmechanismen. Das FBI hat mittlerweile eingeräumt, kommerziell verfügbare Standortdaten zu nutzen, was die Diskussion über Databroker zusätzlich befeuert.

Jurist spricht von möglicher Rechtswidrigkeit

Laut den Recherchen von netzpolitik.org und dem Bayerischen Rundfunk kommt der Münchner Polizeirechtler Professor Mark Zöller zu einem eindeutigen Urteil. Nach Einschätzung Zöllers ist die Nutzung solcher Daten durch Polizeibehörden nach derzeitiger Rechtslage rechtswidrig. Eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage für einen solchen Einsatz existiere derzeit nicht. Die Berufung auf allgemeine Ermittlungsbefugnisse reiche dafür nicht aus.

Zöller spricht sogar von einem „wirklich massiven“ Risiko. Behörden könnten über kommerzielle Anbieter Informationen erhalten, die ihnen auf verfassungskonformem Weg eigentlich nicht zugänglich wären. Sein Fazit: Wer solche Daten derzeit nutze, handle ohne ausreichende gesetzliche Grundlage.

ADINT: Die neue Generation der Überwachung

International ist diese Form der Datenauswertung als „Advertising Intelligence“ oder kurz ADINT bekannt. Spezialisierte Unternehmen analysieren Daten aus Werbenetzwerken und mobilen Apps und stellen sie Behörden über komfortable Suchoberflächen zur Verfügung. Nutzer können bestimmte Regionen auswählen, Bewegungsmuster untersuchen oder Geräte identifizieren, die sich zu bestimmten Zeitpunkten an bestimmten Orten aufgehalten haben.

Polizeibeamter wertet kommerzielle Standortdaten und Bewegungsprofile auf digitalen Analyseplattformen für Ermittlungen aus. (Symbolbild)
Polizei nutzt Databroker: Aus kommerziell erhobenen Daten lassen sich Bewegungsmuster und Verbindungen rekonstruieren. (Symbolbild)

Eine aktuelle Untersuchung des Citizen Lab der Universität Toronto beschreibt detailliert das System „Webloc“ des US-Unternehmens Penlink. Die Plattform soll Daten von hunderten Millionen Mobilgeräten weltweit auswerten können. Zu den bekannten Kunden zählen laut der Studie Polizeibehörden, Geheimdienste und Sicherheitsbehörden in den USA, Ungarn und weiteren Staaten.

Die Recherche-Serie „Databroker Files“, auf der Teile der aktuellen Berichterstattung aufbauen, wurde bereits mehrfach ausgezeichnet. Dazu zählen der Grimme Online Award 2024, der Datenschutz Medienpreis (DAME) 2024 sowie der Innovation Award des European Press Prize 2025.

Standortdaten als Gefahr für die Privatsphäre aller Bürger

Anders als bei klassischen Ermittlungsmaßnahmen stehen nicht einzelne Verdächtige im Fokus. Stattdessen werden riesige Datenbestände ausgewertet, die Informationen über Millionen unbeteiligter Menschen enthalten. Selbst wenn nur einzelne Personen untersucht werden sollen, basiert die Analyse auf Datensätzen, die ursprünglich von einer enormen Zahl von Smartphone-Nutzern stammen.

Kritiker sehen darin eine Form der Massenüberwachung durch die Hintertür. Datenschützer warnen bereits seit Jahren vor dem unkontrollierten Handel mit Standortdaten. Die Informationen könnten nicht nur von Polizeibehörden genutzt werden, sondern ebenso von Geheimdiensten, Wirtschaftsspionen oder kriminellen Akteuren.

Viele Behörden schweigen

Auffällig dabei ist die mangelnde Transparenz vieler Polizeibehörden. Zwar erklärten die Landeskriminalämter in Bremen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein gegenüber netzpolitik.org und dem Bayerischen Rundfunk, keine kommerziellen Standortdaten für Ermittlungen zu nutzen. Neun weitere Landeskriminalämter wollten jedoch weder bestätigen noch dementieren, ob sie auf entsprechende Datenquellen zugreifen. Stattdessen verwiesen sie auf Geheimschutzgründe oder polizeitaktische Erwägungen.

Auch auf Bundesebene herrscht weitgehend Funkstille. Die Bundesregierung wollte sich bereits Ende 2025 nicht dazu äußern, ob Bundespolizei oder Bundeskriminalamt entsprechende Datenquellen nutzen.

Kommerzielle Standortdaten zwischen Ermittlungsinteresse und Grundrechten

Die Enthüllungen zeigen, dass der Handel mit Smartphone-Daten nicht mehr nur ein Datenschutzproblem darstellt. Wenn die Polizei Databroker nutzt, berührt das zentrale Fragen demokratischer Kontrolle, Rechtsstaatlichkeit und Transparenz. Im Kern geht es darum, ob staatliche Stellen Informationen erwerben dürfen, die sie auf direktem Weg nur unter strengen gesetzlichen Voraussetzungen erhalten würden.

Über

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.