Dutch FilmWorks setzt seinen Rechtsstreit zur Identifizierung von BitTorrent-Piraten fort. Das Unternehmen klagt nun gegen den ISP Ziggo.
Das Filmverleih-Unternehmen Dutch FilmWorks setzt seinen Rechtsstreit zur Identifizierung von BitTorrent-Piraten fort. Man klagt nun gegen den Internetprovider Ziggo vor dem Obersten Gerichtshof der Niederlande, der die Kundendaten der ermittelten 377 IP-Adressen herausgeben soll. Dies berichtet der P2P-Blog TorrentFreak.
Abmahnbriefe nehmen immer mehr zu
Abmahnbriefe über Piraterie sind auf der ganzen Welt zu einer ernsthaften Bedrohung geworden. Bisher blieben die niederländischen Internetnutzer von dieser Praxis verschont, aber das Filmstudio Dutch Filmworks möchte das in Zukunft ändern. Schon vor zwei Jahren erhielt das Unternehmen von der niederländischen Datenschutzbehörde die Erlaubnis, die IP-Adressen von BitTorrent-Nutzern, die Schwarzkopien ihrer Werke öffentlich verbreiten, zu verfolgen. Das war jedoch nur die erste Hürde. Der nächste Schritt war hingegen die Identifizierung der Kunden hinter den IP-Adressen. Der niederländische Internetprovider Ziggo wollte keine Kundendaten ohne Gerichtsbeschluss weitergeben. Der Fall ging vor Gericht, als die Filmgesellschaft die Daten von 377 Kunden anforderte, deren IPs-Adressen verwendet wurden, um eine Kopie von The Hitman’s Bodyguard zu teilen.
Gerichte lehnten Forderung von Dutch Filmworks ab
Dies verlief für Dutch FilmWorks nicht wie geplant. Denn im Februar lehnte ein niederländisches Gericht die Forderung des Unternehmens nach Daten ab, und im vergangenen Monat kam ein Berufungsgericht zu demselben Ergebnis. Beide Gerichte haben entschieden, dass es dem Vorhaben von Dutch Filmworks an Transparenz mangelt und es nicht klar ist, was das Unternehmen mit den erhaltenen persönlichen Daten zu tun gedenkt. Dutch Filmworks sagte, dass sie entweder Abonnenten warnen oder alternativ Schadenersatz fordern wollen. Des Weiteren bleibt auch unklar, wie groß die vorgeschlagenen Vergleiche sein werden. In der Vergangenheit wurde eine Summe von 150 € pro Verstoß genannt. Allerdings könnte diese Zahl künfig deutlich höher liegen.
Bis jetzt ist es nicht unmöglich, den niederländischen ISP Ziggo dazu zu zwingen, die Daten preiszugeben. Die bisherigen Urteile machen jedoch deutlich, dass die Firma Dutch Filmworks vor Gericht einen konkreten und zudem absolut transparenten Plan vorlegen muss. Letztendlich muss der Oberste Gerichtshof ein Gleichgewicht zwischen den Rechten der Abonnenten und den Urheberrechten von Dutch Filmworks finden.
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