Japan geht gegen Piratenseiten vor. Die Regierung beschloss letzten Freitag, Internetprovider anzuhalten, illegale Websites zu sperren.
Japan, das Ursprungsland der Mangas, hat die Absicht, gegen die illegale Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Comics und anderen digitalen Inhalten vorzugehen. Die Regierung in Tokio hat am Freitag beschlossen, Internetprovider aufzufordern, entsprechende Webseiten zu sperren.
Japan will Netzsperren verbindlich machen
Was zunächst noch auf freiwilliger Basis ablaufen soll, plant die Regierung bereits für 2019, das Blockieren von Webseiten im Gesetz zu verankern. Manga-Piraterie soll laut Schätzungen Schäden in Milliardenhöhe verursachen, zudem stünde die Zukunft der Content-Industrie des Landes auf dem Spiel, gab Regierungschef Shinzo Abe laut japanischen Medien bei einem Treffen von Ministern und Experten für geistiges Eigentum bekannt. Aktuell gilt in Japan das Site-Blocking-Gesetz nur für Kinderpornografie.
Manga gehören zu einem bedeutenden Teil der japanischen Literatur sowie auch der dortigen Medienlandschaft. Der Mangamarkt (Manga ist der japanische Begriff für Comics) ist der weltweit größte Comicmarkt. Die Wurzeln des japanischen Comics reichen schon bis in das Mittelalter zurück. Aber erst Ende des 19. Jahrhunderts, als Japan sich dem Westen öffnete, wurden auch ausländische Impulse aufgenommen. Es wurden verschiedene Satire-Magazine gegründet, in denen man Mangas nach dem Vorbild der westlichen Comics darstellte. Diese waren schwarz-weiß und doch im traditionellen, typischen Stil japanischer Zeichnungen gehalten.
Digitaler Manga-Markt leidet enorm unter Piraterie
Entgegen der Ergebnisse einer Studie von Professor Tatsuo Tanaka von der Wirtschaftsfakultät der Universität Keio in Tokio, vom Anfang vorigen Jahres, die herausfand, dass sich unter bestimmten Voraussetzungen eine hohe illegale Verfügbarkeit von Werken sogar positiv auf die Verkaufszahlen von Mangas auswirken kann, würde gemäß Aussagen von Mainichi Shimbun, einer japanischen Tageszeitung, der digitale Manga-Markt aufgrund populärer Raubkopie-Webseiten zunehmende Verluste verzeichnen.
Die jüngsten Beschlüsse der Regierung zielen nun darauf ab, mit drastischen Maßnahmen einer solchen Entwicklung entgegenzuwirken. Zum Treffen optimaler Entscheidungen für das weitere Vorgehen möchte die Regierung ein Beratungsgremium aus Dienstleistern und Experten einrichten und außerdem dem Landtag einen neuen Gesetzesentwurf präsentieren, mit dem „Leech-Sites“ eingeschränkt werden sollen. Im besonderen Mittelpunkt der Aufmerksamkeit befinden die drei bekanntesten illegalen Webseiten: Mangamura, AniTube! und MioMio.
Piraterie-Seiten mit steigenden Besucher- und Zugriffszahlen
Laut Mainichi Shimbun erzielt allein Mangamura monatlich mehr als 100 Millionen Leser. Nahmen seit letztem August die Besucher der drei Raubkopie-Webseiten zu, sanken im selben Zuge die Verkaufszahlen von digitalen Comics in Japan, wo noch die Erlöse seit 2012 am Steigen waren, so Mainichi Shimbun. Japans Content Overseas Distribution Association (CODA) wartet da sogar mit konkreten Zahlen auf. Demgemäß wurden zwischen September 2017 und Februar 2018 den Urhebern in Japan durch illegale Angebote im Internet ein geschätzter Schaden von mehr als 400 Milliarden Yen (3,73 Milliarden US-Dollar) zugefügt.
Mainichi Shimbun bemerkt, dass sich die geplante Neuregelung, Webseiten zu blockieren, als verfassungsfeindlich herausstellen könnte: Zum einen wird die Privatsphäre der Kommunikation verletzt, zum anderen könnte die Maßnahme als Zensur gelten. Artikel 21 der japanischen Verfassung besagt.
Japan verletzt die Privatphäre der Kommunikation
„Die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit sowie die Rede-, Presse- und alle anderen Ausdrucksformen sind zulässig. Es darf weder eine Zensur geschehen noch die Geheimhaltung jeglicher Kommunikationsmittel verletzt werden.“ Allerdings würde die Regierung dem mit dem Argument, dass Raubkopien Verleger und Schöpfer schädigen, widersprechen. Zudem wäre das Sperren von Webseiten nach dem Strafgesetzbuch-Artikel „Abwenden der gegenwärtigen Gefahr“ gestattet. Es kommt also ganz auf die jeweilige Interpretation an.
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