youtube, urheberrechtsverletzungen
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Haftbar: YouTube muss Inhalte der User vor Upload prüfen

Ein österreichisches Gericht stellte fest, dass YouTube für die bei ihnen von Usern begangenen Urheberrechtsverletzungen selbst haftet.

In erster Instanz hat das Wiener Handelsgericht am 07.06.2018 entschieden, dass die Google-Plattform YouTube direkt für die Urheberrechtsverletzungen der Nutzer haftbar gemacht werden kann. Der Videodienst wird nicht als neutraler Vermittler angesehen. Er sollte folglich schon im Vorfeld Inhalte prüfen, um Urheberrechtsverletzungen entgegenzuwirken. Das Urteil ist ein Sieg des österreichischen Privatsenders Puls 4, der zum Medienkonzern ProSiebenSat.1 gehört.

Wiener Handelsgericht spricht Urteil zu Ungunsten von YouTube

Der Rechtsspruch des Handelsgerichtes ist das Ergebnis aufwändiger Untersuchungen, in denen die hauptsächlichen Funktionsweisen von YouTube unter die Lupe genommen wurden. YouTube nimmt für sich das Host-Provider Privileg nach den Bestimmungen des E-Commerce-Gesetzes in Anspruch und beruft sich darauf. Darin ist festgelegt, dass technische Dienstleister als Vermittler nicht für die von einem Nutzer eingestellten Inhalte haften müssen.

Allerdings konnte das Gericht die „neutrale Rolle“ von YouTube nicht bestätigen, die für diese Bestimmungen als Voraussetzung nötig gewesen wäre. „Durch die erfolgten Verknüpfungen, Sortierungen, Filterungen und Verlinkungen, insbesondere durch Erstellung von Inhaltsverzeichnissen nach vorgegebenen Kategorien, Ermittlung des Surfverhaltens der Nutzer und Erstellung eines maßgeschneiderten Surfvorschlags, Anbieten von Hilfestellungen etc. verlässt YouTube die Rolle eines neutralen Vermittlers und kann sich daher nicht auf das Host-Provider Privileg berufen…“

Keine Neutralität, folglich kein Host-Provider-Privileg

Die Entscheidung hat sicherlich nicht nur für YouTube weitreichende Konsequenzen. Sie müssen künftig bereits vorab prüfen, dass User ihrer Plattform keine rechtsverletzenden Inhalte hochladen. Das Urteil könnte zudem als Grundlage für weitere, noch kommende Klagen dienen.

Markus Breitenecker, Geschäftsführer des Fernsehsenders PULS 4, sieht in dem Urteil einen „Meilenstein für die Bemühungen von Rechteinhabern weltweit, ihre Inhalte und die Möglichkeiten, sie wirtschaftlich zu verwerten, zurückzuerobern. Die Medien, die sich soziale Netzwerke nennen, werden erkennen müssen, dass sie für die Inhalte, mit denen sie viele Millionen verdienen, auch Verantwortung übernehmen müssen. Das ist ein wirklicher Gamechanger.“ Markus Breitenecker ist weiterhin der Ansicht, dass dieser Beschluss „das Internet revolutionieren könnte“.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Die Entscheidung der ersten Instanz ist noch nicht rechtskräftig. YouTube wolle den Beschluss eingehend prüfen, um sich dann alle Optionen inklusive Berufung offen zu halten.

Foto TymonOziemblewski, thx! (CC0 1.0 PD)

Tarnkappe.info

Über

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.