Rechtsanwalt Thomas Urmann erhält zirka zehn Morddrohungen pro Tag. Im Dezember sind schätzungsweise 20.000 Abmahnungen an Nutzer des Porno-Portals RedTube verschickt worden, weitere wurden schon angekündigt. Der Zeit sagte der Geschäftsführer von U+C, er habe sowieso mit erheblicher Gegenwehr gerechnet. Beim Betreten dieses juristischen Neulands habe man natürlich vielen Leuten auf die Füße getreten.
In Richtung Landgericht Köln sagte er, einige Kammern scheinen sich den „populistisch formulierten Berichten“ der Medien zu „beugen„, weil diese ankündigten, die Beschlüsse zur Preisgabe der Identitäten der Anschlussinhaber zu widerrufen. Urmann glaubt, die Richter würden sich damit einfach der „vermeintlichen Mehrheitsmeinung“ anschließen. In diesem Falle würde alleine (die enorme) Lautstärke (des Protests) zum alleinigen Argument. Den Kollegen, die ihn bei der Staatsanwaltschaft angezeigt haben bescheinigt er, diese hätten einen „schwierigen Charakter“. Er habe die Grenze zu unzulässigen Handlungen nie überschritten.
Gingen 3.4 Millionen Euro an U+C ?
Bei 170 Euro Honorar und 20.000 verschickten Abmahnungen hätte The Archive AG eigentlich vorher 3.4 Millionen Euro an U+C überweisen müssen. Das deutsche Recht sieht vor, dass der Abmahner das volle Risiko für seine Handlungen trägt. Vertragliche Regelungen zwischen Rechteinhaber und Kanzlei dürfen diese Regelung nicht aufheben. Anwälte sollen primär die Rechtspflege für ihre Mandanten durchführen und nicht in erster Linie gewinnstrebende Unternehmer sein, so sieht es zumindest der Gesetzgeber vor. Auf Nachfrage gibt Urmann zu, man habe das finanzielle Risiko des Mandanten legal begrenzen können. Weitere Details will er aufgrund seiner Schweigepflicht nicht preisgeben.